"Neue Möglichkeiten für die Begehung von Straftaten" 

EU führt Bargeldobergrenze ein und verschärft Krypto-Regeln ab 2027

Die EU führt ab 2027 eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein und verschärft die Geldwäsche-Vorschriften für Krypto-Dienstleister. Anonyme Krypto-Angebote geraten in den Fokus.

Dominic Döllel
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Das Bild zeigt die EU-Flagge und die Krypto-Münze Bitcoin.

Beitragsbild: Shutterstock

| Die EU will härter durchgreifen

Die Europäische Union verschärft ihre Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab Juli 2027 in allen Mitgliedstaaten eine einheitliche Obergrenze für Barzahlungen. Käufe von Waren und Dienstleistungen dürfen dann grundsätzlich nicht mehr mit mehr als 10.000 Euro in bar bezahlt werden.

Neben Bargeld rücken auch Kryptowährungen stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die künftig strengere Identitätsprüfungen durchführen müssen.

Strengere KYC-Pflichten für Krypto-Anbieter

Die Verordnung erweitert den regulatorischen Rahmen für Crypto Asset Service Provider (CASPs). Für bestimmte gelegentliche Transaktionen werden zusätzliche Know-Your-Customer-Prüfungen vorgeschrieben. Zudem verschärft die EU ihre Haltung gegenüber anonymen Krypto-Diensten und Konten.

Auch Angebote mit Bezug zu Privacy Coins geraten stärker unter Druck. Die neuen Regeln sehen Beschränkungen für Dienstleistungen vor, die auf Anonymität ausgelegte Kryptowährungen unterstützen oder deren Herkunft verschleiern können.

Die EU begründet den Schritt mit den Risiken neuer Technologien. In der Verordnung heißt es: “Die Technologie entwickelt sich ständig weiter und eröffnet dem privaten Sektor neue Möglichkeiten, Produkte und Systeme für den Austausch von Geld oder Werten zu schaffen.” Gleichzeitig entstünden dadurch neue Möglichkeiten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Weitere Branchen unter Geldwäsche-Aufsicht

Der Anwendungsbereich der Vorschriften wird deutlich ausgeweitet. Künftig fallen auch Branchen wie der Luxusgüterhandel, Fußballvereine, Crowdfunding-Plattformen sowie Programme zur Vergabe von Aufenthaltsrechten oder Staatsbürgerschaften gegen Investitionen unter die verschärften Regeln.

Besonders Krypto-Dienstleister und Crowdfunding-Plattformen sieht die EU in der Pflicht. Sie seien “dem Missbrauch neuer Kanäle für die Bewegung illegaler Gelder ausgesetzt und befinden sich zugleich in einer guten Position, solche Geldströme zu erkennen und Risiken zu mindern”.

Darüber hinaus sollen die Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte gestärkt werden. Die Verordnung verweist außerdem auf mögliche Risiken neuer digitaler Technologien. So könnten Innovationen wie das Metaversum “neue Möglichkeiten für die Begehung von Straftaten und die Geldwäsche daraus erzielter Erträge eröffnen”. Deshalb sei bei innovativen Produkten und Dienstleistungen besondere Wachsamkeit erforderlich.

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