In diesem Artikel erfährst du:
- Wie Krypto-Zahlungen steuerlich behandelt werden
- Wie man sich mit Bitcoin und Co. bezahlen lassen kann
- Auf welche Fallstricke man unbedingt achten muss
Die eigene Arbeitsleistung in Bitcoin, Ethereum, USDT oder anderen Kryptowährungen vergüten lassen – dieser Gedanke dürfte so manchem Krypto-Enthusiasten bereits durch den Kopf gegangen sein. Und tatsächlich: Eine Bezahlung in digitalen Assets ist heute längst keine Ausnahme mehr, erklärt Joseph Ledovskich. Dennoch warnt der Steuerexperte und Finanzwirt von Accountable im Gespräch mit BTC-ECHO davor, die Sache zu leichtfertig anzugehen, insbesondere für Selbstständige und Freelancer. Denn es lauern steuerliche Fallstricke. Welche das sind und wie genau die Versteuerung abläuft, erläutert Ledovskich im Detail.
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