Regulierungs-ECHO Bundesregierung äußert sich zu Bitcoin

Während die US-Börsenaufsicht SEC einem Betrüger das Handwerk legt, übt Kommissarin Peirce in Puncto Telegram Kritik am Vorgehen ihrer eigenen Behörde. In Europa steht die Bundesregierung unterdessen Antwort zu Bitcoin und Co. und die französische Notenbank startet einen weiteren Testlauf für den digitalen Euro.

Anton Livshits
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Parlament von Deutschland mit deutsche Flagge

Beitragsbild: Shutterstock

Willkommen zum Regulierungs-ECHO. Das Wichtigste der vergangenen Woche zum Thema Regulierung rund um das Bitcoin-Ökosystem.

AML BitCoin-Lobbyist bekennt sich schuldig

In der ersten Meldung der Woche ging es den US-Aufsichtsbehörden weniger darum, regulatorische Entscheidungen zu treffen. Stattdessen unterbanden sie erfolgreich gewisse diesbezügliche Fehlangaben. Denn Marcus Andrade, Präsident der NAC Foundation, und der politische Lobbyist Jack Abramoff hatten in der Vergangenheit wiederholt behauptet, dass der von der Stiftung vertriebene AML BitCoin eine „verbesserte Bitcoin-Variante“ sei. Dabei wiesen die beiden insbesondere auf vermeintliche Vorteile bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus hin. Sie gaben ferner an, dass in mehreren US-Behörden über die Nutzung der Kryptowährung beraten werde. Da dies nicht stimmt, erstatte die US-Börsenaufsicht SEC bereits im Juni Anzeige.  

Abramoff bekannte sich nun vor einem US-Gericht schuldig. Er gab zu, Investoren hinters Licht geführt zu haben. Da er damit gegen Lobbyismus-Gesetzte verstoßen hat, droht dem 61-Jährigen Republikaner aus Maryland eine mehrjährige Haftstrafe. Es wäre nicht seine erste.

Frankreich startet neuen CBDC-Testlauf

Frankreich nimmt im Rennen um eine digitale Zentralbankwährung (CBDC) in Europa weiterhin die Spitzenposition ein. Denn während die Bank of England noch über die mittelfristige Einführung eines derartigen Zahlungsmittels spekuliert, kündigte ihre französische Schwesterninstitution am Montag einen weiteren Testlauf an. Der digitale Euro soll dabei in Form eines Wholesale CBDCs erprobt werden. Bei diesem Modell hätten nur Finanzinstitutionen Zugang zur digitalen Zentralbankwährung. An den Testläufen beteiligt sind neben Finanzgrößen wie Accenture und HSBC auch die STO-Plattform LiquidShare und die Bitcoin-affine Seba Bank. Das Erkenntnisinteresse der Beteiligten gilt etwa der Frage, ob ein digitaler Euro für den Handel mit Finanzinstrumenten geeignet ist.

Die Banque de France vermeldete zudem bereits im Mai den Abschluss einer erfolgreichen Probephase. Details blieb sie damals indessen schuldig.

Ein Licht am Ende des Bitcoin-Regulierungstunnels?

Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) wollte im Parlament wissen, wie es hierzulande um den rechtlichen Status von Bitcoin und Co. bestellt ist. Die Antworten der Bundesregierung wecken trübe Hoffnungen auf regulatorische Fortschritte. Wolfgang Schäuble lies zwar darauf hinweisen, dass die Beantwortung „abstrakter rechtlicher Fragen“ nicht unter den Kompetenzbereich der Bundesregierung falle. Er halte es aber dennoch für plausibel, Bitcoin und vergleichbare Krypto-Assets rechtlich als „sonstige Gegenstände“ einzustufen. Sie können derart zum Inhalt von Kaufverträgen werden.

In Puncto Kryptoverwahrer macht sich ebenfalls eine positive Tendenz bemerkbar. Bislang sind fünf Anträge auf eine Lizenz für die Verwahrung von Bitcoin und Co. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegangen. 50 weitere Unternehmen reichten zumindest eine Absichtsanzeige ein. Die Entscheidung über Kryptoverwahrung fällt dabei erst seit Januar in den Aufgabenberich der BaFin. Bis zum 30. November gelten auf diesem Gebiet deshalb Übergangslizenzen. Danach fällt die Finanzdienstleistungsaufsicht ein endgültiges Urteil.

SEC-Kommissarin kritisiert Telegram-Entscheidung

Hester Peirce, Kommissarin der US-Börsenaufsicht SEC hat erneut ihre positive Einstellung gegenüber Bitcoin und Co. zum Besten gegeben. Bei einer Rede während der Blockchain Week in Singapur übte Peirce Kritik an der Telegram-Entscheidung ihrer eigenen Behörde. Nachdem sich Telegram an der Einführung einer eigenen Kryptowährung versucht hatte, erklärte die SEC ein diesbezügliches ICO für rechtswidrig. Dass der Messaging-Anbieter deshalb eine Strafe von 18,5 Millionen US-Dollar entrichten muss, bezeichnete Peirce als „unproduktiv“. Schließlich habe Telegram sich kooperationsbereit gezeigt.

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