- Die SEC kündigte im Ripple-Fall Berufung an. Die Börsenaufsichtsbehörde will demnach das Urteil, wonach XRP-Verkäufe nur teilweise als Wertpapierhandel gelten, überprüfen lassen.
- “Insbesondere möchte die SEC die Entscheidung des Gerichts bestätigen, dass die “programmatischen” Angebote und Verkäufe der Beklagten an XRP-Käufer über Krypto-Asset-Handelsplattformen und die “sonstigen Ausschüttungen” von Ripple im Austausch für Arbeit und Dienstleistungen kein Angebot oder Verkauf von Wertpapieren darstellen”.
- Dabei verweist die SEC auch auf ein Verfahren gegen Terraform Labs. Dabei hätte das Gericht für eine Einstufung börsengehandelter Kryptowährungen als Wertpapiere argumentiert.
- “Eine rechtzeitige Überprüfung durch die Berufungsinstanz ist insbesondere in Anbetracht der Anzahl der derzeit anhängigen Verfahren, die von der Entscheidung des Berufungsgerichts über diese Fragen betroffen sein könnten, gerechtfertigt”, so die SEC.
- Im Juli konnte Ripple einen Teilsieg gegen die SEC einfahren. Das Urteil bewertete nur bestimmte XRP-Verkäufe als Wertpapierhandel. Verkäufe an Kleinanleger fielen demnach nicht darunter.
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