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Krypto-Regulierung FDP fordert Änderungen an MiCA-Verordnung und eWpG

Eine Vorfassung eines Antrags der FDP fordert einige Änderungen der Bundesregierung in Bezug auf Krypto-Regulierungen. Konkret geht es dabei um die MiCA-Verordnung der EU und dem “Gesetz zur Einführung digitaler Wertpapiere” (eWpG).

Daniel Hoppmann
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FDP-Chef Christian Lindner an einem Rednerpult im Bundestag.

Beitragsbild: Shutterstock

Die Bundestagsfraktion der FDP fordert einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Krypto-Vermögenswerte. Das geht aus einer Vorfassung eines Antrags hervor, der BTC-ECHO vorliegt. Darin kritisiert die Partei einige Punkte, der im September 2020 beschlossenen “Market in Crypto-Assets”-Verordnung (MiCA) der EU und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Dazu heißt es in der vorläufigen Antragsversion:

Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass mit der MiCA-Verordnung Rechtssicherheit innerhalb der Europäischen Union im Umgang mit digitalen Währungen und anderen tokenisierten Vermögenswerten geschaffen werden soll.

Dennoch enthielten die Richtlinien einige Defizite, die dem Blockchain-Sektor einen Nachteil verschaffen würden. So sei beispielsweise die Klassifikation vieler Blockchain-Unternehmen als Finanzdienstleister, die im Grunde jedoch nichts mit Zahlungsdienstleistungen zu tun hätten, ein Problem. Diese Regulierungen könnten so die Nutzung der Blockchain für Projekte aus der Realwirtschaft unwirtschaftlich machen. Außerdem verletze der Vorschlag auch das selbstgesetzte Ziel einer “Technologie-neutralen Regulierung”.

Zudem hätte die Verordnung auch einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Start-ups zur Folge. So würde für jede Anmeldung eines “Whitepapers” 75.000 Euro Erstellungskosten fällig. Laut der FDP schaffe dies Markteintrittsbarrieren für junge Unternehmen. Darüber hinaus verursache MiCA auch Hürden für die Einführung von Stablecoins. Dabei schließt die FDP aus der Verordnung auch ein Komplettverbot für Stablecoins nicht aus.

Kritik am Krypto-Gesetz der Bundesregierung.

In der vorläufigen Fassung des Antrags äußert die FDP auch Unmut bezüglich des im Dezember letzten Jahres beschlossene “Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren” (eWpG) durch das Bundeskabinett. Dabei bleibe es laut der Partei hinter den existierenden Regulierungen anderer EU-Staaten zurück und bedeute sogar einen Rückschritt für die Blockchain-Ökonomie der Bundesrepublik. Zum einen berücksichtige man digitale Aktien nicht, zum anderen schließe die Registrierungspflicht den gesamten DeFi-Sektor aus. Deutschland verliere so seinen Standortvorteil, heißt es in dem Schreiben. Gegenüber BTC-ECHO erklärte FDP-Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler:

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Deutschland darf den Anschluss bei Krypto-Assets nicht verlieren. Wir benötigen endlich wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Die Regierung muss das Schneckentempo endlich ablegen.

Frank Schäffler, FDP-Bundestagsabgeordneter

Das fordert die FDP

Konkret fordert die FDP von der Bundesregierung in Bezug auf die MiCA-Verordnung, dass Tokens nur als Finanzprodukte klassifiziert werden, wenn diese auch einen eindeutigen Bezug zu Finanzdienstleistungen haben. Bürokratische Anforderungen sollen Start-ups keine Markteintrittsbarrieren schaffen. Schwellenwerte für Stablecoins müssten genau überprüft und auf ein möglichst “innovationsoffenes” Level angepasst werden. Pauschale Verbote von Stablecoins und anderen Blockchain-Anwendungen seien nicht zielführend. Und generell solle sich die Bundesregierung verstärkt für “innovationsoffenere” Regulierungen von Krypto-Assets einsetzen.

Für das eWpG hält die FDP folgende Änderungen für wichtig. Die Einbindung elektronischer Aktien. Ein Entfall der “Erlaubnispflicht für registerführende Emittenten”, stattdessen sollen Emittenten gegenüber der BaFin lediglich die Eigenregisterführung anzeigen müssen. Darüber hinaus fordert die FDP eine bessere Verhältnismäßigkeit regulatorischer Anforderungen hinsichtlich Start-ups. Schließlich solle die Bundesregierung bei den Zulassungserfordernissen, nicht über die europäischen Maßgaben der MiCA-Verordnung hinausgehen, um einen einheitlichen EU-Standard zu ermöglichen.

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