Vor dem Landgericht Leipzig hat der Prozess gegen die Betreiber des illegalen Streamingportals “movie2k.to” begonnen. Im Fokus stehen nicht nur gewerbsmäßige Geldwäsche und Steuerhinterziehung, sondern auch ein Bitcoin-Vermögen in Milliardenhöhe. 50.000 Bitcoin wurden 2024 an das LKA Sachsen übergeben und später für 2,64 Milliarden Euro verkauft. Nun entscheidet das Gericht, wer Anspruch auf die Erlöse hat. Brisant ist zudem eine weitere Zahl: In der Anklageschrift mutmaßt die Staatsanwaltschaft, dass der Hauptbetreiber zusätzlich 57.000 Bitcoin in seinem Besitz haben könnte.
Sollten sich diese Bestände bestätigen, stünde ein noch größerer Krypto-Schatz im Raum. Außerdem soll der Angeklagte beim Verkauf der Kryptowährung in den Jahren seines Abtauchens mindestens 125 Millionen Euro durch Geldwäsche erlangt haben. Wo all das Geld ist, ist noch unklar. Ob und wie diese möglichen Reserven gesichert werden können, dürfte den Prozess maßgeblich prägen. Laut einem Medienbericht ist der Prozess bis voraussichtlich Mitte Mai angesetzt.
50.000 BTC verkauft: Michael Saylor spottete über Deutschland
Die 50.000 BTC stammen laut Staatsanwaltschaft aus Erlösen der Plattform, über die zwischen 2008 und 2013 Raubkopien von Filmen und Serien verbreitet worden sein sollen. Die sächsischen Ermittler sprechen von der “größten Sicherstellung von Kryptowährung in Deutschland”.
Der anschließende Verkauf sorgte international für Kritik. In sozialen Netzwerken wurde Deutschland für den Abverkauf des “härtesten Geldes auf Erden” verspottet. Selbst Michael Saylor kommentierte auf Deutsch: “Jeder bekommt Bitcoin zu dem Preis, den er verdient.”
Rechtlich war die Veräußerung jedoch vorgegeben. Die Strafprozessordnung und das Strafgesetzbuch sehen vor, dass eingezogene Vermögenswerte möglichst schnell verwertet werden, um den Erlös zu sichern. Eine staatliche Spekulation auf Wertsteigerungen ist nicht vorgesehen.
“Notveräußerung” bei drohendem Wertverlust
Die Veräußerung war aber rechtmäßig, erklärt Dr. Patrick Pintaske, Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft Dresden, auf Anfrage von BTC-ECHO: “Die gesetzlich vorgesehene Notveräußerung kann erfolgen, wenn ein erheblicher Wertverlust droht. Bei Bitcoin ist dieser drohende Wertverlust aufgrund seiner Volatilität jederzeit gegeben.”
Über dieses Gesetz weiß auch Dr. Lennart Ante, CEO und Mitgründer der Blockchain Research Lab gGmbH, Bescheid. “Es ist gängige Praxis, dass beschlagnahmte Güter wie Kryptowährungen verkauft oder versteigert werden. Das ist in der Vergangenheit auch schon im kleineren Rahmen geschehen.” Nordrhein-Westfalen habe etwa eine Plattform für die Auktion von beschlagnahmten Bitcoin betrieben.
“Entsprechend ist der Verkauf einfach ein normaler Prozess – nur eben mit einem extrem hohen Gegenwert”, heißt es auf unsere Anfrage.
Bitcoin-Kursspekulation nicht Aufgabe des Staates
Mit anderen Worten: Per Gesetz ist die Staatsanwaltschaft dazu angewiesen, die BTC zu verkaufen. Prognosen, die Bitcoin bis 2030 bei über einer Million US-Dollar sehen, ändern daran nichts.
Gegenüber BTC-ECHO erklärt Ante: “Es ist nicht die Aufgabe des Freistaats Sachsens oder anderer beteiligten Institutionen, auf mögliche Wertsteigerungen beschlagnahmter Güter zu spekulieren. Eine potenzielle Wertsteigerung steht immer einem potenziellen Wertverlust gegenüber. Insbesondere landet man dann auch bei der Herausforderung, wann und wie bei welcher Wertsteigerung oder welchem Wertverlust die Bitcoins veräußert werden sollten. Entsprechend handelt es sich um ein Risiko, dass Sachsen vermutlich nicht eingehen sollte.”
Das Gesetz betreffe dabei nicht nur Kryptowährungen, sondern greife ebenso bei anderen Vermögenswerten wie Immobilien oder Schmuck.
