- Das Finanzministerium streicht die Haltefristverlängerung für Kryptowährungen, mit denen Gewinne aus Staking und Lending erzielt wurden.
- Das Bundesfinanzministerium gab die Entscheidung im Rahmen des ersten Blockchain-Roundtable der FDP bekannt. Im finalen Entwurf für ein Steuergesetz für Kryptowährungen wird die Haltefristverlängerung nicht vorkommen, heißt es dort.
- Bei Staking und Lending sperrt man seine Kryptowährungen für einen Zeitraum in ein Netzwerk und erhält dafür Belohnungen, beispielsweise neue Coins.
- Bisher galt: Kryptowährungen mussten nach dem Betrieb von Staking und Lending zehn Jahre gehalten werden, um steuerfrei verkauft zu werden.
- Im Gegensatz dazu gilt normalerweise bei Kryptowährungen nur eine Haltefrist von einem Jahr.
- Grundlage für diese Verlängerung war das Gesetz § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG. Im Wortlaut hieß es: „Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.“
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