"Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens" 

Bundesregierung schockt mit neuem Entwurf zur Bitcoin-Haltefrist

Die Bundesregierung will die Steuerregeln für Bitcoin und andere Kryptowerte verschärfen. Eine Kabinettsvorlage sieht das Ende der einjährigen Haltefrist vor. Noch steht der Beschluss im Bundeskabinett allerdings aus.

Dominic Döllel
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Das Bild zeigt Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD) auf einer Pressekonferenz.

Beitragsbild: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

| Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD) geben eine Pressekonferenz nach Koalitionsausschuss

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen grundlegend reformieren. Das geht aus einer Kabinettsvorlage des Bundesfinanzministeriums hervor, die BTC-ECHO vorliegt. Demnach soll die bislang geltende einjährige Haltefrist entfallen. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowerten wären dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

Kabinettsvorlage sieht neue Steuerregeln für Bitcoin und Co. vor

In der Vorlage heißt es, Kryptowerte würden derzeit im Privatvermögen entweder als sonstige Einkünfte oder als private Veräußerungsgeschäfte besteuert. Verkäufe nach Ablauf der einjährigen Haltefrist des § 23 Einkommensteuergesetz seien deshalb bislang steuerfrei.

Das soll sich ändern. Künftig sollen im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. “Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig”, heißt es in der Kabinettsvorlage. Zur Begründung führt die Bundesregierung an: “Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.” Außerdem sollen “gleichmäßige und nachvollziehbare Besteuerungsregelungen” die Akzeptanz der Reform erhöhen. Nach Einschätzung der Bundesregierung werde die Neuregelung zu höheren Steuereinnahmen führen.

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Beschluss im Bundeskabinett steht noch aus

Noch handelt es sich allerdings nicht um einen beschlossenen Gesetzentwurf. Das Bundesfinanzministerium hat die Kabinettsvorlage an die Bundesregierung übermittelt und bittet darum, die Beschlussfassung in der Kabinettssitzung am 6. Juli 2026 herbeizuführen. Erst mit einem Kabinettsbeschluss würde daraus der offizielle Regierungsentwurf.

Anschließend folgt das parlamentarische Verfahren. Zunächst befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf, danach beraten die Abgeordneten im Bundestag darüber. Erst nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat sowie der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt könnte die Reform in Kraft treten.

Union und SPD uneinig über Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist

Unklar bleibt also weiterhin, ob die einjährige Haltefrist nun wirklich abgeschafft wird oder nicht. Denn: Die beiden Koalitionspartner CDU/CSU und SPD sind sich darüber uneinig. Die Sozialdemokraten wollen die Haltefrist abschaffen, die Union will daran festhalten. Gegenüber BTC-ECHO betont Jens Behrens, SPD-Politiker und Mitglied des Finanzausschusses: “Wir setzen uns für eine steuerliche Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Fonds ein.”

Die CDU/CSU betonte vor einigen Wochen auf unsere Anfrage, es gebe “keinen Anlass”, die bestehende Regelung zu ändern. Die Position der Partei von Bundeskanzler Friedrich Merz zur neuen Kabinettsvorlage ist bislang unklar. BTC-ECHO hat um eine Stellungnahme gebeten, aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine Rückmeldung erhalten.

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