SEC schlägt zurück: US-Börsenaufsicht verklagt KiK

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde hat am 4. Juni verkündet, dass sie das Krypto-Start-up KiK verklagt. Demnach wirft die Securities and Exchange Commission (SEC) KiK vor, ihren Initial Coin Offering (ICO) in der Höhe von 100 Millionen US-Dollar illegal durchgeführt zu haben.

Phillip Horch
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Beitragsbild: Shutterstock

| SEC holt zum Rückschlag gegen KIK aus

Dass man sich mit der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde nicht ohne Folgen anlegt, kann man sich denken. Doch genau diesen Versuch hat das Krypto-Start-up KiK bereits im Januar gestartet. Dahingegen hat der Messaging-Anbieter versucht, eine Einstufung seines KIN-Tokens als Wertpapier bzw. Security Token zu verhindern. Nach deren Ansicht sei dieser viel eher als Utility Token zu sehen und falle daher nicht unter die Wertpapiergesetze.

Ende Mai hat KiK dann eine Crowdfunding-Kampagne gestartet. Für eine Klage gegen die SEC versucht KiK nach wie vor, 5 Millionen US-Dollar in Kryptowährungen einzusammeln.

Die Antwort der SEC ließ indes nicht lange auf sich warten. So hat die Behörde in einer Pressemitteilung verlautbaren lassen, dass sie ihren Token Sale illegal durchgeführt habe. Dementsprechend weicht die Behörde nicht von ihrer Einstufung der Token als Wertpapiere ab:

Die SEC erhebt den Vorwurf, dass KiK die Token an US-Investoren verkauft hat, ohne ihr Angebot und ihren Verkauf gemäß den US-amerikanischen Wertpapiergesetzen zu registrieren.

Außerdem, so die Anklage weiter, habe das ICO Anleger um ihre Einlagen gebracht. Zwar konnten diese insgesamt 55 Millionen US-Dollar von Investoren einsammeln. Bis zum Zeitpunkt der Anklage hatten diese jedoch mehr als die Hälfte an Wert verloren. Darüber hinaus habe das Unternehmen auch im Marketing Fehler begangen:

Der Vorwurf lautet ferner, dass KiK die KIN-Token als Investitionsmöglichkeit vermarktet habe. KiK soll Investoren gesagt haben, dass eine steigende Nachfrage den Wert von KIN erhöhen würde, und dass KiK entscheidende Arbeit leisten würde, um diese Nachfrage anzukurbeln, unter anderem durch die Integration der Token in seine Messaging-App, die Schaffung eines neuen […] Transaktionsdienstes und den Aufbau eines Systems zur Belohnung anderer Unternehmen […].

KiK glänzt mit leeren Versprechungen

Die versprochenen Dienste hätten jedoch zum Zeitpunkt des Angebotes nicht existiert, man habe mit den Token auch nichts kaufen können. Das Versprechen seitens des Krypto-Start-ups habe ferner einen Verkauf der Token auf Sekundärmärkten eingeschlossen, sowohl KiK als auch Investoren würden von der mutmaßlichen Wertsteigerung profitieren. Demnach habe das ICO Wertpapier-Transaktionen beinhaltet:

Indem sie 100 Millionen US-Dollar in Wertpapieren verkaufen, ohne die Angebote oder Verkäufe zu registrieren, vermuten wir, dass KiK den Anlegern Informationen vorenthielt, auf die sie gesetzlich Anspruch hatten. Damit haben sie Anleger daran gehindert, fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen. Unternehmen haben keine binäre Wahl zwischen Innovation und der Einhaltung der Wertpapiergesetze,

so besiegelte Steven Peikin, Co-Direktor der SEC-Division of Enforcement, das aktuelle Urteil der SEC.

Krypto-Start-up wehrt sich

Eine Antwort des Unternehmens blieb nicht lange aus. So sagte Ted Livingston, CEO von KiK in einer Pressemitteilung, dass sie weiter für die Zukunft von Kryptowährungen in den USA kämpfen würden, ihr KIN-Token könne sich bald zu der weltweit meistverbreiteten Kryptowährung etablieren:

Auch wenn das Vorgehen der SEC Herausforderungen sind, die man angehen muss, werden sie nicht die Nutzung, Übertragbarkeit und Charakterisierung von KIN beeinträchtigen […].

Ferner fußt die Anklage nach Ansicht des Messaging-Anbieters auf falschen Annahmen:

Die Anklage geht unter anderem fälschlicherweise davon aus, dass jegliche Diskussion einer möglichen Wertsteigerung dasselbe sei, wie Profite anzubieten oder zu versprechen. […] Diese rechtlichen Mutmaßungen strapazieren den Howey-Test weit über seine Definition und wir glauben nicht daran, dass sie einem rechtlichen Verfahren standhalten wird.

Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.

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