Sichere Verwahrung Wallet oder Krypto-ETP – wie werden Kryptowährungen sicherer verwahrt?

Im Krypto-Bereich liegt ein großer Teil der Verantwortung über die Verwahrung der Ersparnisse beim Anleger selbst. Doch welche Art der Verwahrung ist sicherer: Wallet oder Krypto-ETP?

René Louis Delrieux
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Smartphone mit Kryptowallet und René Louis Delrieux.

Beitragsbild: Shutterstock/privat

| René Louis Delrieux.

Das Thema Sicherheit ist für viele Anleger ein zentraler Bestandteil der persönlichen Anlageentscheidung. Ein Investment in Kryptowährungen birgt einige Unsicherheiten und spezielle Risiken, mit denen sich Anleger unbedingt vertraut machen sollten. Hat der Anleger seine eigene Recherche bereits betrieben und ist investiert, sollte sichergestellt sein, dass der Zugriff zu den eigenen Vermögenswerten gewährleistet ist. Der nachfolgende Beitrag widmet sich den Sicherheitsaspekten der unterschiedlichen Verwahr- und Handelsmöglichkeiten.

Wallets: Die Sicherheit variiert mit der gewählten Wallet-Art

Für den Direktkauf und Handel von Kryptowährungen ist grundsätzlich eine Wallet notwendig. In der Wallet werden die Coins (Private Keys) aufbewahrt und gehandelt. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von ­Wallets. Ein Großteil von Anlegern greift hierzulande auf Krypto-Börsen wie Bison, Kraken und Binance zurück, die sogenannte Custodial Wallets für ihre Kunden einrichten.

Custodial (Hot) Wallet: Bei dieser Anlageform überlassen Anleger die Private Keys den Krypto-Börsen. Die Anleger können sich bequem online einloggen und den Wert ihrer Coins sehen, sie haben jedoch keinen Zugriff auf die Private Keys. Um den 24/7-Handel zu gewährleisten, ist ein Teil der Coins aus der Custo­dial Wallet daher meist mit dem Internet verbunden. Man bezeichnet diese mit dem Internet verbundenen Speichermedien auch als Hot Wallets.

Ob eine Custodial Wallet für einen Anleger geeignet ist, hängt stark vom Vertrauen gegenüber der Krypto-Börse ab. Der bequeme 24/7-Handel mit Kryptowährungen geht nämlich vor allem mit möglichen Kontrollverlusten einher, wie zum Beispiel:

  • Diebstahl: Dritte oder Mitarbeiter könnten sich Zugang zur Wallet verschaffen und unwiderrufliche Transaktionen ausführen.
  • Handelsstopp: Krypto-Börsen sehen sich mitunter gezwungen, Guthaben und Transaktionen einzufrieren, z. B. durch technische Ausfälle oder gesetzliche Vorgaben.
  • Insolvenz: Im Falle einer Insolvenz der Krypto-­Börse ist der Verbleib des Wallet-Guthabens noch nicht verlässlich geklärt. Erschwerend kommt hinzu, dass der Sitz der Börse natürlich oft vom Land des Anlegers abweicht und es keine geeigneten Präzedenzfälle gibt.

Non-Custodial (Cold) Wallet: Für technisch affine und sicherheitsbewusste Anleger ist auch die Selbstverwaltung der Coins mittels einer eigenen Wallet möglich. Diese sogenannten Non-Custodial Wallets erlauben die Verwahrung der Private Keys durch den Anleger. Hierfür gibt es mit dem Internet verbundene Hot Wallets (etwa MetaMask) oder Speichermedien, die vom Internet getrennt sind, wie zum Beispiel einen USB-Stick oder auch ein Blatt Papier. Diese Anlageform nennt man auch Cold Wallet.

Durch die Selbstverwaltung gewinnen Anleger mehr Kontrolle über ihre Coins, auf der anderen Seite steigt damit auch die Eigenverantwortung. Entsprechend sind folgende Risiken zu berücksichtigen:

  • Verlust: Sollten die Cold Wallets beziehungsweise die dazugehörigen Private Keys verloren gehen, kann nicht mehr auf das Guthaben zugegriffen werden.
  • Manipulation: Auf gebrauchte und unseriöse Cold-Wallet-Angebote sollte verzichtet werden. In der Vergangenheit wurden öfters Fälle bekannt, in denen Speichermedien manipuliert waren und die Coins somit in die falschen Hände gerieten.

Krypto-ETPs: Regulierung allein ist kein Garant für Sicherheit

Im Gegensatz zur Wallet steht der indirekte Kauf von Kryptos mittels ETPs. Beim Krypto-ETP handelt es sich um ein derivatives Wertpapier, dessen Kauf und Handel über ein Depot bei einer Bank abgewickelt ­werden. Alle in Deutschland börsengelisteten Krypto-­ETPs unterliegen den Anforderungen und Vorgaben der ­Kapitalmarktregulierung. Diese Regulierungen variieren stark und sind teils Bestandteil komplexer Produkt­gestaltungen.

