Die Bundesregierung hat angekündigt, die steuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen Krypto-Assets zu verschärfen. In einem konkreten Gesetzestext findet sich die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist bislang jedoch nicht.
Der bisher veröffentlichte Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht keine entsprechende Änderung von § 23 Einkommensteuergesetz vor. Auch in der vorläufigen Kabinettzeitplanung vom 24. Juli ist das Gesetz für die Sitzungen im August und September nicht aufgeführt. Auf die ausstehende gesetzgeberische Umsetzung hatte zuvor der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hingewiesen.
Damit bleibt die geltende Regelung zunächst bestehen: Wer privat gehaltene Kryptowerte nach mehr als einem Jahr verkauft, kann die daraus erzielten Gewinne grundsätzlich steuerfrei realisieren. Erst eine Änderung des Einkommensteuergesetzes würde daran etwas ändern.
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Abschaffung ist noch nicht vom Tisch
Dass die Neuregelung im bisherigen Entwurf fehlt, bedeutet allerdings nicht, dass das Vorhaben gescheitert ist. Der Text könnte noch vor dem Kabinettsbeschluss ergänzt werden. Denkbar wäre auch, die Änderung später im parlamentarischen Verfahren einzubringen oder in einem eigenständigen Gesetz zu regeln.
Auch aus der Kabinettzeitplanung lässt sich noch kein endgültiger Zeitplan ableiten – Termine und Vorhaben können sich jederzeit verschieben. Fest steht daher lediglich, dass das Jahressteuergesetz 2026 nach aktuellem Planungsstand weder für August noch für September auf der Tagesordnung steht.
Politisch ist die Abschaffung der Haltefrist damit zwar angekündigt, gesetzgeberisch aber noch nicht umgesetzt. Solange § 23 EStG unverändert bleibt, ändert sich auch an der bisherigen Besteuerung privat gehaltener Kryptowerte nichts.
Während in Deutschland weiter über die steuerliche Behandlung von Krypto-Assets diskutiert wird, hat sich die EZB dazu entschieden den aktuellen Leitzins beizubehalten – das sind die Folgen für Bitcoin.
