Was ist eine Kryptowährung?

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Eine Kryptowährung ist ein digitaler Vermögenswert, der mithilfe eines verteilten Registers oder einer vergleichbaren Technologie gespeichert und übertragen wird. Viele Kryptowährungen nutzen dafür eine Blockchain. Kryptografische Verfahren sichern das Netzwerk ab. Manche Kryptowährungen dienen vor allem als Zahlungsmittel, andere als Wertspeicher, als Treibstoff für Plattformen oder als Zugang zu Diensten. Die erste dezentrale Kryptowährung ist Bitcoin, das Netzwerk startete am 3. Januar 2009. Heute gibt es mehrere Tausend Kryptowährungen und Token, von Ether über Stablecoins bis zu Memecoins. In der EU regelt die MiCA-Verordnung seit Ende 2024 die Ausgabe von Kryptowerten und die Zulassung von Krypto-Dienstleistern.

Erste dezentrale Kryptowährung
Bitcoin (Start 3. Januar 2009)
Technische Basis
Blockchain oder andere Distributed-Ledger-Strukturen
Konsensverfahren
u.a. Proof of Work, Proof of Stake
Anzahl
mehrere Tausend Coins und Token
Regulierung EU
MiCA, vollständig anwendbar seit 30.12.2024
Steuer DE (Privatvermögen)
Verkauf nach mehr als 1 Jahr Haltefrist steuerfrei

Weiterführende Lektüre

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Kryptowährung einfach erklärt

Eine Kryptowährung existiert nur digital. Es gibt keine Münzen und keine Scheine. Wer Bitcoin oder Ether besitzt, hat einen Eintrag in einem öffentlichen Kassenbuch, der Blockchain. Tausende Computer weltweit führen Kopien dieses Kassenbuchs und gleichen sie laufend ab. Bei selbst verwahrten nativen Coins wie Bitcoin kann deshalb keine Bank eine Transaktion eigenmächtig zurückbuchen. Anders sieht es bei zentral ausgegebenen Token aus. Emittenten von Stablecoins wie USDC behalten sich vor, Adressen zu sperren und Guthaben einzufrieren.

Der Zugriff auf das eigene Guthaben läuft über ein Schlüsselpaar. Aus dem öffentlichen Schlüssel wird die Adresse abgeleitet, an die andere Coins senden können. Mit dem privaten Schlüssel erzeugt man eine digitale Signatur, mit der Transaktionen autorisiert werden. Als Backup erzeugen Wallets meist eine Seed Phrase, also eine Folge von zwölf oder 24 Wörtern. Wer privaten Schlüssel und sämtliche Wiederherstellungsmöglichkeiten verliert, verliert in der Regel dauerhaft den Zugriff. Bei selbst verwahrten Coins gibt es keine Bank, die ein Passwort zurücksetzt.

Der Begriff Kryptowährung leitet sich von der Kryptografie ab. Umgangssprachlich ist auch von Krypto, Kryptogeld oder Coins die Rede. Rechtlich spricht die EU von Kryptowerten, denn nicht jeder Token ist als Währung gedacht. Auch das Bundesfinanzministerium unterscheidet zwischen Currency Token, Utility Token und Security Token, also Zahlungs-, Nutzungs- und Wertpapier-Token.

Wie funktioniert eine Kryptowährung?

Bei Blockchain-Netzwerken wie Bitcoin oder Ethereum wird jede Transaktion an das Netzwerk gesendet und dort von Knoten (Nodes) geprüft. Gültige Transaktionen landen gebündelt in Blöcken. Jeder neue Block enthält einen kryptografischen Fingerabdruck (Hash) des vorherigen Blocks. So entsteht eine Kette, in der jede nachträgliche Änderung sofort auffällt. Andere Netzwerke organisieren ihre Daten anders. Nano nutzt etwa ein Block-Lattice, bei dem jedes Konto eine eigene Kette führt. Wieder andere setzen auf einen gerichteten azyklischen Graphen (DAG).

Wer den nächsten Block anhängen darf, regelt ein Konsensverfahren. Bitcoin nutzt Proof of Work. Miner setzen dabei Rechenleistung ein und erhalten dafür neu geschaffene Coins und Transaktionsgebühren. Ethereum und viele jüngere Netzwerke setzen auf Proof of Stake. Hier hinterlegen Validatoren, also die Betreiber prüfender Knoten, eigene Coins als Sicherheit. Energieintensive Rechenleistung wie bei Proof of Work ist dafür nicht nötig. Der XRP Ledger nutzt ein eigenes Abstimmungsverfahren.