Der Großteil der in Europa zugelassenen Krypto-­ETPs basiert nicht auf Futures, sondern ist zu einhundert Prozent physisch hinterlegt. Die physische Hinterlegung bei ETPs basiert dabei nicht immer auf dem Wohlwollen der Emittenten, vielmehr ist diese in einigen Ländern zum Zweck des Anlegerschutzes gesetzlich vorgeschrieben und hat sich über die Zeit als Industriestandard durchgesetzt. Doch auch wenn der Großteil der ETP-Anbieter ein eigenes und hohes Interesse am Anlegerschutz hegt, so geht die physische Hinterlegung nicht automatisch mit einem hundertprozentigen Kapitalschutz einher. Die nachfolgenden Abschnitte sollen die Bemühungen der Emittenten zur sicheren Verwahrung aufzeigen und gleichzeitig Anleger über mögliche Sicherheitslücken sensibilisieren.

Custodian: Für die physische Hinterlegung setzen Anbieter von Krypto-ETPs häufig auf regulierte Verwahrstellen, sogenannte Custodians. Die Custodians sind im Wesentlichen verantwortlich und erprobt für die Verwahrung und den Handel mit den Coins. Etablierte Emittenten, wie die ETC Group oder 21Shares, greifen dazu gern auf namhafte Anbieter wie etwa Coinbase Custody zurück. Ähnlich wie bei der Custodial Wallet liegen die verwahrten Coins bei einem Custodian und haben dementsprechend ähnliche Sicherheitsrisiken.

Zugriff: Auch Coins bei Custodians können Ziel eines Diebstahls werden. Im Vergleich zum Direktkundengeschäft haben die Custodians jedoch oft mehr Sicherheitsmechanismen implementiert und sind gegenüber Fremdeingriffen versichert. Hier gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die Versicherungssumme meist nur einen Teil der gesamten Assets abdeckt.

Treuhänder und Administrator: Häufig werden auch ein unabhängiger Administrator und ein Treuhänder benannt. Beide unterstützen die laufenden Geschäftstätigkeiten und sollen die Anleger vor Missbrauch beziehungsweise Fehleingriffen durch den Emittenten schützen.

Zuständigkeiten: Häufig befinden sich Emittent, Administrator und Treuhänder nicht in der gleichen Gerichtsbarkeit. Auch wenn die Parteien untereinander Vereinbarungen abgeschlossen haben, wird es im Falle einer Abwicklung höchstwahrscheinlich zu unterschiedlichen Ansichten und damit auch zu Verzögerungen kommen.

Verwertung: Die bisher unerprobte Abwicklung eines Krypto-ETPs wird ungeahnte Kosten verursachen. Üblicherweise werden die Kosten, zum Beispiel Anwalts- und Gerichtskosten, vor den Anlegern bedient. Es ist also anzunehmen, dass im Falle einer notwendigen Abwicklung die hundertprozentige physische Deckung nicht zu einer vollständigen Rückerstattung des Anlagebetrags führt.

Fazit

Anleger können sich mittels einer Wallet eigenständig um die Verwahrung ihrer Coins kümmern und sollten sich entsprechend intensiv mit den unterschiedlichen Wallet-Arten und Anbietern auseinandersetzen. Dabei kann die Custodial Wallet mit einfacher Handhabung überzeugen, was allerdings mit erhöhtem Kontrollverlust einhergeht.

Beim Krypto-ETP profitieren Anleger von den allgemeinen Kapitalmarktregulierungen und etablierten Prozessen. Diese sind jedoch zum Teil sehr komplex ausgelegt und kosten Anleger in der Regel eine geringe jährliche Managementgebühr. Zudem sollten sich Anleger bei der hundertprozentigen physischen Hinterlegung nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Über

René Louis Delrieux ist verheiratet und seit über zehn Jahren im Bereich Fintech tätig. Seit 2019 ist er Vater eines Jungen. Seine Passion für die Entwicklung innovativer Anlagelösungen führte ihn 2020 zur comdirect, wo er als Produktmanager das Sparplanuniversum auf Krypto ETPs etablierte. Die Vermittlung von Finanzwissen ist ihm ebenso wichtig, wie die Förderung der breiten Streuung über unterschiedliche Anlageformen. Kursgewinne feiert er gern bei kalifornischem Shiraz (Rotwein) und einem guten italienischen Essen.

Disclaimer

Dieser Artikel erschien bereits in der August-Ausgabe des BTC-ECHO Magazins. Zum Shop geht es hier entlang.

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