EZB veröffentlicht Klassifizierung für Stable Coins


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Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht ein Paper zu den Auswirkungen von Stable Coins auf die Stabilität von Krypto-Assets. Das Dokument widmet sich insbesondere einer Klassifizierung von Stable Coins nach ihren Stabilitätsmerkmalen. Ein Risiko sieht sie in unregelmäßigen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Krypto-Produkte.
In einem am 29. August publizierten Paper widmet sich die Europäische Zentralbank (EZB) abermals der Stabilität von Krypto-Produkten. Diesmal beschäftigt sich die Währungsbehörde der Europäischen Union mit Stable Coins. Das Paper trägt den Titel „In search for stability in crypto-assets: are stablecoins the solution? (zu Deutsch: „Auf der Suche nach Stabilität in Krypto-Assets: Sind Stable Coins die Lösung?”).
EZB unterscheidet vier Sorten Stable Coins
In dem Dokument beschreibt die EZB Stable Coins als Gesamtkonzepte, welche verschiedene Strategien anwenden, um Wertfluktuationen zu minimieren. Des Weiteren macht sie vier unterschiedliche Typen von Stable Coins aus. In dieser Klassifizierung unterscheidet die Notenbank folgende Sorten: tokenisierte Vermögensanlagen, algorithmische Produkte, Off-Chain und On-Chain Collaterals (also Pfandbriefe).
Die beliebteste Form von Stable Coins sind laut EZB unterdessen die tokenisierten Vermögensanlagen. Sie machen beinahe 97 Prozent des monatlichen Handelsvolumens auf dem Stable-Coin-Markt aus.
Aktuell befinden sich derweil mindestens 54 Stable-Coin-Projekte in der Datenbank der EZB, von denen 24 aktiv sind. Die Marktkapitalisierung im Juli 2019 belief sich demnach auf 4,8 Milliarden US-Dollar. Im Vergleich zu 1,7 Milliarden US-Dollar im Januar 2018 entspricht dies einem Anstieg von fast 300 Prozent.
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EZB sieht Risiko in ungleichmäßiger Reglementierung
Es gibt laut der EZB nach wie vor Unsicherheiten bei der Regulierung von Stable Coins. Entsprechende Projekte erfordern insofern eine Anpassung bestimmter Gesetzesvorgaben. Eine konkrete juristische Herausforderung sieht die Währungsbank in der Adaption von Smart Contracts als Kernobjekt der Thematik.
Hinsichtlich der Besteuerung von Stable Coins schlägt die EZB eine Unterscheidung anhand der vorgenommenen Klassifizierung vor. Dabei geht sie von unterschiedlichen Innovationsstufen und Stabilitätsmechanismen aus, die sich entsprechend in der Regulierung und Steuerfestsetzung niederschlagen sollen. Tokenisierte Stable Coins verfolgen somit ein lineares Businessmodell elektronischen Geldes, während Collaterals und algorithmische Coins zwar mehr Innovationen vorweisen, jedoch auch anfälliger für Wertschwankungen sind.
Die EZB warnte erst Anfang August, dass Bitcoin & Co. die Finanzstabilität gefährden könnten. Derzeit sei nämlich nicht klar, wie viele Banken in Krypto-Anlagen investieren. Somit ließen sich auch die Auswirkungen auf traditionelle Wirtschafts- und Finanzstrukturen nur schwer abschätzen.
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