Bei Bitcoin ist die Geldmenge im Protokoll festgelegt und auf 21 Millionen Einheiten begrenzt. Das Halving halbiert etwa alle vier Jahre die Ausgabe neuer Coins. Diese Regeln kann bei Bitcoin kein Gremium einseitig ändern, Änderungen brauchen breite Zustimmung im Netzwerk. Ethereum hat dagegen keine feste Obergrenze, verbrennt aber einen Teil der Gebühren. Bei anderen Netzwerken lassen sich Emissionsregeln über Governance-Abstimmungen oder Protokoll-Updates anpassen.

Geschichte der Kryptowährungen

Die Idee von digitalem Bargeld ist älter als Bitcoin. Erst Bitcoin löste aber das Problem, wie sich doppeltes Ausgeben derselben Coins ohne zentrale Instanz verhindern lässt. Das Bitcoin-Whitepaper von 2008 legte damit den Grundstein für den heutigen Krypto-Markt. Die wichtigsten Stationen im Überblick.

  • 1989: David Chaum gründet DigiCash. Dessen eCash nutzt Kryptografie für digitales Bargeld, ist aber auf Banken als zentrale Stelle angewiesen.
  • 1998: Wei Dai beschreibt b-money, Nick Szabo entwirft Bit Gold. Beide Konzepte bleiben Theorie.
  • 31. Oktober 2008: Satoshi Nakamoto veröffentlicht das Bitcoin-Whitepaper.
  • 3. Januar 2009: Der Genesis-Block, also der erste Block, startet das Bitcoin-Netzwerk.
  • 22. Mai 2010: Erster bekannter Kauf mit Bitcoin. Ein Entwickler zahlt 10.000 BTC für zwei Pizzen.
  • 2011: Mit Namecoin und Litecoin entstehen die ersten Altcoins.
  • 30. Juli 2015: Ethereum startet und macht Smart Contracts massentauglich.
  • 2017: Boom der Initial Coin Offerings (ICOs). Tausende Projekte sammeln Kapital über Token-Verkäufe.
  • 1. Januar 2020: Deutschland nimmt Kryptowerte als Finanzinstrumente ins Kreditwesengesetz auf. Für das Kryptoverwahrgeschäft ist ab dann eine BaFin-Erlaubnis nötig.
  • September 2021: El Salvador erklärt Bitcoin zum gesetzlichen Zahlungsmittel. Anfang 2025 schafft das Land die Annahmepflicht wieder ab.
  • Mai 2022: Der algorithmische Stablecoin TerraUSD und der Coin LUNA kollabieren.
  • 15. September 2022: Ethereum wechselt mit dem Merge von Proof of Work zu Proof of Stake.
  • 11. Januar 2024: In den USA startet der Handel mit den ersten Spot-Bitcoin-ETPs, die echte Bitcoin halten. Die SEC hatte sie am Vortag zugelassen.
  • 30. Dezember 2024: Die EU-Verordnung MiCA gilt vollständig. In Deutschland werden die bisherigen nationalen KWG-Regeln für von MiCA erfasste Kryptowerte weitgehend durch das neue MiCA- und KMAG-Regime ersetzt.
  • 2025: Die USA richten eine strategische Bitcoin-Reserve ein und verabschieden mit dem GENIUS Act ein Stablecoin-Gesetz.
  • 2026: Nach der EU-Richtlinie DAC8 und dem deutschen KStTG erfassen Krypto-Anbieter steuerrelevante Kunden- und Transaktionsdaten. Die erste Meldung für 2026 folgt 2027.

Arten von Kryptowährungen im Überblick

Technisch unterscheidet man Coins und Token. Coins laufen auf einer eigenen Blockchain, etwa Bitcoin oder Ether. Token nutzen dagegen die Infrastruktur einer bestehenden Blockchain. Auf Ethereum werden sie zum Beispiel als ERC-20-Token über Smart Contracts ausgegeben. Nach ihrem Zweck lassen sich Kryptowährungen grob in sechs Gruppen einteilen.

