To the moon – Diana will Mondoberfläche tokenisieren

Zum Jahrestag der ersten Mondlandung hat sich das südkoreanische Start-up Diana ein ehrgeiziges Ziel auf die Fahne geschrieben. Das Unternehmen will die Oberfläche des Mondes in einem digitalen Grundbuch erfassen und es Menschen so ermöglichen, ein Stück des Erdsatelliten zu besitzen. Am vergangenen Wochenende ist nun der Startschuss für das Projekt gefallen. Dieses steht jedoch von rechtlicher Warte auf wackeligen Füßen.

David Barkhausen
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Beitragsbild: Shutterstock

50 Jahre sind vergangen, seit die US-Raumfahrtmission Apollo 11 Kurs auf den Mond nahm. Als erste Menschen überhaupt setzten damals die beiden Astronauten Neil Armstrong und Buzz Aldrin einen Fuß auf den größten Erdtrabanten. Während zu diesem denkwürdigen Jubiläum manch eine Regierung ankündigt, wieder die Reise in den Weltraum antreten zu wollen, hat sich das Start-up Diana ein ähnlich ehrgeiziges Projekt vorgenommen.

Während bei uns auf der Erde Grundstücks- und Immobilienpreise explodieren, will das nach der römischen Göttin benannte Unternehmen nun die Oberfläche des Mondes tokenisieren. Damit wollen es die Südkoreaner Menschen weltweit ermöglichen, ein Stück des Erdsatelliten zu besitzen. Nun verkündet das Unternehmen den Startschuss des weltweiten Token-Verkaufs.

Token sollen Handel mit Mondressourcen ermöglichen

Wie Diana in seinem Konzeptpapier beschreibt, hat das Start-up hierfür ein dezentrales, digitales Grundbuch des Mondes eingerichtet. Dieses teilt den Trabanten in rund 4 Millionen Parzellen, deren Besitzrechte auf einer Blockchain gesichert werden. Mithilfe zweier Token, DIA und MOND, hat das Unternehmen in diesem Zuge einen Proof-of-Stake-Mechanismus entwickelt, der die Grundstückskäufe auf der Blockchain registriert.

DIA soll dabei als eine Art Registrierungszertifikat, als Besitznachweis für Mondkäufer dienen. Mit dessen Hilfe wiederum will Diana gleich ein ganzes Ökosystem schaffen, welches sowohl den künftigen Handel mit den Mondressourcen wie Helium, Eisen oder Aluminium als auch Siedlungsrechte regelt. Dabei soll MOND als Kryptowährung funktionieren, die 1-zu-1 in US-Dollar getauscht werden kann.

Die Kosten für die Registrierung – und damit für ein Stück Mond – belaufen sich derzeit zunächst ebenfalls auf einen US-Dollar. Mit fortschreitenden Einträgen auf der „Lunar Registry“ soll die Gebühr jedoch stetig steigen.

Allgemeingut oder Privatbesitz – Wem gehört der Mond?

Ob Teslas Space X, Jeff Bezoz Blue Origin oder Moon Express – heute macht sich manch privates Unternehmen auf, um aus den Ressourcen des Weltalls in Zukunft Gewinne schlagen zu können. Doch bereits seit der Mondlandung von Aldrin und Armstrong brodelt die Diskussion: Wem gehört der Mond eigentlich?

Das Weltraumvertrag von 1967 sieht hier klare Regeln vor. Himmelskörper wie der Mond versteht der „Outer Space Treaty“ als Allgemeingut. Keiner Nation sollte es vorbehalten sein, Besitzansprüche anzumelden.

Über privaten Besitz des Mondes sagt der UN-Vertrag jedoch nichts. In diese Bresche will Diana springen und das Besitzrecht weltweit veräußern. Ob solche Versuche, den Mond in private Hände zu geben, auf rechtlich sicherem Boden stehen, zweifeln Experten an.

Der Mond hat laut Völkerrecht keinen Besitzer – somit kann auch niemand ein Grundstück auf dem Mond kaufen […]. Was Staaten nicht dürfen, dürfen einzelne Personen erst recht nicht,

ist sich etwa Stephan Hobe, Weltraumjurist von der Universität Köln, gegenüber der Neuen Presse sicher.

Doch trotz aller rechtlichen Zweifel könnte das Projekt zumindest wirtschaftlich Erfolg haben. Bereits in den 1980ern begann der US-Amerikaner Dennis Hope damit, Grundstücke auf dem Mond zu verkaufen. Er löste einen kleinen Hype aus und wurde mit seiner innovativen Idee reich. Ähnlich könnte es dem Start-up Diana ergehen.

Dass sich das Projekt jedoch auch abseits handelbarer Mond-Token durchsetzt, ist höchst unwahrscheinlich. Dass die Token des Unternehmens künftig gar Abbau- und Siedlungsrechte auf dem Erdtrabanten regeln, wird leise Hoffnung der Diana-Gründer bleiben müssen.

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