Ab dem heutigen 1. Juli gilt in der Europäischen Union: Krypto-Dienstleister ohne MiCA-Lizenz dürfen keine regulären Dienstleistungen mehr für Kunden anbieten. Viele der großen Börsen und Plattformen haben sich bereits vor dem Fristende eine Lizenz gesichert und ihre Kunden informiert.
Mutmaßliche Betrüger imitieren Krypto-Anbieter
Andere Handelsplätze wie beispielsweise Binance haben keine entsprechende Genehmigung erhalten und stehen nun unter Druck. Um die betroffenen Kunden darüber zu informieren, hat die Börse jüngst E-Mails mit den neuesten Details verschickt.
Doch Obacht: Auch mutmaßliche Betrüger versuchen ihr Glück über das Mail-Postfach einiger Krypto-Nutzer. BTC-ECHO liegen mutmaßliche Phishing-Mails vor, in welchen sich die Absender als Krypto-Börsen ausgeben und den Empfänger zum Aufrufen eines Links auffordern. In diesem Fall: Bitpanda.
Vorsicht vor Phishing-Mails
Auf den ersten Blick wirkt die Mail professionell. Doch schnell wird klar: Es handelt sich um eine mutmaßliche Phishing-Mail. Mit der vermeintlichen Kontosperre soll dem Empfänger Angst um sein Krypto-Vermögen gemacht werden. Auch bei der Absenderadresse läuten die Alarmglocken: autodeskfusion@watermarkexperience.in. Um eine offizielle Mailadresse von Bitpanda handelt es sich hierbei wohl nicht.
Gegenüber BTC-ECHO hat Bitpanda eine Stellungnahme abgegeben: “Bitpanda verfügt über eine MiCA-Lizenz als Crypto-Asset Service Provider. Unsere Nutzer müssen im Zusammenhang mit der MiCA-Deadline keine Bedingungen über externe Links akzeptieren, um ihr Konto weiter nutzen zu können. Wer eine verdächtige Nachricht erhält, sollte die Absenderadresse genau prüfen, keine Links öffnen und sich ausschließlich über die Bitpanda App oder die offizielle Website einloggen. Bitpanda fragt niemals per E-Mail nach Passwörtern, 2FA-Codes oder anderen sensiblen Zugangsdaten. Wer unsicher ist, kann sich über die offiziellen Support-Kanäle an Bitpanda wenden – unser Support-Team ist 24/7 auch über WhatsApp erreichbar.”
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Generell gilt bei Phishing-Mails: Misstrauen ist angebracht, wenn E-Mails mit Zeitdruck arbeiten oder zur Eingabe von Passwörtern, TANs oder Seed-Phrases auffordern. Im Zweifel sollte die gewünschte Website nicht über den Link in der E-Mail geöffnet, sondern die bekannte Internetadresse direkt im Browser eingegeben oder ein gespeichertes Lesezeichen verwendet werden.
