In Sachen Krypto-Regulierung in der Europäischen Union geht es Schlag auf Schlag. Nachdem mit der MiCA-Verordnung beinahe ein Handelsverbot für Proof-of-Work-basierte Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) durchgewunken worden wäre, schockierte das EU-Parlament die hiesige Industrie mit einem neuen Gesetzesvorschlag. Die Rede ist von der Transfer of Funds Regulation (TFR). Dazu gibt es nun Updates. Im Zuge des Trilogs zwischen den drei Instanzen der europäischen Gesetzgebung (EU-Parlament, EU-Rat und Kommission) hat sich laut eines Tweets des Interessenverbandes Blockchain for Europe der EU-Rat gegen die Informationspflicht für unhosted wallets ausgesprochen.
Sollte sich der EU-Rat durchsetzen, wäre ein viel kritisierter Streitpunkt innerhalb des Gesetzentwurfs vom Tisch. Kritiker:innen hatten bemängelt, dass die Verifizierung von selbstverwalteten Wallets durch Exchanges ohne einschneidende Eingriffe in sensible Persönlichkeitsrechte kaum möglich wäre. So drohe ein Data Honeypot bei Crypto Asset Service Providers zu entstehen – ein gefundenes Angriffsziel von Hackern.
Meldepflicht wird verschärft
Hart treffen dürfte den Krypto-Sektor allerdings die Verschärfung der Meldepflicht für Transaktionen, auf oder von Exchanges. Im ursprünglichen Gesetzestext war die Rede von einer 1.000-Euro-Schwelle, ab der Crypto Asset Service Providers angehalten sind, Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde zu machen. Laut aktuellem Verhandlungsstand soll nun sogar jede (!) Transaktion meldepflichtig sein. So will das EU-Parlament die FATF Travel Rule umsetzen und Geldwäsche Vorschub leisten. Das bestätigte uns ein Insider auf Anfrage.
Kritisch könnte es vor allem für kleinere Anbieter von Krypto-Diensten werden. Eine automatisierte Meldung aller Transaktionen an Behörden lässt sich nur mit ausgefeilter Software umsetzen.
Die Meldepflicht war ferner in die Kritik geraten, da für den traditionellen Finanzsektor meist eine Schwelle von 10.000 Euro gilt – und nur dann, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt. Jede Krypto-Transaktion an die Behörden zu melden wäre nicht nur bürokratischer Wahnsinn, sondern geht weit über die Standards im Bankwesen hinaus. Die Konsequenz der TFR: die Melde-Flut könnte Aufsichtsbehörden überfordern und die Kapazitäten für tatsächliche Geldwäsche-Fälle reduzieren.
Keine Neuerungen gibt es hinsichtlich des Transaktionsverbots mit non-compliant Anbietern von Krypto-Transferleistungen. Hier besteht immer noch die Gefahr, dass Bitcoin-Börsen Transfers von und auf selbstverwaltete Wallets künftig unterbinden werden, da sie deren “compliance” nicht nachprüfen können. Das wäre das Ende von BTC Self Custody in der EU.
Zwar dauert der Trilog noch an, von Entwarnung kann aber zum aktuellen Stand keine Rede sein. Im Gegenteil.