Willkommen zum ersten Regulierungs-ECHO im neuen Jahrzehnt. Die wichtigsten Meldungen aus aller Welt rund um das Bitcoin-Ökosystem zusammengefasst.
Kryptoverwahrung: Das muss man zum neuen Bitcoin-Gesetz wissen
Pünktlich zum Jahresbeginn tritt das neue Gesetz zum Krypto-Verwahrgeschäft in Kraft. Finanzdienstleistungen mit Krypto-Werten haben somit ihren Weg in das Kreditwesengesetz gefunden. Ab sofort müssen Anbieter digitaler Assets eine Lizenz bei der BaFin beantragen, um ihr Portfolio um Bitcoin & Co. erweitern zu dürfen. Die Gesetzesänderung folgte der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses im November, die eine Streichung des Trennungsgebots vorsieht. Die Verwahrung von Kryptowährungen und Security Token erfolgt dadurch künftig aus der gleichen rechtlichen Einheit.
Et voilà: Frankreich reguliert Krypto-Verwahrung
Auch Frankreichs oberste Finanzaufsichtsbehörde, die Autorité des Marchés Financiers (AMF), hat das Krypto-Verwahrgeschäft gesetzlich angepasst. Die neuen Richtlinien ergänzen das PACTE-Gesetz. Um eine Lizenz von der AMF zu erhalten, müssen „Digital Asset Service Provider“ (DASP) ihre Geschäftsstrukturen transparent offenlegen und bestimmte Maßnahmen für die Cybersicherheit ergreifen. Zudem muss ein Zwei-Jahres-Geschäftsplan sowie eine Liste der angebotenen digitalen Assets und Geschäftsadressen vorgelegt werden. Sobald Unternehmen die regulatorischen Hürden gemeistert haben, besteht ab sofort die Möglichkeit, eine entsprechende Lizenz zu beantragen.
Blockchain ETF gibt neue Hoffnung für Anleger
China verfolgt nach wie vor einen restriktiven Kurs beim Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin. Dennoch zeigt sich ein Lichtblick für Investoren aus dem Reich der Mitte. Chinas Securities Regulatory Commission (CSRC) hat einen Antrag für einen Exchange Traded Funds (ETF) für die Blockchain-Technologie durchgewunken. Anleger sollen demnach künftig die Möglichkeit erhalten, in den Penghua Shenzhen Stocks Blockchain ETF zu investieren. Der ETF bezieht seinen Wert von Blockchain-Unternehmen aus Shenzen. Der Antrag muss noch in letzter Instanz von der Börsenaufsicht gebilligt werden – dann ist der Weg frei für den ersten chinesischen ETF.
Mavixbtc muss Geschäftsbetrieb einstellen
Zum Leidwesen der Anleger, treibt die Aussicht auf schnellen Profit raffgierige Trittbrettfahrer in das Kryptoversum. So auch Mavixbtc, das Investments in Krypto-Finanzprodukte anbietet und Unternehmen mit Renditen in Höhe von bis zu 55 Prozent lockte. Mavixbtc hatte zudem behauptet, über hinreichende Geschäftslizenzen für Finanzdienstleistungen zu verfügen. Doch diese Behauptungen waren scheinbar aus der Luft gegriffen. Die Aufsichtsbehörde „Missouri Securities Division“ hat genauer hingeschaut und festgestellt, dass Mavixbtc über keine entsprechenden Lizenzen für seine Broker-Dienste verfügt. Die Quittung kam prompt: Mavixbtc durfte sich über eine Unterlassungsanordnung im Briefkasten freuen.
Das wird (S)teuer – Bitcoin-Börse muss nachzahlen
Fristversäumnisse können teuer werden. Die südkoreanische Steuerbehörde hat festgestellt, dass die Bitcoin-Börse Bithumb versäumte, die Abzugssteuern von ausländischen Krypto-Tradern auf der Plattform abzuführen. Daher muss die Börse nun tief in die Geldbörse greifen und 80,3 Milliarden Won nachzahlen – umgerechnet knapp 69,3 Millionen US-Dollar. Die Forderung der Behörde lag bereits am 27. Dezember beim größten Shareholder von Bithumb auf dem Tisch, Vidente Co. Der Shareholder hat jedoch bereits angekündigt, gegen den Bescheid rechtlich vorzugehen.