Krypto-Aus im Weißen Haus? US-Präsident Biden hält an 30-Prozent-Steuer für Bitcoin Miner fest

Das Weiße Haus hat in einem Blogeintrag das Bestreben der US-Regierung, Bitcoin Miner stärker zu besteuern, untermauert.

Paol Hergert
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Joe Biden

Beitragsbild: Shutterstock

| US-Präsident Joe Biden hält am Vorschlag zu härterer Besteuerung von Bitcoin Minern fest
  • Bereits im März dieses Jahres hatte die Biden-Regierung angekündigt, den für Krypto-Mining verwendeten Strom mit 30 Prozent besteuern zu wollen, um die Mining-Aktivitäten zu reduzieren – ein de facto Mining-Verbot in den USA, beschrieben im Steuervorschlag “Digital Asset Mining Energy Exise Tax (DAME)” (Link zum Dokument, PDF, Seite 71).
  • Nun hat das Weiße Haus einen Blogeintrag veröffentlicht, der dieses Bestreben untermauert. Da heißt es zur Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme:
  • “Derzeit müssen die Kryptounternehmen nicht für die vollen Kosten aufkommen, die sie anderen in Form von lokaler Umweltverschmutzung, höheren Energiepreisen und den Auswirkungen der erhöhten Treibhausgasemissionen auf das Klima auferlegen. Die DAME-Steuer ermutigt die Unternehmen, die Schäden, die sie der Gesellschaft zufügen, besser zu berücksichtigen.”
  • Und weiter: “Der intensive und oft schwankende Stromverbrauch von Kryptoanbietern kann auch die Strompreise für die Verbraucher in die Höhe treiben und die Risiken für die lokalen Stromnetze erhöhen, indem er die Anlagen belastet und zu Betriebsunterbrechungen und Sicherheitsrisiken führt.”
  • Auch würde das digitale Schürfen von Kryptowährungen wie Bitcoin keinen Nutzen für das Gemeinwohl haben: “Es gibt kaum Belege für Vorteile für die lokalen Gemeinden in Form von Beschäftigung oder wirtschaftlichen Möglichkeiten, und Untersuchungen haben ergeben, dass geringfügige Erhöhungen der lokalen Steuereinnahmen durch höhere Energiepreise für Unternehmen und Haushalte mehr als ausgeglichen werden.”
  • Gleichwohl handelt es sich bei den von der Biden-Regierung geforderten Maßnahmen bislang lediglich um Vorschläge, deren Verabschiedung fraglich ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solch präsidiale Haushaltsforderungen es nur selten in die Gesetzbücher schaffen. Sie zeigen allerdings sehr wohl die Haltung der jeweiligen Amtstragenden.
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