Wegen nicht registriertem Wertpapierhandel SEC verklagt Krypto-Börse Kraken

Es ist bereits der zweite Streich in diesem Jahr: Die SEC verklagt Kraken wegen nicht registriertem Wertpapierhandel. Die Krypto-Börse kritisiert das Vorgehen der Behörde.

Dominic Döllel
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Beitragsbild: Shutterstock

| Kraken weitet derweil sein Einflussgebiet in Europa aus
  • Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat eine neue Anklage gegen Kraken erhoben, nur neun Monate nach der Beilegung früherer Anklagen.
  • In einer Pressemitteilung behauptete die SEC, dass die Muttergesellschaften von Kraken „die Krypto-Handelsplattform als nicht registrierte Wertpapierbörse, Broker, Händler und Clearingstelle betreiben.”
  • Mehr noch: Kraken habe Kundenvermögen mit Unternehmensgeldern vermischt, heißt es.
  • Zudem seien laut der Klage folgenden Kryptowährungen Wertpapiere: Cardano (ADA), Algorand (ALGO), Cosmos (ATOM), Filecoin (FIL), Flow (FLOW), Internet Computer (ICP), Decentraland (MANA), Polygon (MATIC), Near (NEAR), OMG Network (OMG) und Solana (SOL).
  • Im Juni hat die US-Behörde ähnliche Vorwürfe gegen Binance und Coinbase erhoben.
  • “Wir behaupten, dass Kraken eine geschäftliche Entscheidung getroffen hat, um hunderte Millionen Dollar von Investoren einzustreichen, anstatt sich an die Wertpapiergesetze zu halten”, so die SEC.
  • Die Krypto-Börse mit Sitz in San Francisco erklärte in einer Mitteilung, dass man keine Wertpapiere anbiete.
  • “Die SEC hat Krypto-Börsen wiederholt aufgefordert, sich zu registrieren, ohne dass ein einziges Gesetz ihre Position stützt und es keinen klaren Weg zur Registrierung gibt”, kritisiert Kraken.
  • Bereits im Februar hat die SEC der Krypto-Börse den nicht registrierten Wertpapierhandel vorgeworfen. Kraken stellte daraufhin das Staking-Programm für US-Kunden ein.
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