Krypto in DACH: Die wichtigsten Meldungen aus Deutschland, Österreich und Schweiz
Auch verschiedene Behörden greifen immer öfter im Krypto-Sektor ein, während die Adoption zugleich voranschreitet. Im Folgenden die wichtigsten Meldungen aus der DACH-Region.
Sygnum startet Vermögensverwaltung für institutionelle Krypto-Treasuries
Die Schweizer Digitalbank Sygnum hat mit “Sygnum Select” einen neuen Service zur Verwaltung institutioneller Krypto-Treasuries vorgestellt. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die ihre digitalen Vermögenswerte professionell und reguliert verwalten lassen möchten. Hintergrund ist das starke Wachstum sogenannter Digital Asset Treasury Companies, die laut Sygnum inzwischen Vermögenswerte von über 100 Milliarden US-Dollar halten. Sygnum übernimmt die vollständige Umsetzung der Anlagestrategie, einschließlich Asset-Allokation, Rebalancing und Risikoüberwachung. Zum Start werden rund 200 Millionen US-Dollar für erste Kunden in der Schweiz verwaltet, eine internationale Expansion ist geplant.
Deblock ernennt General Manager für den DACH-Raum
Das Pariser Fintech Deblock treibt seine Expansion im deutschsprachigen Raum voran und hat Michael Wild zum General Manager DACH ernannt. Nach einer Series-A-Finanzierungsrunde über 30 Millionen Euro im November 2025 will das Unternehmen insbesondere in Deutschland und Österreich wachsen. Das Fintech ist in Frankreich als E-Geld-Institut zugelassen und gibt an, als erstes Fintech eine MiCA-Lizenz der französischen Finanzaufsicht AMF erhalten zu haben. Perspektivisch wird auch eine Expansion in die Schweiz geprüft.
AllUnity bringt MiCA-konformen Franken-Stablecoin auf den Markt
AllUnity hat mit CHFAU den nach eigenen Angaben ersten vollständig MiCA-konformen Stablecoin auf Schweizer-Franken-Basis gestartet. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die BTC-ECHO vorliegt. Der als E-Money-Token strukturierte Coin ist 1:1 durch Schweizer-Franken-Reserven gedeckt und wird zunächst auf der Ethereum Blockchain als ERC-20-Token ausgegeben. Das von DWS, Flow Traders und Galaxy gegründete Unternehmen reagiert damit auf die Nachfrage institutioneller und unternehmerischer Kunden nach einem regulierten digitalen Schweizer Franken. CHFAU ergänzt das bestehende Angebot rund um den Euro-Stablecoin EURAU.
BaFin warnt vor Krypto-Betrug und Identitätsmissbrauch
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor WhatsApp-Gruppen, Websites und Apps, über die Verbraucher zu Finanzgeschäften verleitet werden. In diesem Zusammenhang weist die Behörde auch auf Identitätsmissbrauch zulasten genannter Unternehmen hin. Teilweise würden angeblich innovative Systeme mit eigenen Krypto-Token beworben. Zudem warnt die BaFin vor einem betrügerischen Stellenangebot, das fälschlich der VIOS Consulting GmbH zugeordnet wird. Betroffene könnten durch das Weiterleiten von Geldern oder Krypto-Werten in Geldwäschestrukturen geraten und sich unter Umständen strafbar machen.
Deutsche Börse listet Krypto-ETN auf Hyperliquid
Die Deutsche Börse informiert über neue ETF- und ETP-Listings und hebt dabei ein Krypto-Produkt hervor. Das CoinShares Hyperliquid Staking ETP ermöglicht ein Engagement in die Wertentwicklung der Kryptowährung HYPE. Das Produkt wird als Crypto ETN geführt und ist nach Angaben des Anbieters zu 100 Prozent physisch durch die zugrunde liegenden digitalen Assets besichert. Anleger können damit an der Entwicklung von Hyperliquid partizipieren.
21bitcoin startet Initiative für finanzielle Bildung von Frauen
Mit der Initiative “21women” rückt das Unternehmen 21bitcoin finanzielle Bildung und Unabhängigkeit von Frauen in den Fokus. Unter dem Motto “Frauen, Finanzen, Freiheit” wird gemeinsam mit 21 Botschafterinnen aus unterschiedlichen Bereichen ein Netzwerk aufgebaut, heißt es in einer Mitteilung, die uns vorliegt.
Hintergrund sind Zahlen, wonach in Österreich und Deutschland etwa jede fünfte Frau über 65 Jahren von Armut bedroht ist. Die Kampagne wird von Interviews auf dem YouTube-Kanal des Unternehmens begleitet, in denen persönliche Erfahrungen und Perspektiven geteilt werden. Ziel ist es, mehr Frauen für Themen wie Vermögensaufbau und neue Anlageklassen wie Bitcoin zu sensibilisieren.

