Transfer of Funds Regulation Europäische Krypto-Datenregel steht

Das Warten hat ein Ende. Die EU einigt sich auf Regeln für die Speicherung von Daten zu Transaktionen mit Bitcoin und Co. Das Resultat: Es hätte schlimmer sein können.

Anton Livshits
Teilen
europa-flaggen, die vor einem gebäude wehen

Beitragsbild: Shutterstock

Das Ringen um die europäische Krypto-Regulierung geht weiter. Dabei haben die Teilnehmenden der Trilogs-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission bei der umstrittenen Transfer of Funds Regulation (TFR) am Mittwoch einen Kompromiss erzielt.

Mit der TFR-Regelung versucht die EU, Richtlinien zur Abwehr von Geldwäsche und Terrorfinanzierung im Krypto-Space umzusetzen. Im Fokus der Debatte standen unterschiedliche Vorstellungen zu einer grundsätzlichen Pflicht zur Sammlung von Transaktionsdaten und dem angemessenen Umgang mit sogenannten “unhosted Wallets.”

Seit dem 29. Juni steht fest, dass die Sammlung von Transaktionsdaten im finalen Gesetzestext enthalten sein wird. Ein Mindestbetrag, ab dem die Daten zu erheben sind, ist nicht geplant. Laut einer Pressemitteilung könnten Krypto-Transaktionen derartige Schwellenwerte bislang zu einfach umgehen. Vom Prinzip her wandern die Daten dabei mit der Transaktion mit. Sie werden also sowohl von der sendenden als auch von der empfangenden Partei gespeichert. Sollte der Schutz von Personendaten durch den Empfänger in Zweifel stehen, entfällt jedoch die Pflicht zur Datenübermittlung. Transaktionen zwischen zwei privaten Wallets sind von der Regelung ausgenommen.

In der Nacht zum heutigen 1. Juli wurde außerdem bekannt, dass die EU mittels MiCA die Regulierung von Bitcoin und Co. geregelt hat. Mehr dazu hier:

“Unhosted Wallets” sind nur einmal zu verifizieren

Die Regelung sieht ferner einen Rahmen für Transaktionen zwischen Wallets vor, die von Krypto-Börsen und vergleichbaren Dienstleistern (sogenannten CASPs) verwaltet werden und jenen, die diesen Strukturen äußerlich sind. In Fällen, in denen der Kunde mehr als 1.000 Euro an eine derartige “unhosted Wallet” sendet oder von ihr empfängt, muss der Krypto-Dienstleister überprüfen, ob die Wallet zum Kunden gehört. Diese Prüfung ist einmalig durchzuführen. Das grundsätzliche Verbot von “unhosted Wallets” ist somit vom Tisch.

Die Krypto-Dienstleister müssen weiterhin bei Transaktionen mit “unhosted Wallets” von Drittparteien – die also nicht dem Kunden selbst gehören – einen risikobasierten Ansatz anwenden. Die Börsen lotet also das Risiko für Geldwäsche und Terrorfinanzierung aus, bevor sie eine derartige Transaktion genehmigt. Im Zweifelsfall wendet sie eine Reihe an Maßnahmen zur Informationsbeschaffung an, die dieses Risiko verringern sollen. Darin findet sich ein Echo des Vorschlags der Bundesregierung wieder, die für die fallabhängige Verwendung von Blockchain-Analysetools eingetreten war.

Krypto-Community bleibt skeptisch

EU-Vertreter:innen äußerten sich positiv zu den neuen Regeln. Laut Assita Kanko vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres werde es deutlich schwieriger, “Krypto-Assets zu missbrauchen, und unschuldige Händler und Investoren werden besser geschützt sein.”

Robert Kopitsch, Secretary General der Interessensvertretung Blockchain for Europe, äußerte sich gegenüber BTC-ECHO zwiespältiger:

Die Transfer of Funds Regulation ist in der beschlossenen Form zwar kein Kunstwerk, aber sie ermöglicht es der Industrie operational zu bleiben, bei einer gleichzeitigen Inbetrachtnahme der technologischen Realität, inklusive DeFi bzw. self-custodial Wallets. Einzig die Frage der Datensammlung bzw. Privacy bleibt bedenklich, doch dazu hat sich zuletzt der EuGH geäußert. Und deren Entscheidung lässt eher darauf schließen, dass diesbezüglich noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde.

Bitcoin- & Krypto-Sparplan einrichten
Investiere regelmäßig in Bitcoin und profitiere langfristig vom Cost-Average-Effekt. Wir zeigen dir, wie das geht.
Sparplan anlegen