  • Bitcoin (BTC) ist die erste dezentrale Kryptowährung. Wegen der festen Obergrenze sehen viele Anleger darin einen digitalen Wertspeicher.
  • Smart-Contract-Plattformen wie Ethereum (ETH), Solana (SOL) oder Cardano (ADA) sind programmierbare Blockchains für Apps, DeFi und NFTs.
  • Zahlungs-Coins wie XRP oder Litecoin (LTC) sind auf schnelle und günstige Überweisungen ausgelegt.
  • Stablecoins wie Tether (USDT) oder USD Coin (USDC) sollen einen stabilen Wert halten und sind meist an den US-Dollar gekoppelt.
  • Utility- und Governance-Token wie Chainlink (LINK) oder Uniswap (UNI) bieten Zugang zu Diensten oder Stimmrechte in Protokollen.
  • Memecoins wie Dogecoin (DOGE) oder Shiba Inu (SHIB) sind aus Internet-Memes entstanden und stark spekulativ.

Alle Kryptowährungen außer Bitcoin laufen oft unter dem Sammelbegriff Altcoins. Nicht zu den Kryptowährungen im engeren Sinn zählen tokenisierte Anleihen, Fonds oder Immobilien. Sie sind je nach Ausgestaltung Finanzinstrumente. Hintergründe dazu liefert die Seite zu Real World Assets (RWA).

Kryptowährung, Euro und digitaler Euro im Vergleich

Kryptowährungen unterscheiden sich von staatlichem Geld vor allem darin, wer sie ausgibt und wer die Geldmenge steuert. Bitcoin entsteht nach festen Protokollregeln in einem dezentralen Netzwerk. Die Menge ist begrenzt, der Kurs schwankt stark. Den Euro gibt das Eurosystem aus, Buchgeld auf Konten schaffen zudem die Geschäftsbanken. Die Geldmenge ist geldpolitisch steuerbar und der Wert vergleichsweise stabil, die Kaufkraft sinkt aber mit der Inflation. Gesetzliches Zahlungsmittel sind in Deutschland nur Euro-Banknoten und -Münzen.

Auch digitales Zentralbankgeld (CBDC) ist digital, wird aber zentral von einer Notenbank ausgegeben. Der digitale Euro wäre eine solche Form. Beschlossen ist er noch nicht. Die EU verhandelt die Verordnung derzeit im Trilog, also zwischen Parlament, Rat und Kommission. Die EZB will erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens über eine Ausgabe entscheiden. Eine Pilotphase ist ab der zweiten Jahreshälfte 2027 geplant, eine mögliche Erstausgabe peilt die EZB für 2029 an. Verteilt werden soll der digitale Euro über Banken und andere Zahlungsdienstleister.

Stablecoins liegen zwischen beiden Welten. Sie laufen auf einer Blockchain und sollen einen stabilen Wert halten. Viele Stablecoins wie USDT oder USDC sind an Fiat-Währungen gekoppelt und werden von zentralen Emittenten ausgegeben.

Kryptowährungen kaufen und sicher verwahren

Kryptowährungen lassen sich über Krypto-Börsen, Online-Broker oder Neobanken kaufen. Seit MiCA brauchen Anbieter in der EU grundsätzlich eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister (Crypto-Asset Service Provider, CASP). Bestimmte bereits regulierte Finanzunternehmen können für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen statt einer separaten MiCA-Zulassung ein Anzeigeverfahren nutzen. Kreditinstitute dürfen nach einer Anzeige Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, Wertpapierfirmen nur solche, die ihren bestehenden Wertpapierdienstleistungen entsprechen. Vor dem Kauf lohnt deshalb ein Blick in die Register der BaFin oder der ESMA. Wer keine Coins direkt halten will, kann über das Wertpapierdepot auf Krypto-ETPs ausweichen. Das sind börsengehandelte Produkte, die die Wertentwicklung von Kryptowährungen abbilden.

Für die Verwahrung gibt es zwei Wege. Bei der Verwahrung durch einen Anbieter kontrolliert der Anbieter oder dessen Verwahrer die privaten Schlüssel. Das ist bequem, man trägt aber das Ausfallrisiko des Anbieters. Bei der Selbstverwahrung liegt der Schlüssel in einer eigenen Wallet. Hot Wallets sind mit dem Internet verbunden und eignen sich für kleinere Beträge. Hardware Wallets speichern den Schlüssel offline und gelten für größere Bestände als sicherer. In der Szene gilt der Satz „Not your keys, not your coins“.

