STO
Security Token OfferingTokenisierte Schuldverschreibungen und Einlagengeschäft – Was müssen STO-Emittenten beachten?

Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, was STO-Emittenten bezüglich tokenisierter Schuldverschreibungen und dem Einlagengeschäft beachten müssen.

roter Oldtimer Front.
Ein Stück vom KuchenFINEXITY tokenisiert Kunst und Oldtimer

Dass man nicht nur Unternehmen und Immobilien tokenisieren kann, ist kein Geheimwissen mehr. Insbesondere im Luxussegment bei Kunst und Oldtimern bietet sich die Verbriefung durch Token an, um den Zugang zu der schwer erschließbaren Anlageklasse zu vereinfachen. Das Hamburger Tokenisierungs-Start-up FINEXITY hat nun genau diesen Schritt gewagt und ihre Plattform für Kunst und Oldtimer geöffnet.

Nahaufnahme eines Monopoly-Spielfelds
Security TokenExporo eröffnet Handelsplatz für tokenisierte Immobilien

Die Exporo AG hat einen Blockchain-basierten Handelsplatz für digitale Immobilien-Anteile eröffnet. Die Plattform ermöglicht Exporo-Kunden ihre Bestand-Anteile zu verkaufen sowie Anteile an bereits finanzierten Objekten zu erstehen. Die Abwicklung erfolgt dabei über digital verbriefte Wertpapiere in Form von Security Token.

Bitcoin-RegulierungWenn die US-Börsenaufsicht zweimal klingelt

Die US-Börsenaufsicht beschuldigt ein New-Yorker Start-up der nicht registrierten Durchführung eines Initial Coin Offerings (ICOs) im Dezember 2017. Die Firma Blockchain of Things Inc. (BCOT) hat offenbar fast 13 Millionen US-Dollar zur Finanzierung ihrer Unternehmenspläne eingesammelt. Die Börsenaufsicht erhält von dem Start-up im Rahmen einer Einigung eine Ausgleichszahlung von 250.000 US-Dollar.

Envion-Gläubiger können Ansprüche weiterhin geltend machen

Der Konkurs einer der größten deutschen Bitcoin-Skandale geht in die nächste Runde. Die envion AG, die bei einem Initial Coin Offering (ICO) 100 Millionen US-Dollar eingesammelt, hat viele verprellte Anleger zurückgelassen. Diese können nun weiterhin ihre Ansprüche geltend machen.

Envion: Anspruchsfrist für Token Holder läuft ab

Die aufgelöste Envion AG, ein ehemaliges ICO, hat viele verprellte Anleger hinterlassen – mit nutzlosen Token und nicht vorhandenen Mobile Mining Units. Geschädigte können jedoch noch Forderungen geltend machen.