Neue Steuerpläne für Bitcoin und Co. 

Krypto-Haltefrist soll fallen: Klingbeil legt Gesetzentwurf vor

Die Bundesregierung macht bei der Krypto-Steuer offenbar Ernst. Ein neuer Gesetzentwurf sieht das Ende der einjährigen Haltefrist vor.

Moritz Draht
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Lars Klingbeil und Friedrich Merz

Beitragsbild: picture alliance

| Lars Klingbeil will die Krypto-Haltefrist abschaffen

Die Pläne zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist werden konkret. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat offenbar einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten künftig der Abgeltungsteuer unterliegen sollen. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten hervor.

Demnach sollen Krypto-Gewinne ab 2028 grundsätzlich mit 25 Prozent besteuert werden. Die bislang geltende einjährige Haltefrist, nach deren Ablauf Anleger Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerfrei verkaufen können, würde damit entfallen.

Auf Anfrage von BTC-ECHO bestätigt das Bundesfinanzministerium nun die Arbeiten an der geplanten Steuerreform. “Kern der Neuregelung soll sein, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten gleich behandelt werden mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien”, erklärt ein Sprecher gegenüber BTC-ECHO. Die konkrete Ausgestaltung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Zu den Details wollte sich das Ministerium mit Verweis auf die laufenden Abstimmungen nicht näher äußern. Damit bleibt insbesondere offen, ob die Neuregelung ausschließlich für Kryptowerte gelten soll, die nach dem 1. Januar 2027 angeschafft werden. Medienberichten zufolge ist genau das vorgesehen. Für zuvor erworbene Bestände könnte damit die bisherige Regelung einschließlich der einjährigen Haltefrist bestehen bleiben.

Krypto-Gewinne sollen wie Kapitalerträge besteuert werden

Bislang werden Gewinne aus privat gehaltenen Kryptowährungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, wenn Anleger ihre Coins innerhalb eines Jahres wieder verkaufen. Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist sind die Gewinne dagegen steuerfrei.

Der Gesetzentwurf würde dieses System grundlegend ändern. Krypto-Gewinne sollen steuerlich stärker an Aktien und andere Kapitalanlagen angeglichen werden. Im Gegenzug könnten Anleger Verluste aus Kryptowährungen künftig mit Gewinnen aus Aktien und anderen Wertpapieren verrechnen. Auch der derzeit bei 1.000 Euro liegende Sparer-Pauschbetrag soll künftig für Krypto-Gewinne gelten.

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