Nach Krypto-Regulierung Österreichische FMA beurteilt eingeführte AML-Maßnahmen

Vor knapp einem Jahr führte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) strengere Krypto-Regulierungen ein. Nun zog die Finanzbehörde Bilanz.

Daniel Hoppmann
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Österreichische Flagge auf einem Krypto-Kurs. Daneben liegen zwei Bitcoin auf einem Haufen US-Dollar

Beitragsbild: Shutterstock

Ein Jahr ist der Krypto-Beschluss der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) nun her. Damals führte die Börsenaufsicht strengere Regelungen für Dienstleister virtueller Währungen ein. Seitdem müssen sich Krypto-Anbieter mit Geschäftstätigkeiten in Österreich oder aus dem Land heraus bei der Finanzmarktaufsicht registrieren lassen. Ziel der neuen Bestimmungen: die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Am 7. Januar zog die Finanzbehörde in einer Pressemitteilung ein erstes Fazit.

Laut Angaben der FMA baten seit Inkrafttreten der Regulierung 40 Anbieter bei der Börsenaufsicht um eine Zulassung. 18 Unternehmen wurde der Wunsch stattgegeben. Dabei handelt es sich vor allem um Firmen, die „elektronische Geldbörsen und Tauschplattformen“ betreiben. Die Vorstandsmitglieder der Finanzbehörde, Helmut Ettl und Eduard Müller, sagten zum einjährigen Bestehen der neuen Gesetzgebung:

Die FMA verfolgt einen klaren Null-Toleranz-Ansatz im Bereich der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Im Bewusstsein der mit virtuellen Währungen einhergehenden Risiken haben wir daher im Vorjahr eine weitere Lücke geschlossen und hier die Registrierungspflicht für Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, eingeführt.

Kriterien und Ziele der FMA für eine Zulassung

Die Zulassung erfolgt dabei anhand bestimmter Kriterien. Dazu gehören die Größe des Unternehmens, das angebotene Geschäftsmodell mit den damit verbundenen Missbrauchsrisiken durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie das Proportionalitätsprinzip und das Vorhandensein eines risikobasierten Aufsichtsansatzes.

Ziel sei es, Größe des Unternehmens und dessen Geschäftsvolumens sowie das Risikogehalt der Dienstleitung und des Geschäftsmodells angemessen an die Aufsichtsintensität der Finanzbehörde anzupassen. Darüber hinaus sollen unter der Wahrung der Technologieneutralität auch potenzielle Risikofaktoren identifiziert und abgeschwächt werden. Dazu gehört das Ausnutzen von Anonymität und das Verschleiern der Geldmittelherkunft.

Finanzbehörden versagen beim Kampf gegen Geldwäsche

Mit den im September letzten Jahres bekannt gewordenen FinCEN-Files wird deutlich, dass Banken und Finanzbehörden wie die FMA weltweit bezüglich der Geldwäschebekämpfung durchaus über Luft nach oben verfügen. Bei dem Leak aus dem US-Finanzministerium handelt es sich um Dokumente, die belegen, dass große Geldhäuser wie JPMorgan, HSBC, Barclays oder die Deutsche Bank große Geldsummen von Kriminellen oder anderen umstrittenen Personen bewegten, obwohl diese eigentlich auf Sanktionslisten vermerkt waren. Insgesamt sollen so fast zwei Billionen US-Dollar transferiert worden sein. Das entspricht mehr als der dreifachen Marktkapitalisierung von Bitcoin.

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