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Krypto-Regulierung Was bedeutet MiCA für mich?

Nach langem Hin und Her hat die EU den Krypto-Sektor reguliert. Doch was bedeutet MiCA eigentlich für reguläre Anleger?

Daniel Hoppmann
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EU-Flagge mit Bitcoin

Beitragsbild: Shutterstock

| Mit der MiCA ist die EU die erste Wirtschaftszone, die Bitcoin und Co. reguliert

Habemus MiCA: Nach jahrelangen Diskussionen, Aufschreien und Kompromissen steht die Krypto-Verordnung für Europa endlich fest. Damit schafft die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Anbieter. Doch was bedeutet die Regulierung eigentlich für den Endverbraucher?

Einschneidende Änderungen bringt MiCA in erster Linie für die Dienstleister mit sich, die sich ab 2025 an eine ganze Reihe neuer Regeln halten müssen. So benötigen Krypto-Anbieter (sogenannte Virtual Asset Service Provider, kurz VASP) in Zukunft zwingend eine Lizenz, wenn sie in der EU operieren wollen. Die Erlaubnis gilt dann jedoch für die gesamte Wirtschaftszone.

Weiter verpflichtet die MiCA-Regulierung Krypto-Projekte zur Veröffentlichung eines “Whitepapers”, mit detaillierten Informationen zum Geschäftsbetrieb und der Ausgestaltung der jeweiligen Coins oder Token.

Mehr Verbraucherschutz für EU-Bürger durch MiCA

Den EU-Bürgern bringen diese Maßnahmen vor allem eines: Verbraucherschutz. Das sagt auch Benedikt Faupel vom Digitalverband Bitkom gegenüber BTC-ECHO. Die Whitepaper-Pflicht sei dafür ein gutes Beispiel, so der Bereichsleiter Blockchain.

Im Krypto-Space kommt es immer wieder zu Betrugsfällen, in denen Projekte potenzielle Investoren mit hohen Renditen locken, nur um sich am Ende mit den Geldern aus dem Staub zu machen. Auf diese Weise erbeuteten Scammer im vergangenen Jahr fast 6 Milliarden US-Dollar. Die Whitepaper-Pflicht dürfte hier zumindest durch mehr Transparenz eine abschreckende Funktion erfüllen, wenngleich sie weiteren Betrug nicht gänzlich wird verhindern können.

Rücklagenbildung und Trennung von Kundengeldern

Dafür ist die MiCA in der Lage, EU-Bürger vor einem nächsten FTX zu bewahren. Die Krypto-Börse von Sam Bankman-Fried kollabierte vergangenen November, als herauskam, dass der Handelsplatz die Trennung von Kunden- und Firmen-Assets eher stiefmütterlich behandelte. In der traditionellen Finanzwelt ist der Einlagenschutz schon längst ein gängiger Standard, in der Krypto-Welt allerdings nicht. Die MiCA ändert das. Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung Krypto-Anbieter dazu, Rücklagen zu bilden. Das gilt nicht nur für Börsen, sondern auch für Stablecoins aller Art.

Effizienzklassensystem für Kryptowährungen

Ferner möchte die EU ein Effizienzklassensystem für Kryptowährungen einführen. Was man bisher von Waschmaschinen, Fernsehern und Staubsaugern kannte, soll in ähnlicher Form auch für Bitcoin, Ethereum und Co. kommen. Ausschlaggebend für die Bewertung ist der Energieverbrauch. Das System solle dem Bürger eine ökologische Orientierung beim Investieren bieten. Sanktionen gegen einzelne Kryptowährungen seien nicht geplant.

Bei dem Konzept handelt es sich um einen Kompromiss. Ursprünglich drohte in der EU ein Proof-of-Work-Verbot, das den Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin de facto untersagt hätte.

Das Effizienzklassensystem steckt aktuell noch in der Konzeptionsphase. Genaueres dürfte man ab 2025 wissen, wenn die MiCA voll ausgerollt ist.

Transfer-of-Funds-Regulation macht Bürger gläserner

Parallel zur Krypto-Verordnung ging auch die Geldwäscheverordnung “Transfer of Fund” (TFR) durch die Abstimmung. Die dürfte den Krypto-Nutzer in der EU definitiv gläserner machen. Denn künftig müssen Anbieter alle Transaktionen ihrer Kunden melden und ab 1.000 Euro auch verifizieren. Dafür dürfen die Dienstleister Blockchain-Analysetools einsetzen, um das Risiko von Transfers einzuschätzen und risikoadäquate Maßnahmen zu treffen. Eine frühere Fassung der TFR sah zudem einmal ein Verbot von Self-Hosted-Wallets vor, das jedoch nach heftigen Diskussionen wieder vom Tisch genommen wurde.

MiCA to be continued

Mit dem Beschluss der MiCA macht die EU einen ersten Schritt in Richtung Krypto-Regulierung. Viele Themen sind von der Verordnung noch nicht erfasst, wie etwa: NFTs, Staking, Lending und der DeFi-Bereich. Eine Folgeregulierung wurde bereits in Aussicht gestellt. Wann diese MiCA 2.0 kommen wird und welche Implikationen sie auf den Konsumenten haben wird, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nur mutmaßen.

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