Kleine Anfrage: FDP sieht Handlungsbedarf bei Krypto- und Blockchain-Regulierung


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Eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion verrät, die Bundesregierung hat in Sachen Blockchain-Regulierung noch Handlungsbedarf. Insbesondere hinsichtlich der Token-Klassifizierung sieht MdB Frank Schäffler Verbesserungspotenzial. Er hatte die Kleine Anfrage federführend gestellt.
Sichtet man die Antworten auf mehrere Kleine Anfragen, die der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler an die Bundesregierung gestellt hatte und die BTC-ECHO vorliegen, wird eines klar: Blockchain und Krypto-Assets sind in Deutschland noch immer Randthema. Wenn es etwa um das jährliche Handelsvolumen von Krypto-Assets geht, bleibt der Bundesregierung einzig der Verweis auf öffentliche Quellen wie coinmetrics.io. Eine Erhebung auf Basis einer „einheitlichen Datengrundlage [erfolgt nicht]“, heißt es in dem Antwortschreiben. In anderen Worten: Die Bundesregierung muss sich bei der Bewertung der Bedeutung von Krypto-Assets im Inland auf Drittquellen verlassen.
Einheitliche Standards für Security Token gefordert
Inhalt der Kleinen Anfrage (Drucksache 19/10417) waren auch Security Token. So wollte Schäffler von der Bundesregierung etwa wissen, wie viele Security Token Offerings (STOs) derzeit bei der BaFin zur Prüfung vorliegen. Antwort:
Momentan liegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Prospektbereich ca. 70 schriftliche Anfragen bezüglich Krypto-Token zur Bearbeitung vor. Davon entfällt eine niedrige zweistellige Anzahl von Anfragen auf Krypto-Token, die als „Security Token“ bewertet werden.
„Die gesetzliche Prüffrist“, heißt es weiter, „betrage 20 Werktage“. Bei der Prüfung entstehen den Antragstellern mitunter hohe Kosten. Zu hoch, wie MdB Schäffler bemängelt:
Die Prüfung der Token dauert zu lange und ist für viele Unternehmen zu teuer. Die Bundesregierung sollte sich daher endlich dafür einsetzen, dass der Umgang der BaFin mit der Blockchain-Technologie transparenter wird.
Um den Genehmigungsprozess einheitlicher zu machen, fordert er ferner klare Standards, wann Token unter Utility Token und wann sie unter Security Token fallen:
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Zum Ratgeber >>Erforderlich ist Rechtssicherheit in der Frage, wann Token als Wertpapiere und wann als prospektfreie Utility-Token anzusehen sind.
„Zudem sollte eine anonymisierte Entscheidungssammlung öffentlich zugänglich gemacht werden, aus der die vergangenen Entscheidungen der BaFin ersichtlich werden. So könnten Token-Anbieter schon vorher die zu erwartende Regulierung und die damit verbundenen Kosten abschätzen,“ heißt es von Seiten des FDP-Politikers.
Bitcoin-ATMs operieren in Grauzone
Auch die BTC-Geldautomaten, auf die man hierzulande seit geraumer Zeit mit Spannung hofft, waren Thema der Anfrage. So wollten die Abgeordneten wissen, wie viele Bitcoin-Automaten in Deutschland bereits fest installiert sind und wie die Bundesregierung die Legalität selbiger bewertet.
Die Antwort:
Der Bundesregierung liegen aktuell Hinweise zu Bitcoin-Automaten an fünf Standorten in Deutschland vor. Die entsprechenden Sachverhalte [prüft die BaFin derzeit].
Die rechtliche Lage in Bezug auf Bitcoin-Geldautomaten ist nach wie vor unklar. Denn ein BaFin-Verbot hatte das Berliner Kammergericht Ende 2018 gekippt. Die Betreiber von Bitcoin-ATMs operieren folglich in einer Grauzone.
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