Gesetzlich geschützt China stuft NFTs als virtuelles Eigentum ein

Non-fungible Token werden in China als virtuelles Eigentum eingestuft. Das entschied das Internet-Gericht Hangzhou. Damit fallen NFTs unter gesetzlichen Schutz.

Tim Reindl
Teilen
China NFT

Beitragsbild: Shutterstock

| NFTs werden in China als virtuelles Eigentum kategorisiert.
  • Im Zuge eines Streitfalles zwischen einem NFT-Besitzer und einer Handelsplattform stufte ein chinesisches Gericht die Non-fungible Token als virtuelles Eigentum ein. Dies geht aus der Zusammenfassung des Falles hervor.
  • Die Klage gegen die Handelsplattform für digitale Kunst wurde eingereicht, weil diese einen NFT-Verkauf storniert und eine Rückerstattung ohne die Zustimmung beider Transaktionsparteien ausgestellt hatte.
  • Die Stornierung wurde laut der Handelsplattform veranlasst, da der Kläger ungenaue Angaben bei der KYC-Registrierung gemacht haben soll. Das Gericht gab der Plattform recht und wies die Klage ab.
  • “Als virtuelles Kunstwerk verdichtet die digitale NFT-Sammlung selbst den ursprünglichen künstlerischen Ausdruck des Schöpfers und hat den Wert verwandter geistiger Eigentumsrechte. Gleichzeitig sind digitale NFT-Sammlungen einzigartige digitale Assets, die auf der Blockchain basierend auf dem Vertrauens- und Konsensmechanismus zwischen Blockchain-Knoten gebildet werden. Daher gehören digitale NFT-Sammlungen zur Kategorie des virtuellen Eigentums”, so das Gericht in Hangzhou.
  • “Digitale NFT-Sammlungen, eine neue Art von virtuellem Online-Eigentum, sollten durch die Gesetze unseres Landes als Gegenstand von Transaktionen zwischen den beiden Parteien geschützt werden”.
  • Die Einstufung des Gerichts muss allerdings noch in einem Gesetz juristisch verankert werden. In Zukunft sollen NFTs über ein E-Commerce-Gesetz geregelt werden.
Du möchtest Kryptowährungen kaufen?
Wir zeigen dir die besten Anbieter für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Solana & Co. In unserem Vergleichsportal findest du den für dich passenden Anbieter.
Zum Anbietervergleich