Sammelklage gegen Coinbase: Angeklagt in zwei Punkten

Die US-amerikanische Exchange Coinbase wurde am vergangenen Freitag wegen gleich zwei Vergehen auf die Anklagebank geführt. Zum einen geht es um einen Verstoß gegen das Gesetz zum nicht beanspruchten Eigentum des Staats Kalifornien, zum anderen um illegale und ungerechte Geschäftsmethoden. Der Ausgang dieser Verfahren ist noch nicht abzusehen.

Tobias Schmidt
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Wie aus der Anklageschrift der Coinbase-Nutzer Timothy G. Faasse und Jeffrey Hansen, die stellvertretend für noch weitere Ankläger auftreten, hervorgeht, geht es bei der Klage um Ungereimtheiten bei der Transaktion von Kryptowährungen. Coinbase ermöglicht die Überweisung von den an der Plattform gehandelten Kryptowährungen an externe E-Mail-Adressen anstatt ausschließlich an Krypto-Wallets. Über den per Mail gesendeten Link können die Nutzer dann ihre erworbenen Coins beanspruchen.

Das Problem bei der Angelegenheit ist, dass nicht alle Portfolios auf diesem Wege auch wirklich in Anspruch genommen wurden. Nun kommt die Frage auf, was mit den unbeanspruchten Vermögen geschieht. In der Schrift heißt es dazu rhetorisch:

„Stellen Sie sich vor, Sie schreiben einen Scheck an einen Freund. Die Bank zieht Geld von Ihrem Konto ab, aber Ihr Freund kassiert den Scheck nie. Kann die Bank die Gelder behalten? Das Gesetz verneint das eindeutig. Aber genau das ist mit Kryptowährungen passiert, die über Coinbase.com gesendet wurden.“

Damit unterstellen die Ankläger der Plattform Coinbase einen Betrug am Kunden sowie einen ganz eindeutigen Rechtsverstoß. Anstatt die Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass die gesendeten Coins niemals entgegengenommen worden sind, habe Coinbase die Menge einfach einbehalten, was gegen das Gesetz zum nicht beanspruchten Eigentum des Staats Kalifornien verstößt.

Insider-Trading mit Bitcoin Cash

Die Plattform muss sich jedoch auch noch mit einem weiteren Fall auseinandersetzen. Wie aus einer ebenfalls am Freitag angesetzten Klage des Nutzers Jeffrey Berk hervorgeht, sollen Mitarbeiter und andere Interne beim Handeln mit Kryptowährungen von Informationen profitiert haben, die der Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht zugänglich waren. Vorrangig geht es dabei um das Wissen, dass die Exchange im Dezember letzten Jahres anfing, Bitcoin Cash zu listen.

Laut dem Ankläger, der ebenfalls stellvertretend für alle Geschädigten auftritt, habe Coinbase zwischen dem 19. und 21. Dezember die Preise durch eine asymmetrische Informationsverteilung als Ausgangslage künstlich beeinflussen können. Durch dieses Vorgehen seien viele Investoren geschädigt worden, die in diesem Zeitraum tätig waren.

Wie Coinbase auf die beiden Anklagen reagieren wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Bisher scheinen die Vorwürfe dem Umsatz an der Exchange jedoch nicht geschadet zu haben.

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