Viele Privatanleger halten ihre Coins über Jahre. In der Szene heißt diese Strategie HODL. Regelmäßige Käufe in festen Abständen werden dagegen als Dollar Cost Averaging (DCA) bezeichnet. Bei Proof-of-Stake-Netzwerken lassen sich Coins zudem für Staking einsetzen. Dabei werden sie als Sicherheit hinterlegt, im Gegenzug gibt es Belohnungen.

Regulierung und Steuern in Deutschland

Kryptowährungen sind in Deutschland legal, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel. Seit dem 30. Dezember 2024 regelt die EU-Verordnung MiCA die Ausgabe von Kryptowerten und die Zulassung von Dienstleistern einheitlich. In Deutschland ergänzt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) die Verordnung, die BaFin beaufsichtigt die Anbieter. Die frühere nationale Einordnung von Kryptowerten im Kreditwesengesetz, die seit 2020 galt, ist für von MiCA erfasste Kryptowerte damit weitgehend abgelöst. Tokenisierte Wertpapiere fallen weiter unter das klassische Kapitalmarktrecht.

Im Privatvermögen behandelt das Finanzamt Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf sind nach § 23 EStG steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Innerhalb der Haltefrist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Auch der Tausch in eine andere Kryptowährung zählt als Veräußerung. Einnahmen aus passivem Staking und aus Lending fallen im Privatvermögen in der Regel unter § 22 Nr. 3 EStG. Sie bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften aus Leistungen unter 256 Euro im Jahr liegen. Wer selbst als Validator tätig ist, kann steuerlich anders eingeordnet werden. Die Details regelt das BMF-Schreiben vom 6. März 2025. Mehr dazu in der Kategorie Krypto-Steuern.

Seit 2026 müssen Krypto-Anbieter nach der EU-Richtlinie DAC8 und dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) steuerrelevante Kunden- und Transaktionsdaten erfassen. Die erste Meldung für das Kalenderjahr 2026 erfolgt 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern. Wer viele Transaktionen hat, erleichtert sich die Steuererklärung mit spezieller Krypto-Steuer-Software. Bei Einzelfragen hilft eine auf Krypto spezialisierte Steuerberatung.

Chancen und Risiken von Kryptowährungen

Kryptowährungen lassen sich weltweit und rund um die Uhr übertragen, ohne Bank als Zwischenstelle. Befürworter sehen in der festen Obergrenze von Bitcoin einen Schutz vor Geldentwertung. Programmierbare Blockchains ermöglichen neue Anwendungen wie DeFi (Decentralized Finance), also Finanzdienste ohne Bank, oder die Tokenisierung klassischer Vermögenswerte.

Dem stehen erhebliche Risiken gegenüber. Die Kurse schwanken stark. Bitcoin verlor zwischen November 2021 und November 2022 mehr als 70 Prozent seines Werts. Kleine Projekte können komplett scheitern. Hinzu kommen Betrug, Hacks bei Anbietern und der Verlust von privatem Schlüssel und Backup, durch den der Zugriff in der Regel dauerhaft verloren geht. Proof-of-Work-Netzwerke verbrauchen zudem viel Strom. Anleger sollten deshalb nur Geld einsetzen, dessen Verlust sie verkraften können.

Kryptowährungen bei BTC-ECHO

BTC-ECHO berichtet seit 2014 über Bitcoin und andere Kryptowährungen. Jeder Beitrag durchläuft vor der Veröffentlichung Redigatur, Faktencheck und Freigabe nach dem Vier-Augen-Prinzip. Auf dieser Seite bündelt die Redaktion alle News zu Kryptowährungen. Die Unterkategorien zu Bitcoin, Ethereum, Altcoins und Stablecoins vertiefen die einzelnen Märkte. Aktuelle Preise zeigen die Krypto-Kurse.

Häufige Fragen zu Kryptowährungen

Was ist eine Kryptowährung?

