Die Steuerprüfung gehört zu den schärfsten Instrumenten des Finanzamts – und zählt zugleich zu den unangenehmsten Situationen, mit denen Krypto-Investoren konfrontiert werden können. Was genau passiert, wenn der Fiskus aktiv wird, weshalb gerade Prüfungen im Krypto-Bereich künftig häufiger werden könnten und wie man sich in so einem Fall richtig verhält, erläutern Steuerexperten.
Der vergangene Bullenmarkt hat vielen Krypto-Anlegern erhebliche Gewinne beschert. Ob mit Bitcoin oder durch Altcoin-Hypes wie Hyperliquid: Einige Investoren dürften beachtliche Renditen erzielt haben. Und wo hohe Gewinne entstehen, ist das Finanzamt meist nicht weit.
Fallen die Profite besonders hoch aus, kann eine Steuerprüfung folgen. Vor allem im Kryptosektor nimmt die Zahl solcher Prüfungen zu, erklärt Matthias Steger im Gespräch mit BTC-ECHO. Inzwischen sei er “fast regelmäßig” mit Betriebsprüfungen bei Privatanlegern befasst. “Gerade bei vielen strafbefreienden Selbstanzeigen über viele Jahre oder bei hohen Transaktionszahlen ist das normal geworden”, so der Krypto-Steuerberater.
Wann wird eine Steuerprüfung veranlasst?
Fallen die Profite besonders hoch aus, kann eine Steuerprüfung folgen. Vor allem im Kryptosektor nimmt die Zahl solcher Prüfungen zu, erklärt Matthias Steger im Gespräch mit BTC-ECHO. Inzwischen sei er “fast regelmäßig” mit Betriebsprüfungen bei Privatanlegern befasst. “Gerade bei vielen strafbefreienden Selbstanzeigen über viele Jahre oder bei hohen Transaktionszahlen ist das normal geworden”, so der Krypto-Steuerberater.
Darüber hinaus gibt es die “betriebsnahe Veranlagung”, die gezielt eingesetzt wird, um kleinere Unklarheiten schnell zu klären und umfangreiche Rückfragen zu vermeiden. Deutlich gravierender ist hingegen die “Steuerfahndungsprüfung”, bei der auch Hausbesuche möglich sind. “Gerade im letzteren Fall braucht man zum Selbstschutz einen Verteidiger”, sagt Steuerberater Matthias Steger.
Wie läuft eine Steuerprüfung ab?
Steger, der selbst lange als Betriebsprüfer gearbeitet hat, beschreibt den Ablauf einer Steuerprüfung. Der erste Schritt erfolgt schriftlich: Das Finanzamt verschickt eine sogenannte “Prüfungsanordnung”, in der Ort und Zeitpunkt der Prüfung festgelegt sind. Ab diesem Moment sind Krypto-Anleger zur Mitwirkung verpflichtet. Dazu gehört nicht nur, Unterlagen bereitzustellen und Fragen zu beantworten, sondern gegebenenfalls auch einen Hausbesuch zu dulden. Eine Durchsuchung der eigenen Wohnung komme allerdings nur selten vor, betont Steger. In der Regel wird man ins Finanzamt eingeladen.
Zudem warnt er vor Betrugsversuchen. Echte Prüfer des Finanzamts können sich immer ausweisen. “Dieser Ausweis hat einen amtlichen Stempel, Name sowie Foto des Prüfers und eine Gültigkeit. Wenn man Zweifel hat, unbedingt im Finanzamt anrufen”, rät Steger.
Sobald ein Schreiben des Finanzamts eintrifft, sollte man spätestens jetzt seine Unterlagen sorgfältig aufbereiten und sich professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater suchen, so Werner Hoffmann. Allerdings könnte es für manche Anleger bereits zu spät sein, ergänzt Matthias Steger. “Ab Erhalt der Prüfungsanordnung, verliert man das Recht auf eine strafbefreiende Selbstanzeige”, erklärt der Krypto-Steuerberater.
Im Verlauf der Prüfung müssen Dokumente wie Kontoauszüge, E-Mails oder Transaktionsübersichten vorgelegt und Wallet-Adressen offengelegt werden. Sensible Zugangsdaten wie Private Keys oder Seed-Phrasen sind davon jedoch ausgenommen. Zudem sind Privatpersonen nicht verpflichtet, ihre Daten in einem speziellen elektronischen Format einzureichen, erklärt Steger. Wer allerdings nicht kooperiert, muss mit Konsequenzen rechnen – von Verzögerungsgeldern bis hin zu Schätzungen durch das Finanzamt, die meist zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausfallen.
Nehmen Prüfungen bei Krypto-Anlegern künftig zu?
Dass Steuerprüfungen im Krypto-Bereich zunehmen, dürfte kein vorübergehendes Phänomen sein. Matthias Steger geht davon aus, dass Anleger künftig deutlich häufiger überprüft werden. Ein Grund dafür ist die EU-Richtlinie DAC8, die den Finanzbehörden einen besseren Einblick in die Vermögensverhältnisse von Krypto-Anlegern verschaffen wird.
Dadurch könnten vermehrt Rückfragen seitens des Finanzamts entstehen, so Steger. Konkret bedeutet das: Selbst wenn bisher alle Angaben korrekt waren, können neue Daten zusätzliche Prüfungen auslösen – schlicht, weil die Behörden mehr Vergleichsmöglichkeiten haben.
Gleichzeitig erwartet der Steuerberater, dass Finanzämter die neuen Daten gezielt nutzen, um ihr Fachwissen auszubauen. „Das wird nachgelagerte Prüfungen zur Erlangung von Know-how nach sich ziehen“, so der Steuerberater. Besonders im Fokus könnten Anleger mit komplexen Transaktionsverläufen oder der Nutzung internationaler Plattformen stehen.
Umso wichtiger wird sauberes Reporting. Steger arbeitet bereits mit Anbietern wie Blockpit daran, entsprechende Reports zu erweitern. Allgemein empfiehlt er die Nutzung solcher Plattformen. Wer solche Tools nutzt, signalisiert dem Finanzamt im Zweifel auch Kooperationsbereitschaft – ein Faktor, den man laut Steuerberater Matthias Steger im Prüfungsfall nicht unterschätzen sollte.
Redaktioneller Hinweis: Der Artikel erschien zuerst am 02. April und wurde vor Wiederveröffentlichung inhaltlich geprüft.
