Regulierung in Europa EU: Rumänien auf dem Weg zur Krypto-Regulierung

Die 5. Geldwäscherichtlinie, 5AMLD, der Europäischen Union gilt nun als erste Regelung für Kryptowährungen und Exchanges in Rumänien.

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von BTC-ECHO
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Romanian flag with stack of money coins with grass and flowers

Beitragsbild: Shutterstock

In Rumänien wurde am 18. Juli letzten Jahres eine Maßnahme verabschiedet, die die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern soll. Allerdings wurden dabei Kryptowährungen ausgelassen. Daher verabschiedete die Regierung Rumäniens am 1. Juli 2020 eine weitere Dringlichkeitsverordnung zur Änderung und Ergänzung ihres Gesetzes mit der Nummer 129/2019, genannt GEO, das nun vollständig die 5. Geldwäscherechtlinie (5AMLD) der Europäischen Union (EU) in die rumänische Gesetzgebung implementiert.

Die in Rumänien eingeführte Richtlinie der EU wurde am 10. Januar diesen Jahres verabschiedet. Sie basiert auf ihrem Vorgänger, der 4. Geldwäscherichtlinie und nimmt Bezug auf Geschehnisse rund um Terrorismusfinanzierung und Geldwäscheprävention. Zudem bildet Sie die Grundlage für das deutsche Geldwäschegesetz (GwG).

Damit wollen die Europäische Union und die Europäische Zentralbank einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle europäischen Länder, einschließlich Rumänien, schaffen. Dieser soll die Anonymität von Kryptowährungs-Transaktionen einschränken und gegen kriminelle Online-Aktivitäten vorgehen.

In der Dringlichkeitsverordnung Rumäniens werden nun beispielsweise die Begriffe E-Geld, virtuelle Währung und Anbieter von digitalen Wallets (digital wallet provider) neu deifiniert. Nach der Verabschiedung des GEO müssen Wechselkursanbieter, also diejenigen, die den Kauf und Verkauf von digitalen Währung mit Fiat-Währung ermöglichen, ab jetzt in Rumänien zugelassen werden.

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