Zum Inhalt springen

Wegen FTX Krypto-Influencer auf eine Milliarde US-Dollar verklagt

Wegen angeblicher Krypto-Betrugswerbung im Zusammenhang mit FTX sieht sich eine Reihe von Influencern mit einer Sammelklage konfrontiert.

Tim Reindl
Teilen
Youtube Influencer

Beitragsbild: Shutterstock

| Vor allem Youtube-Influencer finden sich in der Liste der Angeklagten
  • Der für seine Klagen bekannte US-Amerikaner Edwin Garrison verklagt acht YouTuber und eine Agentur sowie deren Geschäftsführer auf eine Milliarde US-Dollar. Die Influencer sollen auf der Videoplattform Werbung für die bankrotte Krypto-Börse FTX gemacht haben.
  • Die Klage sieht Garrison darin begründet, weil diese “FTX-Krypto-Betrug beworben haben, ohne ihre Vergütung offenzulegen.”
  • In den Dokumenten werden die Beklagten als “Influencer” beschrieben, die “sich als echte Verbraucher präsentieren, die authentische und wertvolle Informationen mit ihren Anhängern teilen.”
  • Weiter wird behauptet, dass den Klägern durch den Kauf eines “nicht registrierten Wertpapiers” ein Schaden entstanden sei. Die Beklagten hätten dieses zum eigenen finanziellen Vorteil und/oder zum Vorteil von FTX beworben.
  • Konkret geht es um die von der bankrotten Krypto-Börse angebotenen YBA-Konten (Yield Bearing Accounts), bei denen Kunden auf Kryptowährungen und Fiateinlagen eine Rendite erhalten konnten.
  • Garrison trat bereits als Kläger gegen prominente Werbebotschafter von FTX in Erscheinung. Darunter unter anderen Tom Brady, Gisele Bündchen und Steph Curry.
Du möchtest Kryptowährungen kaufen?
Trade die populärsten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum auf eToro, der weltweit führenden Social-Trading-Plattform. (81% der CFD-Retail-Investoren verlieren Geld bei dem Anbieter).
Zum Anbieter
Die neusten Ausgaben des BTC-ECHO Magazins
Ausgabe #69 März 2023
Jahresabo
Ausgabe #68 Februar 2023
Ausgabe #67 Januar 2023

Der neue BTC-ECHO Newsletter kurz & kompakt:
News, Top- & Flop-Coins, Wirtschaftskalender


Erhalte 10% Rabatt für Deine Newsletter-Anmeldung Der Rabattcode ist anwendbar auf das BTC-ECHO Magazin im Pro-, Halbjahres- und Jahresabo oder auf die Einzelausgaben.