Bereits seit längerem arbeitet die Europäische Zentralbank an einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC). Auch wenn es noch viele Unklarheiten gibt, wie wir bereits berichtet haben, kommt nun frischer Wind von der Europäischen Kommission. So hat BTC-ECHO Zugriff auf einen geleakten Gesetzesentwurf der EU-Kommission erhalten, der nähere Infos zur Ausgestaltung des digitalen Euros gibt. Ob die EU-Kommission diesen Entwurf auch final so umsetzt, kann gegenwärtig noch nicht gesagt werden.
Der digitale Euro als Bargeldersatz
Der digitale Euro der EZB soll als flächendeckendes Zahlungsmittel in der gesamten Eurozone zum Einsatz kommen und eine Alternative zum Bargeld bieten. Er wird also allen Menschen zur Verfügung stehen. Auch wird es einen grundsätzlichen Annahmezwang, einzelne Ausnahmen vorbehalten, geben. Für die in Umlaufbringung können grundsätzlich die nationalen Notenbanken eingebunden werden. Für die Nutzung außerhalb des Währungsraumes hält man gesonderte Vereinbarungen zwischen den Staaten für notwendig.
Die EZB behält sich dabei vor, eine eigene App für den digitalen Euro zu entwickeln, auch wenn hier private Unternehmenslösungen zum Einsatz kommen sollen. Ebenfalls behält sich die Notenbank vor, Gebühren für die CBDC-Transaktionen zu verlangen.
EZB: Ohne Funktionen und mit Begrenzungen
Wie bereits im Vorfeld von EZB-Vertretern geäußert, soll der digitale Euro nicht programmierbar sein. Damit scheint man den Ängsten in der Bevölkerung entgegenkommen zu wollen. Schließlich könnte die Notenbank eine Art Verfallsdatum in den digitalen Euro einprogrammieren, genauso wie bestimmte Ausgabe-Restriktionen. Damit dürfte sich der digitale Euro von den chinesischen Ambitionen vorerst unterscheiden.
Auch möchte man den Ängsten der Banken entgegenkommen, indem die Attraktivität als Alternative zur Bankeinlage gemindert wird. So besteht die Befürchtung, dass Bankkunden ihre Einlagen abziehen und verstärkt in die ausfallsichere Notenbank-Alternative transferieren. Um dieses Risiko zu reduzieren, sind Maximallimits im Gespräch. Zuletzt stand der Betrag von 3.000 Euro im Raum, den Bürgerinnen und Bürger in Form des digitalen Euros halten können. Zudem weist die EU-Kommission darauf hin, dass Banken in die Kontoführung des digitalen Euros eingebunden werden sollen.
Euro auf der Blockchain?
Auch wenn man die Nutzung der Distributed Ledger Technology (DLT) in Aussicht stellt, heißt das nicht, dass es man hier von einer Blockchain sprechen kann. Eine öffentliche Blockchain gilt als grundsätzlich ausgeschlossen, da es dem Kontrollanspruch einer Notenbank entgegensteht.
Dennoch kann es sich um Token aus technischer Sicht handeln, ohne jedoch die dezentrale Infrastruktur wie wir sie von Bitcoin und Co. kennen.
Fazit
Über die möglichen Risiken einer CBDC haben wir bereits ausgiebig informiert. Sei es die Gefahr einer zunehmenden Zentralisierung in der Geldschöpfung oder erhöhte Liquiditätsrisiken für den Bankensektor. Entsprechend wichtig ist es, dass sich der Bankensektor nun entschlossen organisiert, um private Alternativen zum digitalen Euro der EZB zu bieten. Tokenisiertes Giralgeld und Stablecoins sollten von Banken und Sparkassen nun schleunigst forciert werden. Die bisherigen Ansätze sind da nicht weitreichend genug.
Auch wenn uns keine chinesischen Verhältnisse drohen, ist es in der aktuellen Entwicklung des digitalen Euros sehr wichtig, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft maximalen Einfluss auf die Designphase nehmen. Schließlich ist digitales Zentralbankgeld auch eine Projektion der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse.