- Die Kryptobörse Kraken geht gegen eine Klage der SEC vor. Ihr Vorgehen stelle “einen gefährlichen Präzedenzfall für die Übervorteilung der Behörde dar”, so das Unternehmen.
- “Wir haben heute einen Antrag auf Abweisung der Klage der SEC gegen Kraken eingereicht”, heißt es in einem Blogpost. “Selbst wenn man alle Behauptungen der SEC in der Beschwerde als wahr annimmt, ist ihr Argument rechtlich fehlerhaft”.
- Die SEC hat im vergangenen November eine Klage gegen Kraken eingereicht. Laut der US-Aufsichtsbehörde sei das Unternehmen nicht als Makler, Clearingstelle oder Börse registriert. Zudem sollen Kunden- und Unternehmensgelder vermischt worden sein.
- Übergeordnet geht es auch um die Frage, ob sich Kraken mit dem Verkauf von Kryptowährungen strafbar gemacht hat. Die SEC stuft eine Reihe sogenannter Altcoins als Wertpapiere ein, Kraken hätte sich entsprechend registrieren lassen müssen.
- Das Unternehmen verweist jedoch auf mangelnde Regularien. Die SEC behaupte, “dass Bitcoin und Ethereum keine Wertpapiere sind, obwohl die von der SEC erdachten “Ökosystem”-Theorien auf diese Vermögenswerte genauso zutreffen würden wie auf die, um die es in der Klageschrift geht”, so Kraken.
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