Leere Versprechen NFT-Blase: Warum der Token-Hype zur Nullnummer werden könnte

NFT sind zum Hoffnungsträger für den gebeutelten Kunstbetrieb avanciert. Für Kreative schafft sich ein neuer Absatzmarkt, während Käufer von Wertsteigerungen profitieren. Die vermeintliche Win-Win-Situation könnte aber auf ein gewaltiges Nullsummenspiel hinauslaufen. Denn was eigentlich mit einem NFT erworben wird, ist alles andere als eindeutig.

Moritz Draht
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NFT-Wimmelbild

Beitragsbild: Shutterstock

Beeple hat es gemacht, Eminem hat es gemacht und auch Jack Dorsey konnte es nicht lassen: Non-fungible Token ziehen wie ein Sturm über die Auktionshäuser und sagen der Copy-Paste-Kultur des Internetzeitalters den Kampf an. Der Fantasie sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Von Kunst über Musik bis hin zu Kurznachrichten: Es gibt kaum etwas, dass sich nicht auch in Token-Form abbilden und über Marktplätze wie Rarible, Nifty oder auch altgediente Häuser à la Christie’s und Sotheby’s an Käufer bringen lässt. Doch während der Kunstbetrieb den Gürtel weiter schnallt, könnte sich der Hype für Käufer noch rächen. Denn die Rechtslage ist mehr als dünn. Was genau eigentlich mit einem NFT erworben wird, schwebt noch im luftleeren Raum.

Die leeren Versprechen

Non-fungible Token sind im Grunde kryptographische Signaturen von digitalen Inhalten, die auf einem Blockchain-Netzwerk abgesichert sind. Die Mehrheit der NFT setzen bislang auf der Ethereum Blockchain auf und basieren auf dem sogenannten ERC-721-Standard, der die Einmaligkeit und Unteilbarkeit der Token garantiert. Im Gegensatz zu Payment Token, wie etwa Bitcoin, ist jeder Token einzigartig und kann nicht vervielfältigt werden. Aber was rechtfertigt den Preis eines Mehrfamilienhaus für eine Datei, die sich im Grunde auch einfach kopieren ließe? Ein Beeple-Werk ist schließlich im Internet frei zugänglich und lässt sich mit wenigen Klicks auf den eigenen Rechner ziehen, auch ohne den NFT zu besitzen.

Die Antwort ist ebenso banal wie komplex: Ein NFT-Käufer besitzt den NFT, ein Raubkopierer nicht. Darauf münzt das Kernversprechen der NFT-Industrie: Neben dem eigentlichen Inhalt, wie etwa Musiktitel oder Bilder, erhalten Käufer auch die Rechte an dem Werk. Der Besitzanspruch an dem jeweiligen Werk und damit auch die Verwertungsrechte sind per Smart Contract verbrieft. Ein NFT-Käufer kann eben mit dem Werk machen, was er möchte und hat dadurch eine lebenslange Anlage erworben. Ein Eminem- oder Beeple-NFT könnte so zum Beispiel für Werbezwecke weiterverwendet werden. Die Struktur eines Smart Contracts erlaubt zudem die Aufteilung von Tantiemen, die sich entlang der Wertschöpfungskette, vom Kreativen über verschiedene Zwischenhändler bis zum Endabnehmer, verteilen lassen.

“Wer ein NFT ohne Verwertungsrechte erwirbt, darf den Inhalt nicht einmal selbst veröffentlichen”

Doch genau da besteht das Problem, denn: “Eine Rechteübertragung erfolgt beim Verkauf eines NFT nicht ohne Weiteres”, erklärt Medienanwalt Severin Riemenschneider gegenüber BTC-ECHO. Zwar handle es sich bei geminteten NFT um exklusive Inhalte von Künstlern, “eine Übertragung von Urheberrechten ist damit aber normalerweise nicht verbunden”.

Der NFT entspricht eher einem handsignierten Werkstück. Wer eine handsignierte Schallplatte kauft, erwirbt dadurch nicht notwendigerweise ein Urheber- oder Verwertungsrecht an der Musik.

Severin Riemenschneider, Media Kanzlei Frankfurt

NFT fungieren eher “als Weg, einen digitalen Inhalt mit einer einzigartigen Signatur zu versehen”. Doch auch dieser Vergleich hinke bereits, führt Riemenschneider aus: “denn die Signatur ist nicht mit dem Werk verbunden, sondern steht im Ledger der jeweiligen Blockchain”. Die Blockchain enthalte aber nicht das ganze Werk, “sondern nur eine Verlinkung darauf”. Würde dieser Link weitergezogen und daher ins Leere führen, droht nicht weniger als der Totalverlust.

Zwar sei es möglich, “gleichzeitig mit dem NFT auch Verwertungsrechte einzuräumen”, das erfordere aber nach wie vor einen entsprechenden Vertrag. Die Token verkomplizieren also mehr als sie vereinfachen, denn “urheberrechtlich relevant ist der Vertrag, nicht der NFT”.

Wer ein NFT ohne Verwertungsrechte erwirbt, und das dürfte die Regel sein, darf den Inhalt nicht einmal selbst vervielfältigen oder veröffentlichen.

Severin Riemenschneider

Nur ein Marketingtool?

