Die “Petition für den Erhalt der steuerlichen Haltefrist bei Bitcoin und anderen Kryptowerten” ist jetzt auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestags freigeschaltet. Damit beginnt die sechswöchige Mitzeichnungsfrist – konkret verbleiben noch rund 42 Tage. Ziel der Initiatoren sind 30.000 Unterschriften, damit sich der Petitionsausschuss öffentlich mit dem Anliegen befasst.
Die Petition richtet sich gegen die vom Bundesfinanzministerium geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 Einkommensteuergesetz. Sie fordert, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten nach zwölf Monaten weiterhin steuerfrei bleiben. Zudem soll die bisherige Einordnung von Kryptowerten als “andere Wirtschaftsgüter” ausdrücklich beibehalten werden.
Petition zum Erhalt der Bitcoin-Haltefrist braucht 30.000 Stimmen
In der Begründung heißt es, die geltende Regelung schaffe Rechtssicherheit für private Anleger, fördere den langfristigen Vermögensaufbau und stärke den Innovationsstandort Deutschland. Eine Abschaffung der Haltefrist würde aus Sicht der Initiatoren den Vertrauensschutz beeinträchtigen, private Vorsorge erschweren und den Standort im internationalen Wettbewerb schwächen.
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Als weitere Argumente nennt die Petition einen möglichen Abfluss von Kapital und Unternehmen ins Ausland sowie steigenden bürokratischen Aufwand. Ohne Haltefrist müssten künftig sämtliche Krypto-Transaktionen unabhängig von der Haltedauer steuerlich erfasst werden. Das würde nach Auffassung der Initiatoren sowohl Privatanleger als auch Finanzbehörden zusätzlich belasten.
Wichtig ist die Marke von 30.000 Mitzeichnungen. Wird diese Schwelle innerhalb der Frist erreicht, kann sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen befassen und die Initiatoren anhören. Wer die Petition unterstützen möchte, kann sie hier unterzeichnen: Petition mitzeichnen.
Übrigens: Die Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist ist noch nicht vollends geklärt. Im Jahressteuergesetz 2026 ist die Änderung nämlich bislang nicht enthalten. Mehr dazu hier: Krypto-Steuer vorerst vom Tisch? Haltefrist fehlt im Jahressteuergesetz 2026!
