Nach gescheitertem Bitcoin-Verbot Droht Europa heute der DeFi-Todesstoß?

Heute stimmt das EU-Parlament über die Transfer of Funds Regulation ab. Das Papier könnte dem DeFi-Sektor erheblichen Schaden zufügen.

Daniel Hoppmann
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Sitzung im EU-Parlament.

Beitragsbild: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop

| Sitzung im EU-Parlament.

Nachdem erst vor kurzer Zeit das Bitcoin-Verbot in einem hollywoodreifen Verfahren abgewendet werden konnte, macht sich nun erneut Angst im Krypto-Space breit. Denn es gibt Neuigkeiten aus dem EU-Parlament zur Transfers on Funds Regulation (TFR). BTC-ECHO liegt ein finaler Kompromissentwurf des EU-Parlaments vor, der je nach Interpretation ein mögliches Verbot von sogenannten unhosted Wallets nach sich ziehen könnte. Damit wäre dem aufstrebenden Markt der dezentralen Finanzen (DeFi) in der EU ein Riegel vorgeschoben. Die Initiative kommt dabei von den linksgerichteten Fraktionen des Parlaments. Aber der Reihe nach.

Bereits am Samstag berichtete BTC-ECHO über einschneidende Anti-Geldwäschemaßnahmen, die Krypto-Dienstleister zu aufwendigen Erfassungs- und Verifizierungsverfahren von Transaktionsdaten verpflichten würden. Weitere Überprüfungen wären danach jedoch nicht mehr nötig. Außerdem müssten entsprechende Services bei Transaktionen ab 1.000 Euro von oder an unhosted Wallets diese Informationen auch an die zuständige Behörde weiterleiten.

Branchenvertreter sehen den entsprechenden Paragrafen 16 Abs. 4a überaus kritisch. Ihre Befürchtung: Durch die Maßnahmen könnte es zu einer starken Konzentration von Kundendaten kommen, die nicht nur dem Grundsatz der Dezentralität widersprechen, sondern auch ein gefundenes Fressen für Hacker bieten würde.

Kommt jetzt der Todesstoß für DeFi?

Während das EU-Parlament damit dem DeFi-Sektor zwar einen deutlichen bürokratischen Mehraufwand beschert, könnte der Artikel 18aa dem Industriezweig in Europa den endgültigen Todesstoß versetzen. Konkret heißt es in dem Paragrafen:

Anbieter von Krypto-Transfers sowie intermediäre Anbieter von Krypto-Transfers dürfen keinerlei Transfers von Kryptowerten von oder an non-compliant Anbieter von Krypto-Transfers ermöglichen.

Als “non-compliant” definiert der Entwurf als Anbieter von Krypto-Vermögenstransfers, die nicht “bekannt” sind, über keine zentrale Kontaktstelle oder wesentliche Managementpräsenz in einer Jurisdiktion verfügen und die nicht mit einem regulierten Unternehmen verbunden sind. Da unhosted Wallets keine der genannten Kriterien erfüllen, erscheint ein Verbot realistisch. Nach diesem Szenario wäre der DeFi-Sektor in Europa gewissermaßen handlungsunfähig.

Übrigens: Der Krimi um das abgewendete Bitcoin-Verbot ist Titelstory unserer kommenden April-Ausgabe des BTC-ECHO-Magazins.

“Konsequenzen wären fatal”

Allgemein herrscht Verwirrung, welcher Bereich mit dem entsprechenden Paragrafen eigentlich gemeint ist. Einerseits interpretieren Experten den Artikel als de facto DeFi-Verbot. Andererseits ließe der Passus auch auf eine Handhabe gegen “nicht greifbare” Kryptobörsen wie etwa Binance schließen. Gegenüber BTC-ECHO kritisierte Robert Kopitsch vom Verband Blockchain for Europe die unscharfe Definition des Kompromissvorschlags:

Eines der größten Probleme in den Kompromissvorschlägen ist die unscharfe Definition von “Non-Compliant Service Providern”, die eventuell auf EU-Ebene verboten werden könnten. Stand jetzt ist nicht klar, ob damit DeFi-Protokolle, dezentrale oder sich selbst als dezentral titulierte Börsen gemeint sind. Dementsprechend wären die jeweiligen Konsequenzen für dezentralen Akteuren in Europa natürlich fatal.

Ferner lässt sich aus der Definition des EU-Parlaments zu “intermediären Anbietern von Krypto-Transfers” nicht wirklich ein Adressat ableiten. Frei übersetzt findet sich unter Paragraf 3 Abs. 16a folgende Erklärung:

Intermediäre Anbieter von Krypto-Vermögenstransfers meinen Anbieter von Krypto-Vermögenstransfers oder andere verpflichtende Entitäten, die nicht Anbieter des Auftraggebers oder des Begünstigten sind und die einen Krypto-Vermögenstransfer im Namen des Anbieters von Krypto-Vermögenstransfers des Auftraggebers oder des Begünstigten oder eines anderen zwischengeschalteten Anbieters von Krypto-Vermögenstransfers empfangen und weiterleiten.

Die Definitionen sorgen auch innerhalb der Europäischen Union für Unklarheit. Wie Insiderquellen BTC-ECHO berichten, soll die EU-Kommission die entsprechenden Passagen aus dem Kompromissentwurf ebenfalls als DeFi-Verbot deuten. Während die Kommission bei MiCA sich klar gegen ein Verbot ausgesprochen hatte, sei sie bezüglich der Transfer of Funds Regulation kompromissbereiter. In einem früheren Entwurf der EU-Kommission fand sich ebenfalls ein ähnlicher Vorstoß (Amendment 131, Seite 44).

EU-Rat hält sich bedeckt

Derweilen hält sich der EU-Rat zum möglichen de facto DeFi-Verbot bedeckt. Wie Insiderquellen berichten, soll die französische Ratspräsidentschaft die TFR noch in ihrer Amtsperiode über die Bühne bringen und Druck auf die liberalen Entscheidungsträger im ECON- und LIBE-Ausschuss ausüben.

Innerhalb der Ausschüsse selbst seien die Machtverhältnisse jedoch nicht so klar, wie bei MiCA. Während die linksgerichteten Fraktionen allesamt für die entsprechenden Passagen votieren dürften, soll sich sowohl das rechte Lager als auch die Fraktion der Christdemokraten gegen die Artikel 16 Abs. 4a und 18aa ausgesprochen haben. Das konservative Lager sei derzeit noch unentschlossen, so Insider gegenüber BTC-ECHO.

EU-Parlament entscheidet heute

Welche Entscheidung das EU-Parlament über den DeFi-Sektor fällen wird, dürfte der heutige Tag zeigen. Am Nachmittag wird mit einer Entscheidung gerechnet. Derzeit gibt es Bestrebungen, die entsprechenden Paragrafen vor der Abstimmung noch einmal abzumildern. Sollte der jetzige Text durchgehen, führe das zu einem erhöhten Risiko der Verbraucher sowie zu großen Datenschutzproblemen und einer verringerten Wettbewerbsfähigkeit, so Robert Kopitsch. Die EU verpasse damit die Gelegenheit, sich als globaler Marktführer zu etablieren.