Manipulation im Rechtsstreit? SEC streicht Definition für “digitale Vermögenswerte”

Die US-Wertpapierbehörde schreckt weiterhin vor der Definition von “digitalen Vermögenswerte” zurück. Eine ehemalige SEC-Beamtin zweifelt an den Motiven.

Dominic Döllel
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SEC

Beitragsbild: Shutterstock

| Aus dem Hauptsitz in Washington, D. C., reguliert die SEC den Kryptomarkt
  • Am gestrigen 3. Mai veröffentlichte die SEC Änderungen an einem Formular, das registrierte Hedgefonds zur Offenlegung grundlegender Informationen ausfüllen müssen.
  • Die Definition des Begriff “digitale Vermögenswerte” war dabei Teil des Entwurfs, wurde in der aktuellen Version letztlich aber nicht aufgenommen.
  • Ein digitaler Vermögenswert sei dem Entwurf zufolge ein Vermögenswert, “der unter Verwendung von Distributed-Ledger- oder Blockchain-Technologie ausgegeben und/oder übertragen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sogenannte virtuelle Währungen, Coins und Token.”
  • Die langjährige SEC-Beamtin Anne-Marie Kelley zweifelt an den Motiven: “Die SEC ist eine Regulierungsbehörde, die Transparenz von ihren Registranten verlangt. Aber sie hält die regulatorische Klarheit weiterhin zurück, indem sie digitale Assets nicht definiert.”
  • Seit Monaten überzieht die US-Wertpapieraufsicht die Kryptobranche mit einer Klagewelle. Der Vorwurf lautet immer gleich: illegaler Handel mit unregistrierten Wertpapieren.
  • Die Anerkennung digitaler Vermögenswerte “schwächt die SEC in ihren Rechtsstreitigkeiten”, so Kelley. Derzeit bereitet sich Coinbase auf einen Rechtsstreit mit der Behörde vor.
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