Eine Kryptowährung ist ein digitaler Vermögenswert, der mithilfe eines verteilten Registers oder einer vergleichbaren Technologie gespeichert und übertragen wird. Viele Kryptowährungen nutzen dafür eine Blockchain. Kryptografie sichert die Transaktionen ab. Manche dienen vor allem als Zahlungsmittel, andere als Wertspeicher oder Plattform-Token. Die bekannteste Kryptowährung ist Bitcoin. Daneben gibt es mehrere Tausend weitere Coins und Token wie Ether, XRP oder Stablecoins.

Wie funktioniert eine Kryptowährung?

Bei Blockchain-Netzwerken wie Bitcoin werden Transaktionen an ein Netzwerk aus Computern gesendet, dort geprüft und in Blöcken gespeichert. Jeder Block verweist per Hash auf den vorherigen, sodass Änderungen auffallen. Ein Konsensverfahren wie Proof of Work oder Proof of Stake legt fest, wer neue Blöcke anhängen darf. Transaktionen autorisieren Nutzer mit einer digitalen Signatur, die sie mit ihrem privaten Schlüssel erzeugen.

Wie viele Kryptowährungen gibt es?

Datenplattformen wie CoinGecko erfassen mehrere Tausend aktiv gehandelte Coins und Token. Zählt man alle jemals ausgegebenen Token mit, etwa kurzlebige Memecoins, liegt die Zahl noch deutlich höher. Der Großteil des Marktwerts entfällt auf wenige Kryptowährungen, allen voran Bitcoin und Ether.

Was war die erste Kryptowährung?

Die erste dezentrale Kryptowährung ist Bitcoin. Satoshi Nakamoto veröffentlichte das Whitepaper am 31. Oktober 2008, das Netzwerk startete am 3. Januar 2009. Vorläufer wie DigiCash, b-money oder Bit Gold waren entweder auf zentrale Stellen angewiesen oder blieben Konzepte.

Was ist der Unterschied zwischen Coin und Token?

Ein Coin ist die native Einheit einer eigenen Blockchain, etwa BTC bei Bitcoin oder ETH bei Ethereum. Ein Token nutzt dagegen die Infrastruktur einer bestehenden Blockchain. Auf Ethereum werden Token beispielsweise über Smart Contracts ausgegeben. Stablecoins wie USDT oder USDC sind technisch meist Token.

Sind Kryptowährungen in Deutschland legal?

Ja. Kauf, Besitz und Verkauf von Kryptowährungen sind in Deutschland erlaubt. Seit dem 30. Dezember 2024 regelt die EU-Verordnung MiCA den Markt, in Deutschland ergänzt durch das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Anbieter brauchen grundsätzlich eine MiCA-Zulassung. Bestimmte bereits regulierte Finanzunternehmen können für bestimmte Dienstleistungen stattdessen ein Anzeigeverfahren nutzen. Gesetzliches Zahlungsmittel sind Kryptowährungen in Deutschland nicht.

Wie werden Kryptowährungen in Deutschland versteuert?

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen sind steuerfrei, wenn die Coins länger als ein Jahr gehalten wurden. Innerhalb der Haltefrist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte. Auch der Tausch in eine andere Kryptowährung zählt als Veräußerung. Erträge aus passivem Staking oder Lending bleiben in der Regel steuerfrei, solange sie zusammen mit anderen Einkünften aus Leistungen unter 256 Euro im Jahr liegen.

Wie kann man Kryptowährungen kaufen?

Kryptowährungen lassen sich über Krypto-Börsen, Online-Broker und Neobanken kaufen. Anbieter in der EU brauchen grundsätzlich eine MiCA-Zulassung. Bestimmte bereits regulierte Finanzunternehmen können für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen stattdessen ein Anzeigeverfahren nutzen. Prüfen lässt sich das in den Registern der BaFin oder der ESMA. Alternativ bieten Krypto-ETPs einen Zugang über das Wertpapierdepot. Nach dem Kauf liegen die Coins entweder beim Anbieter oder in einer eigenen Wallet.

Welche Risiken haben Kryptowährungen?

Kryptowährungen schwanken stark im Kurs. Bitcoin verlor zwischen November 2021 und November 2022 mehr als 70 Prozent seines Werts. Kleine Projekte können komplett scheitern. Hinzu kommen Betrug, Hacks bei Anbietern und der Verlust von privatem Schlüssel und Backup, durch den der Zugriff in der Regel dauerhaft verloren geht. Anleger sollten nur Geld einsetzen, dessen Verlust sie verkraften können.