BREAKING Schock für DeFi-Sektor: Unhosted Wallets drohen starke Einschränkungen in der EU

Die Lage für den Krypto-Sektor in der EU ist angespannt. Nach dem kurzen Aufatmen durch das abgewendete Bitcoin-Verbot drohen nun massive Einschränkungen für unhosted Wallets. Warum die Zeit drängt und die Konsequenzen für den DeFi-Sektor verheerend sein könnten.

Sven Wagenknecht
Teilen
Sanduhr und Europäische Flagge

Beitragsbild: Shutterstock

Eigentlich gäbe es Grund zum Feiern. Das Bitcoin-Verbot wurde in dieser Woche vom EU-Parlament nicht erneut eingebracht. Ein Proof-of-Work-Verbot im Rahmen der so genannten MiCA-Verordnung ist damit praktisch vom Tisch, wir hatten berichtet. Nun droht die nächste Welle von möglichen Verboten oder zumindest massiven Einschränkungen für DeFi-Anwendungen und unhosted Wallets in der Europäischen Union.

Im gleichen Ausschuss, in dem auch die MiCa-Verordnung verhandelt hat, debattiert man nun über Identitätsoffenlegungspflichten von Krypto-Transaktionen. Im ECON-Ausschuss des EU-Parlamentes geht es konkret um die Transfer of Funds Regulation, kurz TFR. Diese basiert auf der internationalen FATF Travel Rule, die Standards zur Geldwäschebekämpfung definiert.

Alarmstufe rot für DeFi in der EU

Bereits am kommenden Donnerstag, den 31. März, soll es zu weiteren Abstimmungen bei der krypto-bezogenen Anti-Geldwäsche-Verordnung im ECON-Ausschuss kommen. Dass die so genannte TFR härtere Offenlegungspflichten für Krypto-Transaktionen vorsieht, ist nicht neu. Doch liegen BTC-ECHO nun geleakte Dokumente vor, die besonders harte Maßnahmen vorsehen. Krypto-Insider wie DeFi-Experte Patrick Hansen von Unstoppable Finance sind alarmiert:

Auch wenn in den Arbeitsentwürfen einige Konjunktive enthalten sind, können sie im Ernstfall dazu führen, dass der DeFi-Sektor in der EU stark geschwächt wird. Zwar ist noch nichts final, doch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu signifikanten Einschnitten bei dezentralen Finanzanwendungen kommt, deutlich höher als bei dem abgewendeten Bitcoin-Verbot. Im Gegensatz zum höchst umstrittenen Bitcoin-Verbot, das weder im EU-Parlament noch in der Kommission noch im Ministerrat eine Mehrheit hatte, sieht es bei den einschneidenden Maßnahmen der Transfer of Funds Regulation anders aus. Besonders betroffen von der Verordnung könnten Anwendungen mit so genannten unhosted Wallets sein.

Der Angriff auf unhosted Wallets

Wer seine Private Keys selbst verwahren möchte, der nutzt eine so genannte unhosted Wallet. Ebenfalls geläufige Begriffe sind non-custodial Wallet oder auch self-hosted Wallet. Bei diesen Wallets trägt der Krypto-Investor selbst die volle Verantwortung. Damit ist er unabhängig von Intermediären, die die Verwahrung übernehmen und eben auch kontrollieren. Letzteres würde man wiederum als hosted oder custodial Wallet bezeichnen. Motive für unhosted Wallets sind vor allem die Nutzung von DeFi-Anwendungen, Schutz der eignen Privatsphäre, Angst vor Börsenhacks oder möglichen staatlichen Eingriffen in das eigene Krypto-Vermögen.

Geht es nach den neuen respektive überarbeiteten Paragraphen in der TFR, dann könnten Transaktionen zwischen unhosted Wallets und Krypto-Dienstleistern in der EU nicht mehr ohne ausufernde Bürokratie legal möglich sein. Krypto-Unternehmen hatten bereits mit harten Einschnitten gerechnet, allerdings sind die überarbeiteten Paragraphen 22a, 29a, 33a und 44a deutlich bedrohender für den DeFi-Sektor als bis dato erwartet.

Transfer of Funds Regulation ignoriert Blockchain-Technologie

So sollen unter anderem Krypto-Dienstleister nicht nur die personenbezogenen Daten von Nutzern eigens geführter Wallets sammeln, sondern nun zusätzlich auch aufwändig verifizieren, ganz gleich, um welchen Betrag es sich handelt (Paragraf 22a). Auch sollen Transaktionen über 1.000 Euro eine zusätzliche Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erfordern (Paragraf 33a).

Im Klartext würde das bedeuten, dass wenn man beispielsweise seine non-custodial Metamask Wallet mit einer NFT-Plattform oder DeFi-Plattform verbindet, Verifizierungsprozesse in Gang setzt, die mit der Eröffnung eines Brokerkontos und darüber hinaus vergleichbar sind. Politikerinnen und Politiker scheinen damit vollkommen zu vergessen, dass alle Transaktionen bereits in der jeweiligen Blockchain aufgezeichnet werden. Stattdessen sind zusätzliche, teils teure und zeitintensive Identifizierungsverfahren von den Betreibern vorgesehen.

Wie Krypto-Dienstleister, die mit unhosted Wallets arbeiten, dies sinnvoll umsetzen könnten, kann aktuell niemand erklären. Das Ergebnis könnte sein, dass Unternehmen wirtschaftlich dazu gezwungen sind, Transaktionen mit unhosted Wallets einzustellen. Eine Automatisierung, wie sie durch Smart Contracts vorgesehen ist, wird damit ad absurdum geführt. Die Vorteile der Blockchain-Technologie könnte man damit nicht mehr voll ausschöpfen.

Droht gar ein Verbot von unhosted Wallets?

Neben dem vollständigen Auflösen der Privatsphäre sieht das TFR-Arbeitsdokument eine mögliche Verschärfung der Maßnahmen bereits nach 12 Monaten des Inkrafttretens der TFR vor (Paragraf 44a). Vereinfacht gesagt soll nach 12 Monaten eine Neubewertung stattfinden, um dann ggf. noch strengere Vorgaben zu erlassen. Hier besteht die Sorge, dass der aktuelle TFR-Entwurf nur ein Zwischenschritt ist, um unhosted Wallets letztlich ganz zu verbieten.

Perspektivisch stellt sich damit die Frage, inwiefern in Zukunft Peer-to-Peer-Transaktionen zwischen unhosted Wallets noch attraktiv sind. Schließlich besteht die Gefahr, dass man diese nicht mehr für kommerzielle Zwecke nutzen kann.

Sollten die “Red flags” im TFR-Arbeitsdokument in der jetzigen Form im Abstimmungsprozess durchgehen, dann würde dies nicht nur den Krypto-Unternehmen massiv schaden, sondern man würde damit die Logik sowie das Nutzungspotential der Blockchain-Technologie ignorieren und begrenzen. Schließlich versucht man auch nicht, mit der Straßenverkehrsordnung den Luftverkehr in Deutschland zu regulieren.

Angesichts der hohen Relevanz bzw. signifikanten Konsequenzen der Transfer of Funds Regulation wird BTC-ECHO auch in den kommenden Tagen über Entwicklungen bei der Verordnung berichten und diese einordnen.

Du willst wissen, wo du am besten Bitcoin und andere Kryptos kaufen kannst?
Mit unserem Krypto-Börsen- und Broker-Vergleich helfen wir dir, den für dich besten Anbieter zu finden.
Zum Krypto-Börsen- und Broker-Vergleich