
Ein ehemaliger Profiteur des Bitcoin-Booms muss sich vor Gericht verantworten. Unter der Vortäuschung falscher Identitäten soll er Investoren mittels Initial Coin Offering (ICO) um 30 Millionen US-Dollar erleichtert haben.
Ein ehemaliger Profiteur des Bitcoin-Booms muss sich vor Gericht verantworten. Unter der Vortäuschung falscher Identitäten soll er Investoren mittels Initial Coin Offering (ICO) um 30 Millionen US-Dollar erleichtert haben.
Die Zentralbank Indiens hat ihre ablehnende Haltung gegenüber den Handel mit Kryptowährungen bekräftigt. Zuvor hat die „Internet and Mobile Asssociation of India“ eine Petition eingereicht, in der eine Lockerung der Gesetzgebung gefordert wurde.
Die Krypto-Welt operierte in Russland bislang in einer rechtlichen Grauzone. Eindeutige Rechtsurteile und Bestimmungen stehen noch aus, Bitcoin & Co. haben keinen rechtlich festgeschriebenen Status. Mit Michail Mischustin ernannte Putin jedoch einen erklärten Bitcoin-Gegner zum Ministerpräsident. Was bedeutet dieser Machtwechsel für Russlands Krypto-Branche?
Die südkoreanische Regierung will den Handel von Digitalwährungen mit Auflagen versehen und besteuert zunächst die Gewinne ausländischer Kunden. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Korea Times hervor.
Die malaysische Wertpapierbehörde Securities Commission Malaysia (SC) gibt Richtlinien für Initial Exchange Offerings (IEOs) heraus und verbietet in diesem Zuge offenbar Initial Coin Offerings (ICOs). Damit gehört das asiatische Land zu den wenigen Staaten, die sich gesetzlich ausdrücklich gegen ICOs wenden. Auch reguliert Malaysia IEOs, wogegen sich die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) sträubt.
In Washington liegt ein Gesetzesentwurf vor, der Bitcoin-Gewinne von unter 200 US-Dollar steuerfrei machen soll. Das könnte einen Anschub für den Bitcoin-Kurs bedeuten.
Das neue Gesetz zur Verwahrung von Bitcoin & Co., das am 1. Januar in Kraft getreten war, sorgte für Aufbruchstimmung im deutschen Krypto-Ökosystem. Fortan müssen Unternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdientsleistungsaufsicht (BaFin) einen entsprechenden Antrag stellen, um Bitcoin-Verwahrer zu werden. Aktuell gibt es hier jedoch noch Unsicherheiten.
Seit dem 1. Januar greifen in Deutschland die neuen Regeln für die Verwahrer (neudeutsch: Custodians) von Bitcoin & Co. Das Vergleichsportal Digital Assets Custody (DAC) hat nun eine Studie angefertigt, in der Unternehmen aus dem noch jungen Sektor der Krypto-Verwahrung mal mehr, mal weniger bereitwillig Auskunft über ihre Geschäftstätigkeit geben.
Während die OECD ein Blockchain-Expertengremium zusammentrommelt, tüftelt China weiterhin an einer digitalen Zentralbankenwährung. Ungeachtet dessen erreichen Bitcoin-Optionen den börslichen Handel, obwohl die SEC ihrer krypto-skeptischen Linie treu bleibt. Das Regulierungs-ECHO.
Die kanadische Wertpapieraufsicht hat neue Richtlinien für die Regulierung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen herausgegeben. Sie soll den Umgang mit digitalen Assets in rechtlich gesicherte Sphären bringen.
Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) warnt US-amerikanische Investoren bei Inital Exchange Offerings (IEO) zur Vorsicht.
Bitcoin-Kurs-Manipulation ist ein Vorwurf, den sich die in Ungnade gefallene Krypto-Exchange BitFinex und ihre Schwesterfirma Tether Limited nach wie vor gefallen lassen müssen. Nun wurde erneut Klage eingereicht.
Was haben Ripple, MakerDAO ConsenSys und die niederländische Zentralbank gemeinsam? Sie alle sind Teil eines brandneuen Blockchain-Gremiums der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Expertengruppe setzt sich aus Vertretern aus Politik, (Krypto-)Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen und befasst sich mit den regulatorischen Chancen und Herausforderungen von Blockchain- und anderen Distributed-Ledger-Technologien.
Chinas Pläne für ein digitales Zentralbankengeld (Central Bank Digital Currency, CBDC) werden konkreter. Berichten zufolge steht das Design bereits.
Die EZB erwägt eine zweistufige CBDC und sieht die Dominanz des US-Dollars durch Kryptowährungen nicht gefährdet, während man in Südkorea die Möglichkeit erkundet, Bitcoin an der Börse zu handeln, und sich Österreich die Krypto-Verwahrung zur Brust nimmt. Unterdessen haben Telegram und die SEC erneut das Kriegsbeil ausgegraben und ominöse Wallet-Anbieter versuchen ihr lizenzloses Glück. Das Regulierungs-ECHO
Neues im Streit Telegram vs. SEC. Zwar konnte die US-Wertpapieraufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) keine sofortige Konteneinsicht erzwingen. Jedoch muss Telegram einen Zeitplan vorlegen, bis wann das Unternehmen Auskunft über relevante Bankverbindungen und Transaktionen geben wird. Gesagt, getan – wenn auch nicht ohne Zähneknirschen.
Das neue Gesetz zur Verwahrung von Krypto-Assets wie Bitcoin sieht für Anbieter eine Registrierungspflicht bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Österreich vor. Für nicht-registrierte Unternehmen könnte es hingegen teuer werden.
Gita Gopinath hat erklärt, dass digitale Währungen nicht im Begriff sind, die zentrale Rolle des US-Dollars im Welthandel in Frage zu stellen. Bislang gebe es keine stabile Infrastruktur und globale Akzeptanz für virtuelle Währungen.