Regulierungs-ECHO EU beschließt Krypto-Regelwerk für Bitcoin, NFTs und Co.

Das Warten hat ein Ende: Europa erhält ein eigenes Krypto-Regelwerk. Die Regeln sind teilweise hart und dennoch kann die Branche aufatmen. Die vergangene Woche im Regulierungs-ECHO.

Anton Livshits
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Bitcoin Europa

Beitragsbild: Shutterstock

EU: Bitcoin-Regelwerk MiCA steht

Der europäische Regulierungsthriller fand in der vergangenen Woche sein Ende. Seit letztem Donnerstag steht das umfassende Krypto-Regelwerk Markets in Crytpo-Assets (MiCA). Eine mehrjährige Debatte innerhalb des Europäischen Parlamentes und zwischen den Mitgliedsstaaten findet damit ihren Abschluss. Das Wichtigste vorweg: Das höchst umstrittene, klimapolitisch motivierte Verbot von Proof-of-Work-Diensten ist nicht Teil der fertigen Regelung. Bleibt Bitcoin in Europa also weiterhin erlaubt, unterliegt sein Besitz und Handel in der EU künftig einheitlichen Regeln, über deren Einhaltung die europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA wachen wird. MiCA enthält auch Vorgaben zu Stablecoins. Die Herausgeber von letzteren sind verpflichtet, über die nötigen Reserven zu verfügen, um die Stabilität ihrer Token sicherzustellen. Klimapolitisch nimmt die Verordnung Krypto-Dienstleister – und nicht Kryptowährungen – in die Pflicht, die Umweltbilanz ihrer Assets anzugeben. Die Regelung bürdet der europäischen Krypto-Industrie zwar neue Aufgaben auf, verschafft ihr aber auch die langersehnte Rechtssicherheit. Lediglich NFTs sind vorerst ausgenommen.

Krypto-Dienstleister müssen künftig Transaktionsdaten sammeln

Parallel zu MiCA einigte man sich in Brüssel zu der in Krypto-Kreisen nicht weniger umstrittenen Transfer of Funds Regulation (TFR). Mit diesem Regelpaket verwirklicht die EU Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche im Bitcoin-Space. Die Regeln fallen hart aus, denn Bitcoin-Börsen müssen für jede Krypto-Transaktion Daten erheben – ganz unabhängig von der Transaktionshöhe. Das Verbot von sogenannten “unhosted Wallets”, die nicht zu einem Krypto-Dienstleister gehören, ist hingegen vom Tisch. Damit hat auch der europäische DeFi-Sektor eine Zukunft. Bei Transaktionen in Höhe von mehr als 1.000 Euro an oder von einer derartigen Wallet müssen Bitcoin-Börsen stattdessen einmalig überprüfen, ob die Wallet ihrem Kunden gehört. Bei Transaktionen mit “unhosted Wallets”, die Drittpersonen gehören, sind ebenfalls risikomindernde Maßnahmen vorgesehen. Auch mit der TFR kann die Branche somit letztlich leben, doch die Datenschutzbedenken bleiben bestehen.

Deutschland setzt Zukunftsimpuls für Finanzbranche

Abseits der europäischen Krypto-Debatte tut sich auch in Deutschland einiges an der Regulierungsfront. Am 29. Juni präsentierten Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann ihr geplantes Zukunftsfinanzierungsgesetz. Die beiden FDP-Minister wollen die heimische Finanzbranche damit für die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten. Der Zugang zum Aktienmarkt soll für Unternehmen und Privatpersonen vereinfacht werden. Daneben will das geplante Gesetzespaket aber auch die Digitalisierung des Wertpapiergeschäftes voranbringen. Darin stecken auch für die deutsche Krypto-Branche Wachstumschancen. So soll das Gesetz über digitale Wertpapiere ausgedehnt und der Papierzwang bei der Dokumentation von Aktiengeschäften ausgebaut werden. Die Verabschiedung des Gesetzes ist bereits für 2023 geplant.

Russland beschließt Krypto-Steuersätze

Auf der anderen Seite der Frontlinie zwischen dem Westen und Russland macht die Regulierung von Bitcoin und Co. ebenfalls Fortschritte. Russland, das seit dem Überfall auf die Ukraine von Sanktionen getroffen und wirtschaftlich zunehmend isoliert ist, arbeitet unter Hochdruck an einem Rechtsrahmen für den Krypto-Handel. Mit einem neuen Steuergesetz setzte die Staatsduma in der vergangenen Woche ein wichtiges Stück dieses Regulierungsmosaiks. Herausgeber von Kryptowährungen sowie die Betreiber von Informationssystemen, die Krypto-Diensten zugrunde liegen, sind künftig von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Auch bei der Einkommensteuer rückt Moskau vom bisherigen Pauschalsatz von 20 Prozent auf Krypto-Gewinne ab. Heimische Unternehmen müssten künftig stattdessen zunächst 13 und ab einem gewissen Betrag 15 Prozent Einkommensteuer zahlen. Auch für ausländische Unternehmen greift der Satz von 15 Prozent. Die staatseigene Nachrichtenagentur Ria News bezeichnete die eigenständige Steuerregelung als “eine der wichtigsten Voraussetzungen für das effektive Funktionieren der digitalen Wirtschaft”, dabei verwies sie auf Regierungskreise.

SEC-Chef: Bitcoin ist kein Wertpapier

Gary Gensler, Chef der US-Börsenaufsicht SEC, gilt als Krypto-Skeptiker. Sein Paradeargument: Viele der kleineren Altcoins sind eigentlich Wertpapiere, ihre Herausgeber handeln mit ihnen ohne die Erlaubnis seiner Behörde. Doch zumindest bei der Krypto-Leitwährung Bitcoin sieht Gensler die Sache dann doch anders. Das stellte er vergangene Woche in einem Interview mit dem Fernsehsender CNBC unter Beweis. Dort bezeichnete Gensler Bitcoin als eine Ware, dabei grenzte er BTC von allen anderen Kryptowährungen ab. Die Community reagierte erleichtert, denn hier deutet sich an, dass BTC in den USA auf dem Weg zur regulatorischen Eindeutigkeit ist.

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