Mehr als drei Monate nach dem Ende der europäischen Übergangsfrist verfügt die weltweit größte Krypto-Börse weiterhin über keine entsprechende Zulassung für den europäischen Markt. Dass Kunden aus der EU dennoch auf Teile des Angebots zugreifen können, ruft jetzt die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Sie wollen von der Börse wissen auf welcher rechtlichen Grundlage sie weiterhin Dienstleistungen für europäische Kunden anbietet.
Eigentlich hatte sich Binance für Griechenland als Lizenzstandort entschieden und im Juni erklärt, dass die dortige Finanzaufsicht die Prüfung des Antrags abgeschlossen und diesen für MiCA-konform gehalten hat. Wenig später zog die Krypto-Börse den Antrag aber wieder zurück und kündigte an, die Zulassung in einem anderen EU-Land anzustreben. Welches das sein soll, ist bislang nicht bekannt.
Binance beruft sich auf Ausnahme
Seit dem 1. Juli ist nun die Übergangsfrist für MiCA abgelaufen und Anbieter ohne entsprechende Zulassung müssen ihre bisherigen Dienstleistungen einstellen. Bei Binance werden Teile des Geschäfts inzwischen über eine in Abu Dhabi regulierte Gesellschaft abgewickelt und das Unternehmen beruft sich auf die Ausnahmeregelung der “Reverse Solicitation”.
Diese erlaubt Unternehmen aus Drittstaaten unter bestimmten Voraussetzungen, Dienste für EU-Kunden ohne MiCA-Lizenz zu erbringen. Entscheidend ist dafür aber, dass der Kunde die Geschäftsbeziehungen ausschließlich aus eigener Initiative heraus eingeht. Die europäischen Aufseher haben wiederholt klargestellt, dass die Ausnahme eng ausgelegt ist und nicht zur Umgehung der MiCA-Richtlinien gedacht ist. Nun prüfen sie, ob die Krypto-Börse die Regelung rechtmäßig nutzt. Sollten die Behörden die derzeitige Konstruktion nicht akzeptieren, könnte Binance ihr Angebot für EU-Kunden weiter einschränken müssen.


