Kein Einspruch gegen MiCA EU-Gesetzentwurf geht ohne Bitcoin-Verbot in die nächste Runde

Das Krypto-Inferno konnte man auch nach der letzten EU-Abstimmung noch nicht ganz ausschließen. Nun geht der MiCA-Entwurf jedoch ohne Intervention in die nächste Runde.

Marlen Kremer
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Bitcoin Münzen vor der EU-Flagge

Beitragsbild: Shutterstock

  • Obwohl sich die EU-Abgeordneten im ECON-Ausschuss letztendlich gegen den polarisierenden Paragrafen im MiCA-Entwurf entschieden, der ein de facto Bitcoin-Verbot herbeigeführt hätte, konnte die Krypto-Szene noch nicht gänzlich aufatmen.
  • Theoretisch war es nämlich immer noch möglich, das Fortschreiten des Papiers in die nächste Stufe des EU-Gesetzgebungsprozesses, den sogenannten Trilog, zu verhindern.
  • Die Deadline, zu der Parteien Einspruch erheben konnten, ist bereits in der vergangenen Nacht vom 24. auf den 25. März um 00:00 Uhr ausgelaufen. Bis dahin war unklar, ob die Fraktionen der Grünen, Linken und Sozialdemokraten wie zuvor ein Proof-of-Work-Verbot forcieren wollen.
  • EP-Berichterstatter des MiCA-Gesetzesentwurfs, Stefan Berger (CDU), erklärte auf Twitter, dass sein Trilog-Mandat “nicht gechallenged” wurde. “Ich werde nun in die Trilog-Verhandlungen gehen, mit der Position, dass es keinen PoW-Ban geben wird”, sagte der Parlamentarier weiterhin.
  • Somit kann der Entwurf in die nächste Runde vor die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union gehen. Demnach ist stark davon auszugehen, dass ein de facto Bitcoin-Verbot in dem MiCA-Entwurf ausgeschlossen werden kann.
  • Der finale Entwurf der MiCA-Richtlinien sieht jetzt vor, Kryptowährungen in die EU-Taxonomie mit aufzunehmen. Diese bewertet Wirtschaftsaktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeit.
  • Alle Hintergrundinformationen rund um das Bitcoin-Verbot könnt ihr in diesem ausführlichen Artikel nachlesen oder in unserem Podcast nachhören.
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