Der Finanzexperte Wallet oder Bankdepot – Krypto-Kauf im Vergleich

Kryptowährungen und die zugrunde liegende Blockchain-Technologie werden für immer mehr Branchen, Unternehmen und damit auch für Privatanleger interessant. Grundsätzlich können Privatanleger in Deutschland zwei unterschiedliche Verwahrmöglichkeiten für eine Investition in Kryptowährungen nutzen – Wallet oder Bankdepot.

René Louis Delrieux
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Smartphone mit Kryptowallet und René Louis Delrieux.

Beitragsbild: Shutterstock/privat

| René Louis Delrieux.


Der Kauf mittels einer Wallet ist die traditionelle Form des Krypto-Kaufs und einem direkten Investment in Kryptowährungen gleichzusetzen.

Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Wallets, wobei man grob zwischen Hot Wallets (online) und Cold Wallets (offline) unterscheidet. Zu den Hot Wallets gehören unter anderem die bei Krypto-Plattformen geführten Wallets. Dort können Privatanleger eine Wallet einrichten, Liquidität vom Girokonto überweisen, Kryptowährungen kaufen und verwahren. Hierzulande haben sich Anbieter wie Bison, Binance und Coinbase etabliert, die im Auftrag der Kunden die Kryptowährungen und die dazugehörigen privaten Schlüssel der Wallets verwahren.

Parallel entwickelte sich das Bankdepot zur bequemen Alternative für eine Anlage in Kryptowährungen. Treiber dieser Entwicklung ist die zunehmende Finanzmarktregulierung, welche Asset-Managern, Börsen und Banken klare Spielregeln für den Umgang mit Finanzprodukten, die auf Kryptowährungen basieren, gibt.

Die seit Ende 2020 hohe Investorennachfrage nach Kryptos führte zu einem breiten Angebot von Finanzmarktprodukten. Bankkunden können dabei vor allem mittels Exchange Traded Products (ETPs), wie z. B. ETNs, ETCs oder ETIs, in einzelne oder mehrere Kryptowährungen investieren.

Ziel von Krypto-ETPs ist die bestmögliche Nachbildung der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Kryptowährung(en). Der Großteil der angebotenen Krypto-ETPs nutzt dazu die physische Hinterlegung. Dies bedeutet, dass die Kryptowährungen direkt gekauft und bei einem Treuhänder verwahrt werden. Der Anleger kauft somit nur indirekt Kryptowährungen, die er sich allerdings bei einigen Anbietern auch ausliefern lassen könnte.


Pros und Cons: Verfügbarkeit vs. Sicherheit

Die Wallet entspricht am ehesten einem der Grundgedanken der Krypto-Welt, nämlich der Unabhängigkeit vom Finanzsystem. Dementsprechend bietet die Wallet 24/7 Zugang zu den eigenen Coins, die somit jederzeit gehandelt oder transferiert werden können. Mit zunehmender Freiheit steigt jedoch auch die Eigenverantwortung und damit das Risiko, dass z. B. der Zugang zur Hot oder Cold Wallet verloren geht.

Das Bankdepot bietet Kunden einen gewohnten und rechtssicheren Rahmen für den Handel und die Verwahrung ihrer indirekten Krypto-Anlagen. Anders als in der Wallet können diese im Bankdepot nur zu den gewohnten Börsenzeiten gehandelt werden. Der Börsenhandel selbst funktioniert wie bei den anderen Wertpapieren.

Besteuerung auf Kryptos kann stark variieren

Je nachdem, ob die Kryptowährung direkt via Wallet oder indirekt mittels Finanzinstrument im eigenen Bankdepot gekauft wird, variiert die grundsätzliche Besteuerung dieser Erträge.

Wallet: Beim direkten Kauf einer Privatperson unterliegen Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter” nach § 2 I Nr. 7 EStG der Einkommensteuer. Der Verkauf stellt somit ein privates Veräußerungsgeschäft dar und es gilt die Regelung nach § 23 EstG. Entsprechend gilt, zunächst nach der Haltedauer zu unterscheiden. Beträgt diese mehr als zwölf Monate, sind die Veräußerungsgewinne (und -verluste) steuerfrei. Darunter wird der Gewinn, unter Berücksichtigung einer Freigrenze bis 600 Euro, der persönlichen Einkommensteuer unterworfen.

