- Cardano fällt, dem Risikokapitalgeber Dan Gambardello zufolge, nicht unter die US-Gerichtsbarkeit der SEC.
- In einem Tweet erklärt er, dass in Japan ein Initial Coin Offering von Cardano abgehalten wurde. Demnach könne ADA nicht als Wertpapier unter dem US-Recht angesehen werden.
- Sein zweites Argument bezieht sich auf einen im November gewonnenen Rechtsstreit seitens der SEC. “Ein Richter entschied kürzlich im Fall LBRY, dass Sekundärverkäufe von LBC-Token keine Wertpapiere seien. Dies schafft einen wichtigen Präzedenzfall für ADA”, so Gambardello.
- Der Unternehmer erhält zwar Zuspruch von vielen Followern. Einige Investoren sind aber durch die jüngsten Schritte der Behörde alarmiert. Denn laut der SEC sind “alle Kryptowährungen als Wertpapiere zu klassifizieren”.
- Mit dieser Einstellung treibt die US-Börsenaufsicht auch den Prozess gegen Ripple voran. Seit Dezember 2020 konnte bisher keine Einigung in dem für den Kryptomarkt entscheidenden Präzedenzfall gefunden werden.
- Ripple-CEO Brad Garlinghouse hofft auf eine Entscheidung im Juni 2023. Allerdings nur unter der Prämisse, dass XRP nicht als Wertpapier (Security) reguliert wird.
- Ob die SEC im Rahmen ihrer angestrebten Regulierungs-Vorschriften auch Cardano respektive ADA ins Visier nimmt, bleibt abzuwarten.
- Während der Netzwerk-eigene Stablecoin mittlerweile überbesichert ist, notiert ADA bei einem Kursplus von knapp 6 Prozent bei 0,4 US-Dollar.
- Warum Cardano zu den Hoffnungsträgern der Krypto-Branche zählt, lest ihr im aktuellen BTC-ECHO Magazin.
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