- Weltweit streiten sich Behörden und Unternehmen darum, wie Kryptowährungen rechtlich einzuordnen sind. Der Richter Philip Jeyaretnam vom High Court of Singapore kam nun am 25. Juli zu einem wegweisenden Urteil.
- Der Richter sieht rechtlich keinen Unterschied zwischen Kryptowährungen, Fiatgeld oder Muscheln. Letztlich seien all diese Dinge Eigentumswerte, solange sie einen Wert haben, ganz gleich, ob physisch oder digital.
- Den Vorbehalt mancher Krypto-Kritiker, dass Kryptowährungen keinen Wert haben, teilt er nicht. Schließlich sei die Frage nach dem Wert eine soziale Konstruktion, die auf der Wahrnehmung der Menschen beruht.
- Hintergrund für den Richterspruch ist ein Verfahren, das die Kryptobörse ByBit gegen einen ihren ehemaligen Mitarbeiter, Ho Kai Xin, angestrengt hat. Dieser soll USDT im Wert von 4,2 Millionen US-Dollar von der Börse entwendet haben.
- Dass dieser die Stablecoin zurücktransferieren muss, ist wenig verwunderlich. Allerdings ist die juristische Auslegung als Eigentum hier entscheidend. Zumal der Richter Jeyaretnam Kryptowährungen auch in die Kategorie “things in action” nach Auslegung des British common law einordnet.
- Im britischen Common Law bezeichnet dies eine Art von Eigentum, über das persönliche Rechte geltend gemacht oder rechtlich durchgesetzt werden können, jedoch nicht durch physischen Besitz.
- Das Urteil aus Singapur hilft nicht nur dabei, den legitimen Status von Kryptowährungen weiter zu festigen, sondern auch als Entscheidungsgrundlage in weiteren Verfahren.
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