Depot: Beim indirekten Kauf von Kryptos via Finanzinstrument unterliegen die Gewinne und Verluste der üblichen Depotbesteuerung. Für den Großteil deutscher Privatanleger entspricht dieser der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent.


Pros und Cons: Die geplante Haltedauer als wichtiges Kriterium

Je nach geplanter Haltedauer und persönlicher Steuersituation kann sowohl der direkte als auch der indirekte Kauf von Vorteil für den Anleger sein. Sollte der Anleger beispielsweise einen Teil eher strategisch und langfristig investieren und einen anderen Teil taktisch und unterjährig handeln wollen, bieten sich mitunter beide Formen an.

Während die Besteuerung von Finanzinstrumenten hierzulande streng reguliert wird und automatisiert durch die depotführende Bank erfolgt, bringt die Wallet vor allem administrativen Aufwand und Unsicherheiten bei den Bemessungsgrundlagen mit sich. Bei einem direkten Krypto-Kauf via Wallet müssen Anleger die Veräußerungsgeschäfte in der Einkommensteuererklärung nämlich selbst angeben und auf Nachfrage auch nachweisen können. Dies kann schnell zum Berechnungschaos führen. Zwar bieten erste Krypto-Plattformen die Möglichkeit, Transaktionen zu exportieren, jedoch sollte die individuelle Berechnung von Veräußerungsgewinnen (und -verlusten) unter Berücksichtigung von Airdrops, Staking-Rewards, Sparplänen und anderen Sondersituationen nicht unterschätzt werden. Krypto-Steuerprogramme versprechen zwar Abhilfe, doch auch hier ist häufig noch manuelles Nachfassen erforderlich oder der Nutzer muss selbst eine API zwischen Steuersoftware und Wallet-Anbieter einrichten und konfigurieren.

Die Kosten im Vergleich

Der Direkthandel von Kryptowährungen via Wallet zeichnet sich vor allem durch die Transaktionskosten aus, wohingegen beim Bankdepot zu den Transaktionskosten noch Produktkosten hinzukommen. Darüber hinaus gibt es weitere Kostenkomponenten, wie z. B. den Spread (Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs), oder Gebühren, um z. B. Liquidität vom Girokonto zur Wallet zu transferieren.

Der Hot-Wallet-Nutzer hat in der Regel keine laufenden Kosten für die Wallet, bei einer Cold-Wallet fallen gegebenenfalls Anschaffungskosten an. Die ersten Kosten entstehen häufig erst, wenn der Nutzer Liquidität (Fiat-Währung) zum Wallet-Anbieter transferieren möchte. Je nach Anbieter werden dafür null bis drei Prozent des Geldbetrags einbehalten.

Anschließend ist der Wallet-Nutzer für den Krypto-Handel gewappnet, sollte allerdings den Unterschied zwischen den Kauf- und Verkaufspreisen und dem Marktpreis beachten. Einige Plattformen zeigen den Marktpreis an und schlagen darauf eine Gebühr, andere orientieren sich am Marktpreis und bieten für den Kauf einen leicht höheren Kurs und für den Verkauf einen leicht niedrigeren Kurs an. Darüber hinaus gibt es auch Krypto-Plattformen, meist Krypto-Börsen, die den aktuellen Marktpreis ansetzen und lediglich eine variable oder feste Gebühr für jede Transaktion berechnen.

Im Gegensatz dazu zahlt der normale Depotkunde üblicherweise eine laufende Gebühr für seine Kontoverbindung. Für den Kauf und Verkauf von Krypto-ETPs berechnet die Bank dann vorwiegend eine pauschale und/oder eine vom Volumen abhängige Transaktionsgebühr. Anders als beim Direktkauf ist beim Krypto-ETP noch ein Emittent für die Administration und Verwahrung der Kryptowährungen zuständig. Entsprechend erheben die meisten Emittenten eine über das Jahr verteilte Managementgebühr, die direkt aus dem Vermögen des ETP gespeist wird.

Fazit

Das Bankdepot und Krypto-ETPs bieten erhöhten Anlegerschutz und administrative Vorteile, wie Order- und Steuerabrechnungen oder auch die Verwahrung der Kryptowährungen, für die der Kunde aber eine laufende Gebühr zahlt. Demgegenüber steht die größtenteils kostenfreie Wallet, bei der der Nutzer jedoch vor allem die Kosten beim Handel (Spreads und Gebühren) sowie beim Transfer von Liquidität im Auge behalten sollte.

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