Digitalverband Bitkom: Gesetzentwurf für digitale Wertpapiere hat noch Lücken

Bitkom nahm zum Gesetzentwurf zu elektronischen Wertpapieren Stellung. Neben positiven und negativen Aspekten gab es auch Korrekturwünsche.

Alexander Leyde
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Straße mit Löchern

Beitragsbild: Shutterstock

In einer Stellungnahme bezeichnete der Digitalverband Bitkom den Gesetzentwurf für digitale Wertpapiere als einen Digitalisierungsschub in der Finanzbranche. Die Hürden für Start-ups seien aber zu hoch, sodass diese Schwierigkeiten hätten, sich im Markt positionieren zu können. In der Erklärung vom 10. September zählte der Verband Stärken und Schwächen des Gesetzentwurfs auf und gab Verbesserungsvorschläge ab.

Der Gesetzentwurf sei ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und würde die Blockchain-Strategie der Bundesregierung ebenfalls unterstützen, welche sie im September 2019 veröffentlichte. Das Ziel des Programms ist die Möglichkeit, Unternehmensfinanzierung durch rein elektronische Wertpapiere zu gewährleisten. Nach deutschem Recht sind dazu bisher Urkunden noch Pflicht.

Durch die Reglementierung entsteht sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen Rechtssicherheit: „Digitale Werte“ definiere man nun als „Sach““ im deutschen Zivilrecht. Auch die erhaltene Technologie-Neutralität des Gesetzentwurfs hob Bitkom positiv hervor, da dadurch dezentrale und zentrale Register für elektronische Wertpapiere möglich werden.

Mehr pro als contra?

Die Anforderungen insbesondere für junge und innovative Unternehmen seien aber nach wie vor zu hoch. Daher sollten Übergangsregelungen für solche Unternehmen geschaffen und in den Entwurf übertragen werden. Dass Kryptoverwahrer außerdem nach dem Gesetzentwurf nicht mehr das Recht auf die Verwahrung von elektronischen Wertpapieren haben, kritisierte Bitkom ebenfalls. Dem Verband nach sollten diese die Berechtigung dazu behalten – ihre Rolle müsse nur klar definiert sein. Eine Abgrenzung von Krypto-Wertpapierregisterführern, Depotbanken und Zentralverwahrern sei hier deshalb nötig. Ansonsten drohe hier Rechtsunsicherheit.

Darüber hinaus geht der Gesetzvorschlag des Finanz- und des Justizministeriums Bitkom nicht weit genug. Neben elektronischen Wertpapieren möchte der Verband, dass auch Aktien und Investmentfonds in das sogenannte Internet der Dinge übergehen.

Bitkom sieht noch Luft nach oben

Außerdem schöpfen die beiden Ministerien das Potenzial der BlockchainTechnologie wohl nur im Ansatz aus. Noch immer seien wichtige Fragen offen geblieben. Dezentraler Handel von Wertpapieren sei außerdem wegen europäischer Regulierungen nicht möglich. Bitkom regt die Regierung deshalb dazu an, dass sie im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft in diesem Feld aktiv wird.

Bitkom wurde im Jahre 1999 gegründet und vertritt heute nach eigenen Angaben mehr als 2.700 Unternehmen in der digitalen Wirtschaft. Der Gesetzentwurf vom August 2020 könnte schon Anfang 2021 rechtsverbindlich werden, um den deutschen Finanzmarkt attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen.

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