- Die Krypto-Börse Kraken muss Nutzerdaten an die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) weitergeben. Das hat ein kalifornisches Gericht beschlossen.
- Betroffen sind jedoch nicht alle Nutzerdaten, sondern nur die derjenigen Anleger:innen, die Transaktionen im Wert von über 20.000 US-Dollar binnen eines Jahres getätigt haben, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht.
- Grund für den Beschluss sei es demnach, sicherzustellen, dass Kraken-Nutzer:innen keine Steuern hinterzogen hätten. Zu den zu übermittelnden Daten gehören Namen, Geburtsdaten, Steueridentifikationsnummern und Adressen.
- Darüber hinaus muss Kraken auch Blockchain- und Transaktionsdaten zur Verfügung stellen. Das Gericht hat dem Bestreben der IRS, zusätzlich Daten bezüglich der Arbeitgeber der Nutzer und des Ursprungs der eingesetzten Gelder, dahingegen nicht nachgegeben.
- Der zuständige Richter habe die IRS des Weiteren darauf hingewiesen, nur die Nutzerdaten zu erheben, die zur Identifikation zwingend notwendig seien.
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