Das europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) warnt Strafverfolgungsbehörden vor der Bitcoin-Mixing-Wallet Was die anonyme Transaktionen ermöglichen. Aus einem Informationsschreiben, das dem Krypto-Nachrichtenportal Coindesk vorliegt, geht hervor, dass die Cybercrime-Abteilung von Europol Wasabi mindestens seit April 2020 im Visier hat. Unter anderem deshalb, weil rund 30 Prozent der Transaktionen mit Wasabi-Wallets im Zusammenhang mit Darknet-Marktplätzen stehen sollen.
Wasabi gehört zu den Non-Custodial Wallets. Das heißt, Nutzer haben stets die alleinige Kontrolle über ihre Bitcoin-Einlagen. Auch das Mixing findet dezentral statt. Sehr zum Leidwesen der Ermittler, da sich Wasabi – im Gegensatz etwa zu BestMixer.io – so der fünften Anti-Geldwäsche-Richtline der Europäischen Union (AML5) entziehen kann.
Darüber hinaus stellen die EC3-Beamten fest, dass es praktisch unmöglich ist, das Mixing von Wasabi-Transaktionen rückgängig zu machen; zumindest, solange den Beteiligten kein Fehler unterläuft.
Verdächtige, die größere Fehler vermeiden, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, unentdeckt zu bleiben
hält die Behörde abschließend fest.