In jedem Fall lohnt ein genauer Blick. NFT ist nicht gleich NFT. Gerade bei den Major-Betrieben dürften die drei Buchstaben gern als Schlagwort für Marketingstrategien genutzt werden. Auch die Band “Kings of Leon” hat die NFT-Werbetrommel äußerst medienwirksam für ihr jüngstes Album gerührt. Mit dem Kauf verbunden sind aber nur “auction Terms”, keine Verwertungsrechte. “Laut deren Bedingungen erhalten die Käufer die Erlaubnis, das eigens für die NFT-Versionen erstellte Artwork zum eigenen, nicht-kommerziellen Gebrauch auszustellen, Nutzungsrechte an der Musik selbst werden nicht eingeräumt”, erklärt Rechtsanwältin Marion Goller gegenüber BTC-ECHO. Die Token sind in dem Fall wohl eher Gimmick als Anlage und nicht mehr wert als ein Poster.

Nicht zuletzt bestehe eine große Missbrauchsgefahr am Markt. Texte, Bilder oder auch Musiktitel sind im Internet Freiwild. Wer garantiert, dass auch nur derjenige den NFT mintet, der das “Recht” dazu hat? So sind bereits einige NFT von Personen gemintet worden, die “an den jeweiligen Inhalten überhaupt keine Urheberrechte haben”. Auch Beeple-Fakes kursieren bereits an den Marktplätzen, die vom Original-NFT kaum zu unterscheiden sind. Bei seinen Bildern mögen die Fälschungen noch eher auffallen. Je kleiner die Künstler, umso schwieriger dürfte die Nachverfolgung sein. NFT sind eben doch nicht Copy-Paste-resistent.

Keine One Size Fits All-Lösung für NFT

So droht der NFT-Hype in vielerlei Hinsicht auf ein Nullsummenspiel hinauszulaufen. Aus Rechtsperspektive ist der NFT-Markt eine riesige Grauzone. Welche Versprechen sich halten lassen, wird sich erst zeigen, wenn die Lizenzvereinbarungen in einheitliche Regularien gebettet werden. Fraglich bleibt aber, ob NFT der große Game-Changer für den Kunst-, Musik- oder Literatur-Betrieb sind.

In den Augen ihrer Fans sollen NFTs langfristig das Urheberrecht durch Technologie ersetzen. Es ist aber sehr fraglich, ob sie das werden leisten können. Ein Blockchain-gestützes Register von urheberrechtlich geschützten Werken wäre sinnvoll; das ist aber kein NFT. Zur Rechtsdurchsetzung sind NFT außerdem unnötig komplex. Dazu sind bereits bekannte Mechanismen des digitalen Rechtemanagements (DRM) besser geeignet.

Marion Goller, Media Kanzlei Frankfurt

Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch das zögerliche Verhalten der Verwertungsgesellschaften. Die drei großen Geldeintreiber für Verleger, Künstler und Labels – GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst – scheinen die Entwicklung zwar aus Distanz zu beobachten. Von einer Trendwende im Urheberrecht kann aber nicht die Rede sein.

Gegenüber BTC-ECHO erklärt eine GEMA-Sprecherin, dass NFT zwar “auch in der Musikindustrie für viele Diskussionen sorgen”. Noch seien aber “zahlreiche rechtliche, technologische und wirtschaftliche Fragen zu klären”. Die GEMA verfolge diese Entwicklungen und “analysiert gegenwärtig die Möglichkeiten und Auswirkungen”. Aufgrund der “Komplexität der Anwendungsfälle” gebe es sehr wahrscheinlich aber keine “One Size Fits All-Lösung” – einfach, “weil NFT nicht gleich NFT ist”. Urban Pappi, Geschäftsführer der VG Bild-Kunst, bestätigt: “Bei NFT könnte die Eigentümerschaft in einer Übertragung der urheberrechtlichen Exklusivrechte an den neuen “Besitzer” gesehen werden”. Noch stünde aber vieles im Konjunktiv, “weil hier abschließende Prüfungen ausstehen”.

Streaming-Dienste üben sich in Gelassenheit

Auch die großen Streaming-Plattformen üben sich eher in Zurückhaltung und scheinen dem Trend gelassen gegenüber zu stehen. Dabei könnten NFT gerade die Tantiemen-Verteilung neu regulieren und somit auch die Vergütungsmodelle der Musikdienste ins Wanken bringen. Zumindest, wenn mehr Künstler und vor allem auch große Künstler ihre Werke exklusiv am NFT-Markt veräußern.

Da beißt sich die Katze aber in den eigenen Schwanz. Große Künstler und Labels profitieren an erster Stelle von den Streaming-Plattformen und haben gar kein Interesse daran, Verwertungsrechte von Musik über NFT zu verteilen. Auf Anfrage erklärten sowohl Amazon Music als auch Deezer, dass NFT-Inhalte “derzeit kein Thema” seien. Spotify wollte kein Statement abgeben, Tidal reagierte auf eine Anfrage nicht. Dass die Token aber dort für mehr Gesprächsstoff sorgen, ist fraglich.

Ob NFT also halten können, was sie versprechen, wird sich noch erst zeigen müssen. Dass die Token ein immenses Potenzial haben, ist unbestritten. Das zeigt allein die Vielfalt ihrer Anwendungsmöglichkeiten. Auf Käuferseite sollten die Erwartungen aber gedrosselt werden. Nicht wenige Token fallen unter die Kategorie Fan-Gimmick. Wenn sich der Rauch am Markt lichtet, könnte die Goldgräberstimmung in große Ernüchterung kippen.

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