Nach drei Jahren Bundestag beschließt eWpG und macht Weg frei für digitale Wertpapiere

Der Bundestag wird heute das lang erwartete eWpG beschließen. Neben Lob gibt es auch Kritik aus Politik und Wirtschaft.

Daniel Hoppmann
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Der deutsche Bundestag.

Beitragsbild: Shutterstock

| Der Bundestag erkennt das Potenzial der Blockchain-Technologie

Nach langem Hin und Her wird heute das “Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren” (eWpG) beschlossen. Bereits gestern gab der Finanzausschuss im Bundestag grünes Licht. Somit gilt der heutige Beschluss im Bundestag nur noch als Formsache. Eine Debatte dazu gab es nicht. Das Gesetz macht nun den Weg frei für digitalisierte Wertpapiere. Bisher war stets eine physische Urkunde für jedes Wertpapier vonnöten. Dies wird nun zum Teil abgeschafft.

In einem ersten Schritt soll durch das eWpG die elektronische Ausgabe von Schuldverschreibungen und in kleinerem Maße auch von Anteilsscheinen ermöglicht werden. Darüber hinaus erweitert das Gesetz das bestehende Zentralregister um ein Krypto-Wertpapierregister, das für Blockchain-basierte Finanzprodukte gilt. Ein elektronisches Wertpapier kann gleichzeitig nur in einem der beiden Verzeichnisse aufgelistet sein. Somit können Emittenten zukünftig entscheiden, ob sie Wertpapiere digitalisieren und damit auf eine Urkunde verzichten wollen.

Das eWpG gilt als zentraler Baustein der Blockchain-Strategie der Bundesregierung. Eine Vorläuferform wurde bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Damals gab es Lob vom Blockchain Bundesverband. Kritik kam jedoch von der Opposition. Die FDP-Fraktion bemängelte die fehlende Einbeziehung von digitalen Aktien und forderte Korrekturen am eWpG. Die Folge: ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der nun per Verordnung auch Krypto-Fondsanteile in das Gesetz mit aufnimmt.

FDP-Kritik: eWpG ist “eine ganz kleine Nummer”

Jenem Änderungsantrag gab der Bundestag-Finanzausschuss nun statt. Auch diesmal sind die Reaktionen zwiegespalten. So lobt der Digitalverband Bitkom das Gesetz als “Meilenstein”. Die FDP zeigt sich weiterhin unbeeindruckt. Der Bundestagsabgeordnete der Liberalen, Frank Schäffler, erachte die Aufnahme von Krypto-Fondsanteilen zwar als richtig. Die Nichtberücksichtigung von digitalen Aktien störe ihn jedoch nach wie vor. Gegenüber BTC-ECHO sagte er:

Das Gesetz ist eine ganz kleine Nummer. Aktien werden zum Beispiel immer noch nicht berücksichtigt. Nach drei Jahren Ankündigung ist das zu wenig. Von der Blockchain-Strategie wurde fast nichts umgesetzt. Damit gewinnt Deutschland nicht einmal den Anschluss an unsere Nachbarstaaten.

FDP-Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler gegenüber BTC-ECHO

Zentralität des Krypto-Wertpapierregisters ein Defizit

Der Gründer der FinTech-Kanzlei “FinLaw” und BTC-ECHO Gastautor Lutz Auffenberg kritisiert darüber hinaus auch die Zentralität des Krypto-Wertpapierregisters. Die Möglichkeit, die das eWpG für den Bereich der Anleihen schaffe, sei zwar begrüßenswert, in Bezug auf tokenisierte Anlageemissionen gebe es jedoch Defizite:

Das Gesetz ist aus meiner Sicht allerdings gerade in Bezug auf Token-basierte Anleiheemissionen nicht der große Wurf, denn elektronische Wertpapiere und damit auch die neu geschaffene Sonderform der Kryptowertpapiere werden in zentrale Register bei speziell dafür zugelassenen Registerführern eingetragen werden müssen, um in den Genuss einer rechtlichen Gleichwertigkeit mit den klassischen Papierurkunden zu kommen.

Lutz Auffenberg, Gründer von FinLaw gegenüber BTC-ECHO

Die Vorteile der Blockchain, die sich vor allem auch aus ihrem dezentralen Naturell heraus ergäben, könnten sich durch das eWpG nicht entfalten, da Token-Emissionen in das alte zentralisierte System zurückgedrängt würden. Dies hätte zur Folge, dass sich für Unternehmen sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich kein Argument finden lasse, welches ein Angebot von Kryptowertpapieren anstelle von klassisch verbrieften Schuldverschreibungen rechtfertigen könnte.

Die Regeln, die das eWpG nun aufstellt, stehen fest. Die Digitalisierung von Wertpapieren ist zweifelsfrei ein Fortschritt. Welche Auswirkungen sich durch das neue Krypto-Register ergeben werden, wird man beobachten müssen. Die Aufnahme von digitalen Aktien überträgt die Bundesregierung ihrem Nachfolger. Nach drei Jahren soll das Gesetz neu bewertet werden. Spätestens dann werden sich die Folgen für den Krypto-Space zeigen.

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