Definitionssache BaFin nimmt Stock Token von Binance ins Visier

Stock Token ermöglichen es, an der Wertentwicklung von Unternehmen teilzuhaben. Regulatorisch werfen die Blockchain-basierten Investmentvehikel jedoch einige Fragen auf. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Stock Token wie Wertpapiere behandeln.

Christopher Klee
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Beitragsbild: Shutterstock

Die wunderbare Welt der Tokenisierung hat viele Facetten. Von tokenisiertem Gold über die kunterbunte NFT-Landschaft bis hin zum “Human IPO” strotzt der Sektor geradezu vor Innovationen. Ein besonders naheliegender Anwendungsfall für Token liegt jedoch in der digitalen Repräsentation von Unternehmensanteilen (und anderen Wertpapieren) auf der Blockchain. Während die Bundesregierung mit dem geplanten Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere Security Token den Weg ebnet, erfreuen sich Stock Token einer wachsenden Beliebtheit. Im Gegensatz zu Security Token sind Stock Token keine digital verbrieften Vermögenswerte. Es handelt sich vielmehr um synthetische Assets, die an den Kurs einer bestimmten Aktie gekoppelt sind. Jeder Stock Token repräsentiert dabei eine ganze Aktie. Weil Token teilbar sind, erlaubt der Umweg über Stock Token auch anteilige Investments in die zugrundeliegenden Aktien. Mit Stock Token erwerben Investoren zwar keine Stimmrechte, aber die Aussicht auf Teilhabe an einem steigenden Aktien-Kurs und der Ausschüttung von Dividenden.

Zu den bekannteren Anbietern von Stock Token gehört die Exchange FTX. Auch der Branchenprimus Binance hat mittlerweile einige Stock Token im Sortiment. Der jüngste Neuzugang ist ein Token, der den Kurs der Microsoft-Aktie (MSFT) abbildet. Durch die Nähe zum Aktienmarkt ist es wenig verwunderlich, dass Stock Token mittlerweile auf dem Radar der Finanzmarktaufseher in Europa gelandet sind.

Stock Token auf dem Radar der Regulierungsbehörden

Das Investment-Vehikel Stock Token hat laut einem Bericht der Financial Times das Interesse der UK-Finanzmarktaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) geweckt. Die FCA befinde sich demnach derzeit im Dialog mit Binance, “um das Produkt und die Vorschriften, die dafür gelten könnten sowie die Art der Vermarktung zu verstehen”. Zudem stellte sie klar, dass grundsätzlich “die Firmen und ihre Geschäftsleitung dafür verantwortlich sind, zu bestimmen, ob ihre Produkte und Dienstleistungen in den Zuständigkeitsbereich der FCA fallen”.

Weniger auskunftsfreudig zeigte sich unterdessen noch die deutschen Marktaufseher von der BaFin. Unter Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht ließ sich der Behörde nur ein allgemeines Statement entlocken.

“Wenn Token übertragbar sind, an einer Krypto-Börse gehandelt werden können und mit wirtschaftlichen Ansprüchen wie Dividenden oder Barausgleich ausgestattet sind, stellen sie Wertpapiere dar und unterliegen der Prospektpflicht.”

Nun bieten die Stock Token auf Binance sowohl Barausgleich als auch Dividenden-Anspruch. Dass die BaFin sich das Finanzinstrument genauer ansehen wird – falls sie nicht schon dabei ist – erscheint vor diesem Hintergrund wahrscheinlich. Dennoch ist eine Einstufung als Wertpapier alles andere als in Stein gemeißelt.

Dank mangelnder Übertragbarkeit BaFin-konform?

So verweist Binance gegenüber FT darauf, dass Investoren die Stock Token ausschließlich mit dem deutschen Vermögensverwalter CM-Equity AG handeln, wofür es kein Wertpapierprospekt brauche. Die Finanzinstrumente seien somit konform mit EU-Marktrecht und den BaFin-Vorgaben zur Bankenregulierung.

Tatsächlich erklärt die BaFin in einem Merkblatt zu Initial Coin Offerings zum Thema Prospektpflicht:

Die Übertragbarkeit kann als gegeben unterstellt werden, wenn der Token (in seinem rechtlichen und/oder technischen Wesensgehalt unverändert) auf andere Nutzer übertragen werden kann. Dies ist bei der überwiegenden Mehrzahl der im Markt existenten Token-Standards (z.B. ERC-20) der Fall.

Die Argumentation von Binance zielt offenbar darauf ab, dass die Token nicht direkt von Nutzer zu Nutzer übertragen werden, sondern ausschließlich von beziehungsweise an CM-Equity AG ge- und verkauft werden. Damit würden Stock Token eventuell nicht die Bedingung der Übertragbarkeit erfüllen, wie sie die BaFin als eine grundlegende Eigenschaft prospektpflichtiger Token anführt.

BaFin warnt vor Stock Token

Die deutschen Finanzmarkthüter teilen diese Auffassung offensichtlich nicht. In einer Verbrauchermittelung verkündete die Behörde am 28. April den “begründeten Verdacht für fehlende Prospekte” in Bezug auf die Stock Token von Binance.

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Binance Deutschland GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von „Aktien-Token“ mit den Bezeichnungen TSLA/BUSD, COIN/BUSD und MSTR/BUSD ohne die erforderlichen Prospekte auf der Internetseite https://www.binance.com/de öffentlich anbietet.

Nun droht der größten Bitcoin-Börse der Welt eine millionenschwere Geldbuße.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Binance zeigt sich unterdessen kooperationsbereit:

Binance nimmt seine Compliance-Verpflichtungen sehr ernst und verpflichtet sich, die Anforderungen der lokalen Regulierungsbehörden zu befolgen, wo immer wir tätig sind. Wir werden mit den Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um alle Fragen zu klären, die sie möglicherweise haben,

so ein Sprecher des Unternehmens gegenüber BTC-ECHO.

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