Regulierungs-ECHO EU und UK gehen bei der Krypto-Regulierung getrennte Wege

Die europäische Regulierungsdebatte weitet sich aus. Gefordert werden auch Regeln für Staking- und Lending-Dienste. Großbritannien rückt derweil von einer Meldepflicht für “unhosted Wallets” ab. Die vergangene Woche im Regulierungs-ECHO.

Anton Livshits
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EZB

Beitragsbild: Shutterstock

EZB will härtere Regeln für Staking und Lending

Die Flaute am Krypto-Markt hat auch den DeFi-Space getroffen. Der Lending-Dienst Celsius pausierte deshalb bereits zum 13. Juni sämtliche Auszahlungsdienste. Der Grund: Liquiditätsprobleme. Die Krypto-skeptische EZB-Präsidentin Christine Lagarde leitete daraus vergangene Woche die Notwendigkeit ab, die Aufsicht über den Staking- und Lending-Sektor in der EU zu verschärfen.

“Diese unerforschten Gebiete stellen ein Risiko für die Verbraucher dar, da die fehlende Regulierung häufig Betrug, völlig falsche Wertangaben und sehr häufig Spekulationen sowie kriminelle Geschäfte verdeckt”, so Lagarde bei einer Anhörung vor dem EU-Parlament. EU-Institutionen debattieren momentan über die geplante Krypto-Regulierung Markets in Crypto Assets (MiCA). Sie soll 2024 in Kraft treten. Lagarde schlug vor, Staking und Lending in einer Folgeregelung in den Blick zu nehmen.

UK: Keine Meldepflicht für “unhosted Wallets”

Ein weiterer Kernpfeiler der aktuellen Krypto-Kontroverse in der EU ist die Forderung nach einer strengen Meldepflicht für “unhosted Wallets”. Die umstrittene Regelung käme einem Verbot solcher Wallets gleich. Diese bilden jedoch das Rückgrat des DeFi-Spaces, die Bundesregierung äußerte sich zuletzt kritisch zu diesem Regulierungsvorschlag. Großbritannien geht seit dem Brexit unterdessen auch bei der Regulierung von Bitcoin und Co. eigene Wege.

Ein Report des britischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums stellt nun fest: Krypto-Dienstleister müssen keine Transaktionsdaten zu “unhosted Wallets” erheben. Hinter ihrer Nutzung erkennt der Bericht “potenzielle Sicherheitsvorteile.” Demnach gäbe es keine Belege dafür, “dass unhosted Wallets ein unverhältnismäßig hohes Risiko der Nutzung für illegale Finanzgeschäfte darstellen.” Die wohlwollende Regelung ist Teil von Großbritanniens Strategie, zu einem Innovations-Hotspot für die Krypto-Branche aufzusteigen.

Russland plant Blockchain-System als SWIFT-Alternative

Der Westen antwortete mit heftigen Sanktionen auf Russlands Überfall auf die Ukraine. Ein Großteil der russischen Banken ist seitdem vom internationalen Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen. In diesen Zeiten wendet sich die russische Finanzsphäre der Blockchain-Technologie. Laut einer Pressemitteilung ist dem Staatsunternehmen Rostec dabei bereits Anfang Juni mit der Blockchain-Plattform CELLS ein Durchbruch gelungen.

Im Vordergrund dieses Blockchain-Ökosystems, das mehrere Software-Lösungen in sich vereint, steht zunächst die Abwicklung von Zahlungen in verschiedenen nationalen Fiatwährungen. Rostec spricht dabei von einer “echten Alternative zu SWIFT.” Das System garantiere demnach “Schnelligkeit, Sicherheit und Irreversibilität der Transaktionen.” 100.000 Transaktionen pro Sekunde sollen möglich sein. Das Ökosystem soll sowohl Unternehmen und Banken als auch staatlichen Behörden offenstehen. Parallel zu diesen technologischen Vorstößen in die Blockchain-Welt arbeitet Russland unter Hochdruck an einem Regulierungsrahmen für den Bitcoin-Space und das Mining von Kryptowährungen.

Deutschland hat neue Regeln für Kryptofondsanteile

Seit dem 18. Juni können deutsche Investmentfonds ihre Anteilsscheine auf der Blockchain herausgeben. Möglich macht das eine neue Verordnung für Kryptofondsanteile (KryptoFAV). Das Gesetz versteht unter diesen Anteilen “elektronische Anteilscheine, die in ein Kryptowertpapierregister eingetragen sind”. Die Branche reagierte wohlwollend auf die flexible Regulierungslösung, die es möglich macht, Sondervermögen sowohl vollständig als auch nur teilweise als Kryptofondsanteile herauszugeben.

Auch bei der Führung des Kryptowertpapierregisters rückte die Bundesregierung von ihrer Idee ab, die Registerführung lediglich Verwahrstellen (Depotbanken) zu überlassen. Das öffnet das Feld auch für Unternehmen aus der FinTech-Branche, die von der BaFin eine Lizenz für die Führung derartiger Register erhalten haben. Umstritten bleibt lediglich, dass es den Verwahrstellen selbst obliegt, diese Aufgabe weiterzugeben.

SEC genehmigt Krypto Short ETF

Auf der anderen Seite des Atlantiks ging ein altbekannter Regulierungs-Thriller derweil in die nächste Runde. In der Hauptrolle: die US-Börsenaufsicht SEC. Das Zulassungsverhalten für Krypto-ETFS der Behörde unter Gary Gensler stößt in Krypto-Kreisen schon seit längerem für heftige Kritik. Denn während Bitcoin Future ETFs schon seit geraumer Zeit an US-Amerikanischen Börsen gehandelt werden, verweigerte die SEC bis lang jedem Spot ETF den Segen.

Daran wird sich auch in absehbarer Zeit nichts ändern. Derweil erteilte die SEC jedoch einem Bitcoin Short ETF die Handelserlaubnis. Mit dem Finanzprodukt aus dem Hause Proshares können Anleger:innen von Rückgängen des BTC-Kurses profitieren. Der ETF steht an der New Yorker Börse NYSE unter dem Kürzel BITI zum Handel bereit.

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